Die Rheinpfalz, 05.02.02
Naturschutz ohne
Landwirtschaft nicht denkbar
BEDESBACH: Umweltministerin Conrad sagt Vortragsbesuch ab
- Bild von Bauern als Verbraucher- und Umweltschützer
stärken
Die rheinland-pfälzische Ministerin für Umwelt- und
Forsten, Margit Conrad, erwartete gestern der
Kreisverband des Bauern- und Winzerverbandes
Rheinland-Pfalz Süd bei seiner Vertreterversammlung in
Bedesbach. Kurzfristig sagte Conrad ihren Besuch auf
Grund der Schließung von BSE-Testlabors ab. Statt dessen
referierte Kurt Werner Theis, Abteilungsleiter im
Umweltministerium, über "Zukunftsperspektiven der
rheinland-pfälzischen Landwirtschaft".
Die Landwirte in ihrer Funktion als
Nahrungsmittelproduzenten und zugleich als
Umweltschützer standen im Zentrum von Theis' Referat.
Naturschutz sei ohne Landwirtschaft undenkbar. Daher
müsse man versuchen, so Theis, die Agrarbetriebe auf
ihrer Fläche zu erhalten und nicht zu verdrängen.
"Noch vor gut 50 Jahren kamen Städter zu den
Bauern, um Lebensmittel zu hamstern. Bauern galten als
reich und satt", so der Abteilungsleiter.
"Heute ist es wichtig, sich an die große Bedeutung
der Landwirte für die Gesellschaft zu erinnern. Denn
heute müssen stattdessen sie um ihre Existenz und den
Erhalt ihrer Höfe kämpfen." Das Prinzip Hoffnung
nutze nichts, wenn Höfe stürben. In der Gesellschaft
müsse das Interesse gestärkt werden, bäuerliches
Know-How zu erhalten.
Diese Stärkung der bäuerlichen Betriebe durch die
Gesamtgesellschaft stellte den zweiten wichtigen
Augenmerk des Referates dar. Heute reichten die Erlöse
häufig nicht, um die laufenden Kosten zu decken. Daher
hätten die Landwirte ein Recht auf eine angemessene
Preisgestaltung. "Wir sind nicht bereit zu
akzeptieren, dass das Verbrennen einer Tonne Müll mehr
kostet als der Landwirt für eine Tonne Weizen
erlöst", so Theis. Umdenken sei notwendig, denn
noch deckten sich die Aussagen der Käufer, für
qualitativ hochwertige Ware auch einen angemessenen Preis
zahlen zu wollen, nicht mit ihren Einkaufsgewohnheiten.
Aber: "Krisen bieten Chancen." Und um einen
Denkprozess in Gang zu bringen, müsse man versuchen, die
Verdienste der Landwirte in den Bereichen Verbraucher-
und Umweltschutz verstärkt in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit zu rücken. "Das steigert die
Bereitschaft zu einer besseren Honorierung", so
Theis. Dabei sollte eine Diskussion um die Zukunft der
konventionellen Erzeuger im Vordergrund stehen -
unabhängig von den Bemühungen, einen Teil der Betriebe
in Öko-Höfe zu verwandeln.
Helmut Steinhauer, Kreisvorsitzender des Bauern- und
Winzerverbandes, lobte die Ansätze der Landesregierung.
Nun müsse man nur zusehen, diese Bemühungen auch
umzusetzen. In seiner Rede lobte er die Arbeit der
Landwirte im abgelaufenen, durch BSE- und MKS-Krise, sehr
schwierigen Jahr. Eine Flut von staatlichen Vorschriften
und Kontrollen bringe statt besserer Landwirtschaft nur
Frust. Er bedauerte, dass die deutschen Vorgaben zum
Tierschutz weit über die der europäischen Union hinaus
gingen. Das erschwere den Wettbewerb und führe dazu,
dass Firmen statt einheimischen nur Produkte aus dem
Ausland kauften. In diesem Fall werde Ideologie von der
Bundesregierung über das wirtschaftlich Machbare
gestellt. "Umweltschutz ist nur dann möglich, wenn
auch die notwendigen Gewinne vorhanden sind", so
Steinhauer.
Zu Beginn der Kreisverbandssitzung waren turnusmäßig
ein neuer Kreisvorsitzender und Beisitzer gewählt
worden. Steinhauer wurde von den 65 Stimmberechtigten
wiedergewählt. Neun votierten gegen ihn, fünf
enthielten sich der Stimme. Neu in den Reihen der
Beigeordneten sind Robert Letscher und Alois Thiedemann.
Der Winzer- und Bauernverband Rheinland-Pfalz Süd hat
derzeit 3410 Mitglieder in 288 Ortsvereinen. Zum Bezirk
Kusel gehören 95 Ortsvereine und 891 Mitglieder. Von
unserem Redaktionsmitglied: Kirsten Rasser RON -
RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 5. Feb , 03:45 Uhr
FAZ,
02.02.02
Die Verspargelung des Sauerlands
Im Streit um Windkraftanlagen stehen sich Bürger und
Investoren unversöhnlich gegenüber / Hohe
Renditeerwartungen und die Angst vor dem Ausbleiben der
Touristen / Von Peter Schilder
SCHMALLENBERG, 1. Februar. Der Wind auf dem Ellenberg
legt sich mächtig ins Zeug, als wolle er beweisen, daß
dies der rechte Platz für Windräder ist. Anderswo tobt
er gerade in Orkanstärke. Die eigentümliche Versammlung
auf dem Feldweg rückt zusammen und stemmt sich mit
hochgeschlagenen Kragen rücklings gegen den Sturm. Die
meisten der mehr als sechzig Personen wollen nichts
wissen von Windrädern auf dem 430 Meter hohen Plateau.
140 Meter hoch sollen sie in den Himmel ragen, wenn sie
denn gebaut werden, vier Stück.
