Antrag
der drei parteiübergreifenden Bürgerbewegungen "STURM gegen WIND" in Wittgenstein, "Gegenwind Schmallenberg" und "Gegenwind Salchendorf" an den Regionalrat der Bezirksregierung in Arnsberg


Forderung
Großflächige Ausnahme des im Siegerland-Wittgenstein gelegenen Naturparks Rothaargebirge und des Hochsauerlands im Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung von der Nutzung der Windkraft.

Unsere Gründe
Eine einzige Windkraftanlage mit einer Durchschnittshöhe bis zu 100 m stellt bereits einen massiven Eingriff in die Landschaft dar. Umso mehr zerstören ganze Windfarmen unsere Erholungs- und Kulturlandschaft, ohne Rücksicht auf die natürliche Eigenart, Schönheit und landschaftliche Vielfalt dieser großartigen Mittelgebirgslandschaft. 

Windkraftanlagen in unserem Gebiet rauben durch ihre Auswirkungen den wildlebenden Tieren den Lebensraum und den Zugvögeln die Rastplätze. Sie verstoßen rücksichtsloser als alle technischen Neuerungen gegen das in langer Tradition bewährte Prinzip der Trennung von Industrie- und Naturzonen. 

Unsere Mittelgebirgslandschaft dient der erholungssuchenden Stadtbevölkerung als Bereich der stillen Erholung in der Natur, in der die typischen Formelemente der industriell-städtischen Zivilisation weitgehend fehlen. Daher ist dieses Gebiet für die landschaftsgebundene Erholung in möglichst großem Umfang, auch für nachfolgende Generationen zu sichern.

Gerade große, zusammenhängende Freiflächen, wie sie das Rothaargebirge in Deutschland noch aufweist, bieten dem Menschen in besonderer Weise Ruhe und Naturerlebnis als Kontrast zur städtischen Umgebung. Die Mehrheit der Bevölkerung wohnt heute in Großstädten und Ballungsgebieten. Sie braucht auf lange Sicht diesen ländlichen Lebensraum zur Erholung.

Rothaargebirge und Hochsauerland besitzen seit alters her wenig geeignete Windflächen. Aus diesem Grund wurden früher im Rothaargebirge das Holz und die Wasserkraft, aber nie die Windkraft als Energiequelle genutzt. Diese zweit- und drittklassigen Windflächen zwingen wiederum die Investoren zum Bau von sehr hohen, überdimensionierten Windkraftanlagen, um überhaupt ausreichend Windkraft zu finden. Die aus diesem Grund über 100 m hoch gebauten Windräder sind wiederum noch aus 30 km Entfernung sichtbar und lassen sich nicht mehr in der Landschaft verstecken.

Die Effizienz der Windenergieerzeugung ist im Rothaargebirge, aufgrund der unzureichenden Windverhältnisse, denkbar gering. Die Windkraftnutzung rechtfertigt daher keine Privilegierung und Subventionierung mit Steuergeldern. Eine wesentlich höhere Effizienz verspricht dagegen die energetische Holzverwertung mit dem im Rothaargebirge reichlich vorhandenen, nachwachsenden Holzvorkommen. Da der nachwachsende Rohstoff Holz ständig verfügbar ist, hat diese Energieerzeugung gegenüber der Windenergieerzeugung zudem den wesentlichen Vorteil, dass die Zeit und die Höhe der Einspeisung der Energiemenge in das Stromnetz keinen Schwankungen unterliegt und daher auch keinen Parallelbetrieb von Regelkraftwerken wie bei der Windenergie erfordert. Der nutzlose, aber notwendige Parallelbetrieb von Regelkraftwerken zur Vermeidung von Spannungsschwankungen des Stromnetzes bei Ausfall der Windenergie kann auf diese Weise zusätzlich eingespart werden.

Anders als die Windkraftnutzung steht eine maßvolle energetische Holzverwertung auch im Einklang mit den Zielen des Landschaftserhalts und des sanften Naturtourismus sowie der Beachtung des Wohlbefindens und der Heimatverbundenheit der Bevölkerung. 

Touristische Großprojekte der Landesregierung im Rothaargebirge, wie z. B. der Rothaarsteig, genannt als "Weg der Sinnen", werden durch die Verunstaltung der umgebenden Landschaft durch Windräder in ihrer Zielsetzung in Frage gestellt.

Windkraftanlagen sind für die in der Nähe wohnenden Menschen eine ständige Belastung ihres vegetativen Nervensystems. Lichtreflexe, Schattenwurf, Dauerlärm, intermittierender Schall und nicht hörbare niederfrequente Schwingungen können, das ist wissenschaftlich erwiesen, seelische sowie körperliche Beschwerden oder Erkrankungen hervorrufen. Damit wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit verletzt. Es droht Bürgern, denen die psychische Belastung mit ihren physischen Folgewirkungen unerträglich wird, die Vertreibung aus ihrer Heimat.

Windkraftanlagen können den Wert von Immobilien um bis zu 50 Prozent mindern. Verluste bis zu dieser Höhe entstehen auch bei Hotels und Ferienpensionen im Siegerland-Wittgenstein und Hochsauerland, denn Windkraftanlagen verkürzen die Verweildauer der Gäste und führen so zu Buchungsrückgän gen. Es ist außerdem damit zu rechnen, dass ein Teil der Gäste, der zur Erholung in der Natur bisher in unser Gebiet gekommen ist, in vergleichbare Mittelgebirgslandschaften ohne Windräder abwandern wird.

Juergen Elschenbroich