Richtigstellung:

Regierung fürchtet EU-Urteil wegen illegalen Windparks Gemeint ist - und erläutert wird - die NABU-EU-Beschwerde gegen Windparks in Schutzgebieten. "Es muß damit gerechnet werden, daß eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Von daher dürfte sich auf mittlere Sicht aus rechtlichen Gründen eine zwingende Notwendigkeit für Konsequenzen ergeben, da bei Nichtbeachtung und einer zweiten Verurteilung durch den EUGH erhebliche Bußgelder drohen würden, die den wirtschaftlichen Vorteil der Windenergie-Nutzung in diesem Bereich bei weitem überstiege."

Die Konferenz der Natur- und Umweltschutzverbände Ost-Friesland sieht sich zu einer Gegendarstellung zu o.a. Textausschnitt genötigt:

Von einer angenommenen NABU-EU-Beschwerde ist nichts bekannt.Die Konferenz der Natur- und Umweltschutzverbände Ost-Friesland (eine verbändeunabhängige Organisation von Mitarbeitern des ehrenamtlichen Naturschutzes) hat bereits 1997 eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen des Wind"parks" Wybelum bei Emden eingelegt. Kooperierende Mitarbeiter des NABU-Emden beklagten anlässlich der damaligen Jahresversammlung der Konferenz die Untätigkeit des NABU-Landesverbandes Niedersachsen in Sachen Windkraft und Vogelschutz an der Küste.1998 zogen Mitarbeiter des NABU aus Ostfriesland nach und legten ebenfalls eine Beschwerde gegen 14 weitere Windkraftstandorte in Ostfriesland vor, die der NABU Landesverband aber nur unvollständig nach Brüssel weiterleitete. Über die Gründe kann man spekulieren. Der NABU Landesverband ist hoch verschuldet und von finanziellen Zuwendung des Landes Niedersachsen über die institutionelle Förderung angewiesen. Brüssel lehnte die Weiterbearbeitung dieser unvollständigen Beschwerde ab und wollte das Verfahren einstellen. Daraufhin bot ich einem Verfasser der Beschwerde an, diese vollständig mit Briefkopf der Konferenz in Brüssel neu vorzulegen. Dies geschah so. Darauf nahm die EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, die Beschwerde wieder auf und ließ sie in ein Vertragsverletzungsverfahren münden.

Mit Schreiben vom 09.08.2000 teilte mir die EU-Kommission mit"zu der von Ihnen an die Kommission gerichtete Beschwerde Nr. 97/4360 gegen Deutschland darf ich Ihnen mitteilen, dass die Kommission am 5. Juli 2000 beschlossen hat, Ihre Beschwerde im Rahmen des bereits anhängigen Verfahrens 92/4575 weiter zu behandeln. In diesem Verfahren, das die unzureichende Meldung von besonderen Schutzgebieten nach Art.4 Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) in Deutschland betrifft, hat die Kommission am 5. Juli 2000 Klageeinreichung beim Europäischen Gerichtshof beschlossen."

Wie der NABU-Bundesverband zur Windkraft steht, kann man auf seiner Webseite http://www.nabu.de/service/naturstrom/index.htm nachlesen; der NABU ist selbst Vermittler von Strom aus Windkraftwerken und suggeriert, man könne diesen direkt in die Haushalte einspeisen.

Manfred Knake
Koordinator
16. Juli 2001
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Sender:
Manfred Knake
D-26427 Esens-Holtgast/Ostfriesland
 >dwarsloper@foni.net<
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