Bezirks- und Planungsausschuß haben auf den Ellenberg am
Rande von Schmallenberg im Hochsauerland geladen. Der
Vorsitzende des Bezirksauschusses, Greve, deutet auf die
Fundamente der Windräder, die jeweils 320 Meter weit
voneinander entfernt stehen. Die Höhe muß sich ein
jeder selbst dazu denken, "etwa so hoch wie der
Kölner Dom". Die Vorstellung fällt nicht ganz
leicht zwischen Weihnachtsbaumplantagen, die noch einige
Jahre brauchen bis zur Ernte. Dann zählt Greve die
Ortschaften auf, die von hier oben nicht zu sehen sind,
von denen aus aber die Windräder nicht zu übersehen
wären.
Auch Bauer Köhne ist dabei. Ein junger Mann von 32
Jahren, dem das meiste Land dort oben gehört. Er
erklärt noch einmal, was er vorhat. Daß er gar nicht
die mögliche Höhe von 165 Meter ausschöpfen wolle,
sagt er, wegen des Anblickes, dann nämlich müßte ein
Gittermast wie für Hochspannungsleitungen errichtet
werden. Bei 140 Meter würde die beste Leistung, zwei
Megawatt pro Windmühle, erreicht. Auch der
Bodenverbrauch für die Fundamente wäre am geringsten.
Wie nebenbei weist er darauf hin, daß er ein Recht hat,
die Windkraftanlagen zu errichten, und daß er von diesem
Recht Gebrauch machen werde. Da spürt man, daß die
Sache ernst ist.
Die "Konzentrationszone für Windkraftanlagen"
wurde schon vor drei Jahren ausgewiesen. Im Juli 2001 ist
der Flächennutzungsplan rechtskräftig geworden. Am 1.
Oktober lag der Bauantrag für die Windräder auf dem
Ellenberg vor. Bis dahin hatte sich niemand dafür
interessiert oder gar Einspruch eingelegt. Von seiten der
Stadt hatte man vergessen, eine Höhenbegrenzung
vorzusehen. Offenbar hat niemand ernsthaft damit
gerechnet, daß dort wirklich jemand Windkraftanlagen
aufstellen würde. Auf dem Ellenberg weht der Wind
normalerweise, wenn kein Orkan übers Land geht, gar
nicht so fest und stetig. Aber landschaftlich, so meinte
man damals, seien dort Windräder am ehesten vertretbar.
Dabei hat man sich eine Höhe von 40 bis 80 Meter
vorgestellt.
Tobias Köhne hat ein Gutachten in der Hand, das ihn
zehntausend Mark gekostet hat und das zu geringen Wind in
geringer Höhe bestätigt. Deshalb will er auf 140 Meter
hinaus und in Luftströmungen, die eine gute Auslastung
und somit gute Einnahmen versprechen. Ihm liegt eine
Berechnung der Wirtschaftlichkeit vor, die ihn darin
bestärkt, von dem Projekt nicht zu lassen. Etwa 2,3
Millionen Euro kostet eine Anlage, das wäre bei vier
Rädern und den zusätzlichen Baumaßnahmen eine
Investition von mehr als neun Millionen Euro. Das kann
sich auch Köhne nicht leisten. Er will nur eine Anlage
betreiben, die anderen drei Anlagen soll ein sogenannter
Windfonds finanzieren und betreiben. 9,1 Cent pro
Kilowattstunde sind durch das Stromeinspeisungsgesetz
sicher. Dazu kommen Verlustzuweisungen in den ersten
Jahren, die die Steuerschuld mindern. Möglicherweise
gibt es auch noch günstige Kredite aus öffentlichen
Mitteln. Das macht die Sache wirtschaftlich so
interessant.
Die Grenzen zwischen Befürwortern und Gegnern der
Windkraftanlagen sind nicht eindeutig zu ziehen. Die
Mehrheit scheint jedoch dagegen zu sein. Die Windenergie
steht nicht grundsätzlich in Zweifel. Der
Tourismusdirektor vom Schmallenberger Sauerland, Weber,
bringt auf den Punkt, was viele empfinden, die die
Windräder nicht wollen. Weber spricht von
"Landschaftsästhetik", von "optischer
Umweltverschmutzung", von "Angriffen auf das
Empfinden und die Seele des Sauerländers". Weber
hat auch wirtschaftliche Argumente. Im Sauerland habe
sich gerade der Wandertourismus als wirtschaftliches
Standbein entwickelt. "Die Leute kommen aus den
Ballungsgebieten, weil ihnen die Landschaft hier
gefällt, weil sie den Eindruck von unverfälschter Natur
suchen", sagt er. Windräder, die aus der Landschaft
herausragten, störten aber das Wohlbefinden.
Möglicherweise blieben dann die Gäste weg.
Die Entscheidung in Schmallenberg ist noch nicht
gefallen. Nun soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung
vorgenommen werden. Das bringt auf alle Fälle einen
Zeitaufschub. Möglicherweise wird auch nachträglich
eine Höhenbegrenzung eingebracht. Die Gegner hoffen
darauf, daß sich dann die ganze Sache nicht mehr
rechnet. Köhne will zwar dann neun kleinere Anlagen mit
einer Höhe bis zu hundert Metern bauen lassen. In der
Branche wird derzeit mit spitzem Stift gerechnet.
Mancherorts haben sich die Renditeberechnungen als zu
mutig erwiesen. Da sucht sich das Geld schnell andere
Anlagen.
