VG Alzey-Land

Sehr geehrter Herr Görisch,

die Informationen über Sachverhaltsdarstellungen und Diskussionen aus Sitzungen der Gremien der Verbandsgemeinde Alzey-Land in der AZ sind insofern korrekt, indem sie das wiedergeben, was Sie verlautbarten. Daß Ihre Aussagen die Ausweisung des LEP bzw. ROP betreffend nicht korrekt waren, teilte ich Ihnen bereits mit. Das von Ihnen zitierte "gesetzlich vorgegebene Verfahren"  ist mit Hinweis auf bestehende Planvorbehalte fraglich. Nach derzeit geltendem Europäischen Gemeinschaftsrecht ist das Verfahren jedoch eine gesetzwidrige Vertragsverletzung.

Mitgliedstaaten haben die Pflicht - ohne Berücksichtigung wirtschaftlicher, politischer oder planerischer Interessen - bei sachgerechter Anwendung der in Anhang III Phase I der Habitat Richtlinie aufgeführten Kriterien alle geeigneten Gebiete zu benennen, dies ist jüngst durch ein Urteil des EuGH bekräftigt worden (C-371/98 vom 7.12.2000). Bis zu der endgültigen Anerkennung durch die Europäische Kommission dürfen diese Gebiete nicht überplant werden. Ihnen ist bekannt, daß sich das fragliche Gebiet in einem SPA-Meldeverfahren befindet. Dennoch informierten sie den VG-Rat mit einer anders lautenden Aussage.

Zitat AZ-Artikel „Ja“ zum Windpark VG-Rat stimmt dem Projekt unter Auflagen zu: ", und die Vogelvorkommen, die dort anzutreffen seien, gefährdeten ebenfalls nicht die Realisierung des Projektes."

Der Verdacht liegt nahe, daß mit den derzeitigen Planungen erneut vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, die geeignet sind, die Erfüllung der sich aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ergebenden vertraglichen Pflichten unmöglich zu machen. Das in Frage stehende Gelände ist ein Gebiet, das Deutschland, nachdem es schon wegen viel zu geringer Ausweisung von Schutzgebieten getadelt worden war, in das Nachmeldeverfahren aufgenommen hat. Wenn die Unterschutzstellung schon während des Auswahlverfahrens immer weiter ausgehöhlt wird, ist das ein Skandal!

Mit freundlichen Grüßen

BI Rheinhessen-Pfalz
zwischen Rhein und Donnersberg  

c/o Trude Fuchs

02.07.2001

Zur Kenntnisnahme an: Landrat Kreis Alzey-Worms, Bundesnaturschutzamt, Umweltministerim RLP, Innenministerium RLP, Finanzminsterium RLP, Landesumweltamt, Kreistag,  Kreisverwaltung Kibo, VG Westhofen, VG Monsheim.


----- Original Message -----
From:
Görisch Ernst-Walter
To:
Trude Fuchs
Sent:
Monday, July 02, 2001 6:05 PM
Subject:
AW: VG-Rat Beschluß zum LEP bzw. ROP

Sehr geehrte Frau Fuchs,

ich möchte unseren kleinen Briefwechsel für heute beenden, da ich nicht zu erkennen vermag, welche Daten und Fakten meinerseits falsch vorgetragen worden sein sollen. Offensichtlich bewerten Sie die Rechtslage anders als ich und Sie haben eine andere Einschätzung bezüglich des raumordnerischen Verfahrens. Wir werden schlicht weg beide die Dinge weiter zu beobachten haben.

Mit freundl. Grüßen
E.W.Görisch 


Alsfort, dann warten wir mal ab.