Die CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hat in dieser
Woche einen Entschließungsantrag vorgestellt, in dem
gefordert wird, die "Verspargelung der
Landschaft" zu vermeiden und die staatliche
Anschubfinanzierung zu begrenzen. Die Landesregierung
wird aufgefordert sicherzustellen, daß die Kommunen
selbst entscheiden können, ob und wo Windkraftanlagen
entstehen. Die Bürger sollen so wenig wie möglich
belästigt werden. Rigoroser geht die FDP vor. Sie
fordert, den weiteren Bau von Windenergieanlagen
gänzlich zu stoppen, und entdeckt unter den zahlreichen
Gegnern ein neues Wählerpotential. SPD und Grüne halten
an der Windenergie als Bestandteil ihrer Energiepolitik
fest, in der die regenerative Energie einen wachsenden
Anteil haben soll. Deshalb werden auch Schattenwurf und
Flügelschlag der Windräder akzeptiert sowie ihr
gesamter optischer Eindruck. Doch auch unter rot-grünen
Politikern macht der Unmut etlicher Bürger mittlerweile
Eindruck. Sie sprechen von Abwägungsprozessen und
Rücksichtnahme. Doch die Haltung zur Windenergie ist
mittlerweile zu einer Glaubens- oder Geschmacksfrage
geworden. Über beides läßt sich - nicht nur im
Sauerland - trefflich streiten. - Frankfurter Allgemeine
Zeitung, 02.02.2002, Nr. 28 / Seite 3
Jeversches Wochenblatt,
24.01.2002 (S. 4)
Wehe, wenn's am Rotor brennt
Feuerwehr tut sich mit Windkraftanlagen schwer /
Ausschuss will Auskunft zur Personenrettung vom Landkreis
Friesland
-ch- Jever. Sie sind Meisterwerke der Ingenieurskunst,
produzieren umweltfreundlichen Strom, und Jever hat schon
bald sechs solcher Windkraftanlagen im Stadtgebiet
stehen.
Wie schlecht es aber im Brandfall um die Löscharbeiten
der Feuerwehr bestellt ist und wie schwierig Menschen aus
luftiger Höhe zu retten und zu bergen sind, zeigte sich
gestern auf der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses
der Stadt.
Im vergangenen Herbst hatte sich Ordnungsamtsleiter
Joachim Gruna auf Antrag der SPD an den Landkreis
Friesland als Genehmigungsbehörde solcher Anlagen
gewandt, um Informationen zu Brandschutz und
Personenrettung zu erhalten. Doch die Antwort aus dem
zuständigen Fachbereich 13/6 sei nicht befriedigend
gewesen, wie Gruna vor dem Ausschuss vortrug. Der
Hinweis, dass bei rein technischen Anlagen seitens des
Landkreises kein Personenschutz erforderlich sei, habe
dem Ordnungsamt nicht gereicht. Eine ähnliche Anfrage an
den Niedersächsischen Städtetag sei noch ohne Antwort.
Wenn es am Rotor brennt, gibt es nicht viel zu löschen.
Jevers Stadtbrandmeister Hans Hermann Specht informierte
die Ausschussmitglieder über die Möglichkeiten der
Freiwilligen Feuerwehr, beim Brand im oberen Bereich
einer Windkraftanlage einzuschreiten. "Unsere
Hubleitern reichen nicht höher als 30 Meter",
dämpfte Specht alle Erwartungen schon zu Beginn seines
Berichtes. Die Nabenhöhe modernen Windkraftanlagen liege
jedoch zwischen 50 und 70 Metern.
Specht bezeichnete die Chance, irgend etwas zu löschen,
als "aussichtslos" und erinnerte an zwei
Vorfälle mit Windkraftanlagen in Jevers nächster
Nachbarschaft. 1999 habe im Wangerland ein Besucher, der
in einer Anlage einen Herzanfall erlitt, nur noch tot
geborgen werden können. Als ein Jahr später in
Sillenstede ein Windrad gebrannt habe, sei es nicht
möglich gewesen, mit Einsatzfahrzeugen an den Brandort
auch nur heranzufahren. "Wir müssen dann abwägen,
wie groß die Gefahr für unsere Leute ist und ob unser
Einsatzfahrzeug gefährdet ist", erklärte er. Die
Freiwillige Feuerwehr Wangerland habe vor diesem
Hintergrund jeglichen Löscheinsatz bei den
Windkraftanlagen schriftlich abgelehnt - die Betreiber
seien hier angehalten worden, Vorkehrungen zur
Personenrettung zu treffen und Personal dafür
auszubilden.
"Ich werde keinen meiner Kameraden näher als 150
Meter an so einen Brandort heran lassen", kündigte
Specht an. Die Situation sei in solchen Fällen völlig
unberechenbar. Es gebe lediglich im Wangerland einen
Höhenrettungszug des Deutschen Roten Kreuzes. Die
nächste ausreichend ausgestattete Feuerwehr sei die
Berufsfeuerwehr in Oldenburg.
Vor allem die Haftungsfragen machten den
Ausschussmitgliedern Sorgen. Grundsätzlich müsse
geklärt werden, ob die Betreiber der Windkraftanlagen
Besucher nach oben ließen, fand Anton Wilhelm Janssen
(CDU). Dem eigentlichen Personal passiere normalerweise
nichts, gab ihm Stadtbrandmeister Specht recht. Auch im
Wangerland habe es einen Besucher getroffen.
Joachim Gruna berichtete von einem zweiten Schreiben an
den Landkreis, in dem er nachgefragt habe, ob die
Verpflichtung des Betreibers zu Sicherheitsvorkehrungen
nicht an die Baugenehmigung von Windkraftanlagen zu
koppeln sei. Auch darauf gebe es noch keine Antwort.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden verschiedene
Möglichkeiten solcher Auflagen für die Betreiber
angedacht, so auch Selbstlöscheinrichtungen, die direkt
am Generator wirken.
Um Rechtssicherheit für alle Seiten zu erlangen,
forderte der Ausschuss Ordnungsamtleiter Gruna einhellig
auf, sich weiterhin an den Landkreis und den
Niedersächsischen Städtebund zu wenden. "Wir
müssen ja das Rad mit unseren sechs Anlagen nicht neu
erfinden", meinte Stadtdirektor Ingo Hashagen. Es
müsse doch wohl wenigstens auf Landesebene Verfahren und
Verordnungen geben. Dort mische man sich ja auch sonst
gern ins Löschwesen ein.
Bocholter-Borkener Volksblatt,
25. 01.2020 (Ressort: Bochol)t
GmbH-Geschäftsführer gibt Steuerbetrug und
Urkundenfälschung zu / Finanzamt sorgte jahrelang für
Liquidität / Millionengeschäfte auf der Jacht
BOCHOLT (mo). Geschäfte mit Größen aus Wirtschaft und
Politik machte Wilhelm Janke vorzugsweise auf seiner
Jacht und in der Regel ging es hier um Hunderttausende,
wenn nicht um Millionenbeträge. Um die ging es gestern
auch bei der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts
Münster. Als faktischer Geschäftsführer der Bocholter
Windenergie Knaup GmbH soll Janke laut Anklage weder
Bilanzen erstellt noch Buchführung betrieben haben,
dafür aber um so eifriger Vorsteuer- und
Umsatzsteuerbetrug. Dazu kommen Urkundenfälschung und
der Verdacht der Untreue. Auf 2,7 Millionen Mark
beziffert der Staatsanwalt den Steuerschaden. Den
Steuerbetrug gab der 68-jährige Janke zu: "Ich
hatte festgestellt, wie einfach es ist, einen Zettel
auszufüllen und so zu Geld vom Finanzamt zu
kommen." Auf sechs Verhandlungstage ist das
Verfahren terminiert, gestern war Prozessauftakt. Der
Angeklagte erschien in Strickjacke. "Die Anzüge
passen mir nicht", entschuldigte er sich, "ich
habe in der Untersuchungshaft 20 Kilo verloren."
Janke schilderte in eindrucksvollen Worten seine steile
Karriere nach oben. Nach der Lehre zum Industriekaufmann
wechselte er mehrmals die Firmen und immer stieg er auf.
Zuletzt war er bei einer französischen Firma: "Wir
haben für Gaddafi ein Stahlwerk nach Libyen geliefert
und Flugplatzeinrichtungen für den Irak. Die haben wir
nach Bombenangriffen jedes Mal neu verkauft." Doch
bei einer Firmenkonzentration sei er aus der Leitung
gedrängt worden.
Das war 1983. Wenig später arbeitete er auf dem Hof
seiner Lebensgefährtin und nach und nach verkaufte er
seine "15 bis 20 Wohnungen". Janke war
politisch in der SPD aktiv, vom Ortsverein bis zum
Unterbezirksvorstand, und politische Kontakte waren es
nach seinen Angaben auch, die ihm später bei seinen
Windmühlen und der Batteriespeicheranlage geholfen
haben. Zum Beispiel: "Ich hatte eine Menge
Gespräche mit Wolfgang Clement." 1994 gründete der
Bocholter die "Windenergie Knaup GmbH". Um
seine Arbeitslosenunterstützung nicht zu gefährden,
wurde seine Lebensgefährtin offiziell
Geschäftsführerin, obwohl er die Geschäfte führte,
wie er sagte.
Doch es lief alles nicht so rosig. Langwierige
Genehmigungsverfahren verhinderten das Geldverdienen, der
Absturz der Strompreise machte der GmbH zu schaffen,
erläutert Janke. Und zugesagte Zuschüsse blieben aus.
Auch der versprochene 200.000-Mark-Zuschuss der Bocholter
Stadtwerke sei damals erst gekommen, "als ich den
(damaligen) Aufsichtsratsvorsitzenden mit seiner Freundin
auf mein Schiff eingeladen hatte".
Schon Ende 1995 sei kein Geld mehr da gewesen. Der
vorsitzende Richter: "Die GmbH hätte damals schon
Konkurs anmelden müssen." Doch Janke verschaffte
sich, wie er zugab, Geld über gefälschte
Vorsteuer-Anmeldungen, die er mal höher, mal niedriger
angab. Zwei Betriebs-Sonderprüfungen ergaben nichts,
weil Janke mit Computer, Scanner und Drucker so
überzeugend Rechnungen und Kontoauszüge fälschte, dass
die Prüfer nichts merkten.
Dann, nach fast sechs Jahren, habe er ein zu schlechtes
Gewissen bekommen und Selbstanzeige erstattet, beteuerte
Janke. Die Umstände dieser urplötzlichen Anzeige
ließen den Richter merklich zweifeln. Wurde der
Geschäftsführer gewarnt? Und der Richter mochte auch
nicht ohne weiteres Jankes Argumentation folgen, der auf
Kosten seiner GmbH unbedingt eine neue Jacht (440.000
Mark) kaufen musste, samt Liegeplatz in Spanien. Der
Richter: "Ein Schiffskauf ohne Kohle und von Geld,
dass Ihnen nicht zusteht?" Janke verwies auf seine
prächtigen Jacht Erfahrungen: "Wir können ja
einige meiner früheren Gäste vorladen." Doch
darauf ging der Richter nicht ein. Der Prozess wird
fortgesetzt. - www.bbv-net.de
Die Rheinpfalz, 22.01.02
Der Hintergrund: "Das
Landschaftsbild so erhalten, wie es ist"
OTTERBERG: Wie die Bürgerinitiative
"Gegenwind" auch weiterhin gegen
Windkraftanlagen vorgehen will
Trotz der Klagerücknahme dreier
Windkraft-Gegner aus der Verbandsgemeinde Otterberg (die
RHEINPFALZ berichtete am Samstag) will die
Bürgerinitiative "Gegenwind" ihren Widerstand
gegen die weitere Errichtung von Windrädern fortsetzen.
Das hat der Sprecher der Initiative, Klaus Kleber, in
einem RHEINPFALZ-Gespräch bekräftigt.
In der Gruppe "Gegenwind" sind Initiativen aus
Heiligenmoschel, Morbach, Schallodenbach,
Schneckenhausen, Mörsbach sowie vom Holborner- und
Kreuzhof zusammengefasst. Wie berichtet, hatten drei
Anwohner gegen die Genehmigung des Windrads auf dem
Reiserberg zwischen Schallodenbach und Niederkirchen
durch die Kreisverwaltung geklagt. Sie begründeten ihren
Widerstand gegen die Anlage mit der Lärmbelästigung.
Dies hatte ein vom Gericht zugezogener Gutachter
verneint, so dass die Klagen wegen mangelnder
Erfolgsaussichten zurückgezogen wurden. "Eine
Modifizierung und Weiterführung der Klagen hätte keinen
Sinn gehabt", sagte Kleber im RHEINPFALZ-Gespräch.
"Es ist sinnvoller, diese ,Altlast' auf dem
Reiserberg zunächst abzuhaken." Gleichwohl wollen
die "Gegenwind"-Aktivisten weiterhin gegen
Windräder vorgehen.
"Von entscheidender Bedeutung" sei hierbei eine
Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre. Durch
diese rechtliche Festlegung können momentan auch in
Vorrangflächen keine Windkraftanlagen errichtet werden.
In unmittelbarer Nähe des bestehenden Windrads waren
ursprünglich zwei weitere Anlagen geplant. Nach
"Gegenwind"-Angaben sind bereits vier
Windräder zwischen Heimkirchen und dem Kreuzhof
beantragt. Die Veränderungssperre laufe demnächst aus,
so dass man auf ihre Verlängerung hinarbeiten werde. Da
sich die Rotoren bereits auch in den angrenzenden
Verbandsgemeinden und Landkreisen drehen, fürchten die
"Gegenwind"-Initiatoren eine massive
Beeinträchtigung der Landschaft. Klaus Kleber: "Vom
Reiserberg aus sind schon jetzt mit bloßem Auge 40
Windkraftanlagen zu erkennen. Geplant sind weitere 80, so
dass das ursprüngliche Landschaftsbild nicht zu erhalten
wäre. Wir wollen das Landschaftsbild so erhalten, wie es
ist. Das hat im weitesten Sinn auch mit dem Begriff
,Heimat' zu tun."
So verweisen die beiden
"Gegenwind"-Aktivistinnen Elke Schiffer und Eva
Schindler auf einen Beschluss des
Bundesverwaltungsgericht. Dessen Vierter Senat habe im
vergangenen Oktober die so genannte Privilegierung von
Windrädern eingeschränkt. Das Privilegierungsgebot
sieht vor, dass Windkraftanlagen im Außenbereich
grundsätzlich genehmigt werden müssen - eine Vorgabe,
die den Streit um die Otterberger Windräder erst
entzündet hat. Laut "Gegenwind" halten die
Bundesrichter die Privilegierung für unzulässig, sofern
"das Vorhaben das Orts- und Landschaftsbild
verunstaltet".
Darüber hinaus, so argumentieren die
"Gegenwind"-Aktivisten, liegen seit Frühjahr
2001 neue europäische Vogelschutz-Richtlinien vor.
Ebenso wie ein Gutachten des rheinland-pfälzischen
Landesamts für Umweltschutz reklamiere das Papier
ausdrücklich die kritischen Bereiche in der VG Otterberg
als Schutzgebiete und/oder Pufferzonen. Auch ein im
Vorjahr von der Verbandsgemeinde in Auftrag gegebenes
Vogelschutz-Gutachten wird von der Bürgerinitiative
drastischer interpretiert. Die in der Expertise als
"konfliktarm" definierten Flächen seien
"teilweise essentiell wichtige Trittsteine für
Zugvögel und besitzen eine hohe
Rastplatzqualität".
Kleber, Schiffer und Schindler kommen daher zum Fazit:
"Aus der Summe dieser Fakten sehen wir derzeit
keinen Handlungsbedarf für die Ausweisung von
Windkraftflächen in unserer Region. Nach der Faktenlage
sind in unserer Verbandsgemeinde keine Windkraftanlagen
möglich." Zudem seien sie "weder ökologisch
noch ökonomisch eine sinnvolle Alternative".
Vielmehr bevorzuge man eine technische Modernisierung
bestehender Energieanlagen. So produziere beispielsweise
eine einzige Gas/Dampf-Turbine im Raum Mainz/Wiesbaden so
viel Strom wie 3177 Windräder.
Als "Eingeständnis einer falschen Politik"
interpretiert Klaus Kleber zudem eine Verlautbarung der
Landesregierung, wonach "im Jahr 2000 der Anteil der
Windenergie in Rheinland-Pfalz nur 0,69 Prozent am
Stromverbrauch" betragen habe. "Wir
werden", so Klaus Kleber, "unsere Politik der
Verhinderung von Windkraftanlagen ohne Wenn und Aber
fortsetzen." Von unserem Redakteur: Rainer Dick, RON
- RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 22. Jan , 03:45 Uhr
Allgemeine
Zeitung, 19.01.02
Conrad für erweitertes
Nachtflugverbot
Rheinland-pfälzische
Umweltministerin im Redaktionsgespräch/Handys sind
kein Spielzeug
MAINZ Die rheinland-pfälzische Umweltministerin
Margit Conrad (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, am
Frankfurter Flughafen ein Nachtflugverbot von 22 bis 6
Uhr zu prüfen. Conrad kündigte am Freitag in einem
Gespräch mit der Redaktion unserer Zeitung für kommende
Woche eine eigene Stellungnahme des Landes
Rheinland-Pfalz zum Thema Flughafenausbau an.
Conrad kritisierte die hessische Staatskanzlei, die einem
Verbot zwischen 22 und 6 Uhr wenig Chancen eingeräumt
hatte: Im jetzigen Stadium des Verfahrens ist das
nicht hilfreich. Das Land Rheinland-Pfalz werde
sich für eine Ausbaulösung einsetzen, die die Menschen
der Rhein-Main-Region so wenig wie möglich belaste.
Bislang soll nach dem Willen der hessischen
Landesregierung lediglich ein Nachtflugverbot zwischen 23
und 5 Uhr eingeführt werden.
Auch bei den im Falle eines Flughafenausbaus
erforderlichen Ausgleichsflächen forderte Conrad, die
Gesamtregion im Auge zu behalten: Auf keinen Fall
darf es sein, dass die Fraport AG etwa im Raum Mainz
relativ billige Flächen aufkauft und dort die weitere
Entwicklung blockiert.
Die seit etwas mehr als 100 Tagen amtierende
SPD-Politikerin hat sich bereits den Ruf erworben, einen
pragmatischen Kurs zwischen Ökologie und Ökonomie zu
steuern und dabei im Zweifelsfall auch einmal
erfrischenden Klartext zu reden. Mit einer offensiven
Strategie will sie die Menschen wieder mehr für
Umweltpolitik begeistern: Wir können nicht nur
ständig mit Katastrophenszenarien kommen. Statt
einseitigen Verboten setze sie auf Angebote.
Wenn Conrad also an Brennstoffzellen glaubt (werden
sich durchsetzen) und vom Energiepotenzial
geothermischer Anlagen schwärmt (gigantisch,
vielleicht schon ab 2005), weiß sie natürlich,
dass sie damit auch dem Klimaschutz das Wort redet.
Letzterer ist eindeutig ihr größtes
Sorgenkind. Wir müssen den Menschen
vorrechnen, dass sich Energiesparmaßnahmen lohnen.
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sieht die Ministerin
darin auch Chancen für neue Jobs im Handwerk und bei
Dienstleistern.
Blinde Technik-Euphorie ist ihre Sache dennoch nicht, wie
ihre Meinung zum Thema Elektrosmog beweist: Handys
gehören nicht in Kinderhände. Sie sind kein
Spielzeug, sagt sie. Warum? Wir wissen zu
wenig über Strahlen-Grenzwerte. Aber auch hier
findet die ehemalige Bürgermeisterin von Saarbrücken
gleich wieder den Dreh zum versöhnlichen Ansatz.
Umweltmediziner will Conrad einstellen, um das Thema aus
einem zusätzlichen Blickwinkel betrachten zu können.
Kritik übt sie an Städten, die die Standorte neuer
Mobilfunk-Antennen geheim halten: Ich plädiere
für Transparenz, weil nur Vertrauen die Menschen
beruhigen kann.
Für mehr Offenheit ist sie auch bei Windkraftanlagen,
die mittlerweile vielerorts für Verdruss sorgen:
Ein genereller Baustopp wäre falsch. Aber man muss
in Zukunft die Standorte besser abstimmen. Im
eigenen Zuständigkeitsbereich will Conrad den Wald für
neue Windräder öffnen.
Die Ministerin ist realistisch genug, um zu wissen, dass
Deutschland noch auf lange Zeit auf Atomstrom angewiesen
sein wird. Dafür sorgen bereits Exportvereinbarungen
innerhalb der EU. Dennoch will sie den Anteil
erneuerbarer Energien (Wind, Sonne, Holz und Biogas)
weiter hochschrauben: Ich wünsche mir hier auch
von der Wirtschaft mehr Mut. Wir reden ständig über die
Ökosteuer, aber nicht darüber, wie wir Technologie und
Wissen vermarkten.
Mit dem Zuschnitt ihres Ressorts ist sie da klingt
sie dann doch einmal ganz diplomatisch zufrieden.
Wesentliche Kompetenzen, etwa der nach dem 11.
September enorm wichtige gesundheitliche Umweltschutz,
sind
in meinem Haus angesiedelt. Und mit der Antwort auf
die Frage, mit welchen drei Produkten sie Rheinland-Pfalz
vermarkten würde, gelingt ihr fast ein
thematisch-regionaler Rundumschlag: Ich würde im
romantischen Mittelrheintal einen Drei-Liter-Motor von
Opel Kaiserslautern präsentieren und dazu Wein aus
naturnahem Anbau anbieten.
Das Gespräch führten unsere Redaktionsmitglieder Stefan
Schröder, Lutz und Eberhard und Lars Hennemann.
Die Rheinpfalz, 17.01.02
Windkraftanlagen kontra Bodenabwehr
Militärischer Schutzbereich auf der Sickinger Höhe
stößt auf Widerstand - Bundeswehr will informieren -
Grünen-Kritik
BANN/MAINZ. Die Sicherheitsbedürfnisse des Militärs
kollidieren nicht selten mit den Interessen der
Zivilbevölkerung. Jüngster Fall: der Konflikt um die
geplante Ausweisung eines Schutzbereichs für die
Verteidigungsanlagen bei der Gemeinde Bann im Kreis
Kaiserslautern.
Nahe dem Ort am Rand der Sickinger Höhe betreiben
Deutsche, Amerikaner und Franzosen auf dem Kahlen- und
dem Kreuzberg gemeinsam eine in Europa einzigartige
militärische Übungseinrichtung: Die so genannten
Polygone (Vielecke) senden Signale aus, mit denen eine
Bedrohung von Flugzeugen der Bundeswehr und verbündeter
Staaten durch feindliche Bodenabwehr simuliert werden
kann.
Die Polygone in ihrer heutigen Form gibt es seit 1979,
Probleme mit den umliegenden Gemeinden gab es bisher
nicht. Doch nun will das Militär einen speziellen
Schutzbereich um die Verteidigungsanlage ausweisen -
Radius bis zu 2,5 Kilometer. Mit der Furcht vor
Terroranschlägen hat dieses Ansinnen nichts zu tun. Der
Schutzbereich soll vielmehr "den Erhalt und die
Wirksamkeit der Anlage gewährleisten und die
Bevölkerung vor eventuell von der Anlage ausgehenden
Gefahren schützen", so die Begründung in einem
Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD)
Süd in Neustadt.
Die Forderung nach Ausweisung eines Schutzbereiches
bringt die Gemeinden auf die Barrikaden. In den vom
Schutzgürtel betroffenen Kommunen in den
Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd,
Kreis Kaiserslautern, sowie der Verbandsgemeinde
Wallhalben, Kreis Südwestpfalz, kochen die Emotionen
hoch. Die Gemeinden fürchten um ihre Planungshoheit,
weil durch einen Schutzbereich die Genehmigungspflicht
für Baumaßnahmen verschärft werden könnte. In ihren
Gremien haben sie daher die Forderung der Militärs durch
die Bank abgelehnt.
Was ist so schlimm an dieser Schutzbereichsforderung? Und
was ist überhaupt konkret darunter zu verstehen? Ein
Schreiben der Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden
erläutert im Detail, was künftig nicht mehr ohne
Weiteres erlaubt sein soll: Im Umkreis von 2000 Metern um
die Radarantennen in Bann müsse "jede Errichtung,
Änderung oder Beseitigung baulicher Anlagen (...)"
durch die Schutzbereichsbehörde genehmigt werden.
Genehmigungspflichtig wären zudem die Ausweisung von
Gewerbegebieten, die Errichtung von Umspannstationen -
und Kuriosum am Rande - elektrische Weidezäune oder
Schweißanlagen. Und: Die Errichtung von Windkraftanlagen
im Umkreis von 2000 Metern wäre dem Schreiben zufolge
künftig nicht mehr zulässig.
Als diese Anordnung bekannt wurden, ging ein Aufschrei
durch die Gemeinden: Darf man künftig nicht mal mehr
schweißen ohne Genehmigung?, fragten sich die Bürger.
Und wie steht es mit Neubauten? Muss nun jeder Bau einer
Garage genehmigt werden? "Das Polygon gibt es schon
seit mehr als 20 Jahren - ohne dass man bisher besondere
Schutzbereiche für nötig erachtet hätte", wundert
sich auch Peter Degenhardt, Erster Beigeordneter der
Verbandsgemeinde Landstuhl. Gemunkelt wird, dass das
plötzliche Schutzbedürfnis mit der Ausweisung eines
Vorranggebiets für Windenergie in der Nähe der Polygone
zusammenhänge. Für Uwe Unnold, Bürgermeister in
Kaiserslautern-Süd, ist klar: "Die geplante
Errichtung von weiteren Windkraftanlagen ist der
Hauptgrund für die nun geforderte Einrichtung einer
speziellen Schutzzone."
Die Kommunen scheinen mit ihrer Vermutung richtig zu
liegen: Die Windkraftanlagen - zwei neu gebaute Räder
stehen in unmittelbarer Nähe der Anlage - sind den
Polygone-Betreibern ein Dorn im Auge. Denn in einem
Schreiben der Wehrbereichsverwaltung IV, in dem das
Mainzer Innenministerium um Stellungnahme zu der
Schutzbereicheinzelforderung gebeten wird, heißt es,
dass die im Bereich Bann vorhandenen Windkraftanlagen
Störungen beim Betrieb der Polygone verursacht hätten.
Um zu vermeiden, dass durch den Bau weiterer Anlagen die
Störungen größer würden, sei es erforderlich, einen
Schutzbereich einzurichten. Wie es aus Militärkreisen
heißt, soll es sich hingegen bei den weiteren
Bestimmungen - also etwa die Genehmigungspflicht von
Neubauten, Viehzäunen oder Schweißarbeiten - nur um
"Maximalforderungen" handeln, die in der Praxis
nicht umgesetzt würden.
Dennoch besteht für die Gemeinden noch jede Menge
Klärungsbedarf. Zudem hat das Ansinnen des Militärs
Wellen bis in den Innenausschuss des
rheinland-pfälzischen Landtags geschlagen: Auf eine
Anfrage von Bündnis 90/Grüne verwies das
Innenministerium darauf, dass das Anhörverfahren zur
Einrichtung des Schutzbereiches noch nicht abgeschlossen
sei. Um Unklarheiten bei den Kommunen und den Bürgern
über die tatsächlichen Auswirkungen aus der Welt zu
schaffen, wolle die Bundeswehr eine
Informationsveranstaltung anbieten.
Nach Ansicht der Grünen müssen Bundeswehr und
Innenministerium erklären, warum die bestehenden
Windkraftanlagen einerseits zu Störungen geführt
hätten, andererseits aber geduldet werden können. Die
offenkundige Bereitschaft der Bundeswehr, bestehende
Windräder zu erhalten, zeige den Spielraum für
Alternativen. "Leider sucht die Bundeswehr erst
recht spät den Dialog mit den Betroffenen",
erklärte die rechts- und innenpolitische Sprecherin der
Grünen-Fraktion, Friedel Grützmacher (Wörth). - Von
unserer Redakteurin: Gabriele Schöfer, RON
- RHEINPFALZ ONLINE, Donnerstag, 17. Jan , 03:45 Uhr
Die
Rheinpfalz, 16.01.02
Gericht: Windkraftanlage macht nicht zu viel
Lärm
Klage eines Landwirts gestern abgelehnt
MAINZ (kad). Das Mainzer Verwaltungsgericht hat gestern
die Klage eines Landwirts gegen den Kreis Mainz-Bingen
wegen einer Baugenehmigung zur Errichtung einer
Windkraftanlage abgewiesen. Nach vorgelegten Gutachten
verletze die einzeln stehende Anlage keine Rechte des
Klägers, lautete die Begründung der 3. Kammer des
Gerichts.
Der Landwirt fühlte sich auf seinem Hof im Außenbereich
der Gemarkung Nieder-Olm sowohl vom Lärm als auch vom
Schattenwurf der Anlage, die im Mai 2000 genehmigt wurde,
unzumutbar beeinträchtigt. Das sahen die Richter anders.
Sie beriefen sich auf ein Gutachten, das der 600
Kilowatt-Anlage mit einer Nabenhöhe von 65 Meter und
einem Rotordurchmesser von 44 Meter bescheinigt, geltende
Grenzwerte einzuhalten.
Bei einer Windgeschwindigkeit von zehn Metern pro
Sekunde, die nur selten am Standort erreicht werde, liege
der Lärmpegel in dem 380 Meter entfernten Wohnhaus bei
38,9 Dezibel, fanden die Experten heraus. Zugelassen sind
jedoch Werte von 45 Dezibel in der Nacht und 60 Dezibel
am Tag. Ähnlich verhalte es sich mit dem monierten
Schattenwurf, der wegen des schnellen Wechsels von Hell
und Dunkel unangenehm ist. 20 Minuten am Tag, 16,5
Stunden im Jahr seien die Schatten der Anlage im
Wohnzimmer des Klägers zu sehen. Nach Expertenansicht
seien aber im Schnitt 30 Minuten am Tag zumutbar. Dass
bei der Anlage die von der zuständigen
Planungsgemeinschaft empfohlene Entfernung von 500 Metern
zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung unterschritten
wurde, sahen die Richter nicht als relevant an. Dies
gelte nur für Windparks, nicht aber für eine einzelne
Anlage (Aktenzeichen: 3 K 263/01.MZ).
Anfang
Februar wird sich das Mainzer Verwaltungsgericht erneut
mit Windkraftanlagen beschäftigen. Dabei wird es um
die Frage gehen, ob eine Kommune die in ihrem
Flächennutzungsplan Sonderflächen für Windkraft
ausgewiesen hat, gezwungen werden kann, auch außerhalb
dieser Sonderflächen die Errichtung von Windkraftanlagen
zu genehmigen. Ort des Geschehens ist auch in diesem Fall
Rheinhessen, diesmal allerdings der Landkreis
Alzey-Worms. RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 16. Jan ,
03:45 Uhr
Usinger Anzeiger, 14. Januar
2002
Gegen "Verschandelung der Landschaft"
In Merzhausen hat sich eine Bürgerinitiative gegen
Windkraftanlage gebildet - Wertverlust der Immobile
befürchtet
MERZHAUSEN (ek). "Wehret den Anfängen!" hieß
es am Freitagabend im voll besetzten Evangelischen
Gemeindehaus in Merzhausen. Aus der
Informationsveranstaltung zur geplanten Windkraftanlage
in der Gemarkung des Usinger Stadtteils Merzhausen
bildete sich im Laufe des Abends eine Bürgerinitiative,
die gewillt ist, eine solche "Verschandelung der
Landschaft" am Ortsrand zu verhindern. Der ehemalige
CDU-Stadtverordnete Reinhold Schlicht, der die
betroffenen Grundstückseigentümer eingeladen hatte, war
erstaunt, dass zusätzlich viele weitere interessierte
Merzhäuser und auch Gäste aus umliegenden Orten
gekommen waren. Am Ende der Veranstaltung zählte er
bereits an die 70 Unterschriften, die sich spontan gegen
eine Windkraftanlage in der Gemarkung aussprechen. Unruhe
hatte sich in den vergangenen Tagen breitgemacht.
Grundstückseigentümer legten dar, wie die
Betreiberfirmen sie in "Wildwestmanier" mit
offensichtlich lukrativen Pachtverträgen regelrecht
unter Druck gesetzt hätten. Zu einer öffentlichen
Veranstaltung mit allen Eigentümern seien die Firmen
nicht bereit gewesen, wurde berichtet. Die meisten hatten
erst jetzt festgestellt, dass das Usinger Stadtparlament
bereits im August 2001 den unter anderen
Mehrheitsverhältnissen gefassten Beschluss aufgehoben
hatte. Die neue Mehrheit in der Stadtverordnetensitzung
hatte nun dafür gestimmt, dass nach dem Vorschlag im
Regionalplan Südhessen an drei verschiedenen Standorten
in Ortsrandlagen der Usinger Stadtteile Windkraftanlagen
errichtet werden können. So sollen nordwestlich von
Merzhausen in Richtung Altweilnau/Oberlauken im ersten
Bauabschnitt sieben Windräder entstehen. Schlicht
begründete, warum er ein strikter Gegner dieses
Vorhabens ist. Er stellte die Effektivität von Windkraft
in Frage.
Obwohl es bereits mehr als 10000 Windkraftanlagen in
Deutschland gebe, sei noch kein einziges Kraftwerk
abgeschaltet worden. Nicht vorzustellen wagte sich
Schlicht, "wenn auf einer Fläche von 50 Hektar
sieben Windräder mit einer Narbenhöhe (Drehpunkt der
Flügel) von 70 Metern installiert würden." Im
Vergleich dazu erklärte er, dass der Merzhäuser
Kirchturm nur 27 Meter hoch sei. "Ich hänge an
unserer Natur, das ist eine Verschandelung unserer
schönen Taunuslandschaft, das gilt es abzuwenden",
sagte er. Auch der Naturpark Hochtaunus und die Untere
Naturschutzbehörde seien strikt gegen dieses Vorhaben.
Schützenhilfe erhielt Schlicht von Horst Dumke, der die
Rentabilität alternativer Energien beleuchtete und zu
dem Ergebnis kam, dass letztlich der Verbraucher die
ineffektive Windkraft subventionieren müsse. Aus dem
Publikum wurde das so interpretiert: "Jede
Kilowattstunde, die die Windkraft liefert, macht unseren
Strom teurer".
Weitere Argumente sammeln"Zaungast" Reinhold
Kilb gab einen Erfahrungsbericht au Hasselbach, wo der
geplante Windpark seinerzeit verhindert werden konnte. Er
empfahl den Merzhäusern, eine Schallemissionsprognose
erstellen zu lassen und den Vogelschutzbeauftragten
einzuschalten, um weitere Argumente gegen das geplante
Vorhaben zu sammeln. Denn Kilb ist davon überzeugt,
"dass für die Betreiber ein Standort im Taunus
durchaus lukrativ ist."
Herrmann HÄNISCH sprach den Merzhäusern aus dem Herzen,
als er einen erheblichen Wertverlust für Immobilien
vorhersagte, wenn die "Windmühlen" gebaut
würden. Und als Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
sprach Walter Moses von einer Beeinträchtigung der Jagd.
Der Leiter der Erdfunkstelle Usingen, Wolfgang Vaupel,
teilte schließlich mit, dass er bereits bei der Stadt
Protest eingelegt habe, weil die geplante Maßnahme für
den Betrieb der Erdfunkstelle hinderlich sei.
Pfarrer Peter Stenzel fasste die verschiedenen Meinungen
zusammen. Obwohl er ein erklärter Befürworter
regenerativer Energien sei, halte er dieses Vorhaben in
Merzhausen ökologisch für höchst fragwürdig.
Abgesehen von der geringen Effektivität, der störenden
Optik, dem zu erwartenden Lärm und dem anstehenden
Wertverlust des Baulandes befürchtet er erhebliche
soziale Spannungen innerhalb der Dorfgemeinschaft. Er
sieht es als "schreiende Ungerechtigkeit, wenn
einzelne Grundstückseigentümer, die möglicherweise
abkassieren wollten, dazu beitragen, dass alle anderen
unter den Folgen zu leiden haben." Angesichts des
dubiosen Vorgehens der Betreiber, das an arglistige
Täuschung grenze, rief Stenzel die
Grundstückseigentümer dazu auf, geschlossen zu sagen:
"Wir unterschreiben diesen Vertrag nicht". Da
das vorgesehene Areal in viele kleine Parzellen
aufgeteilt ist, müssten rund 45 Eigentümer ihre
Zustimmung geben.
Das Genehmigungsverfahren steht erst am Anfang. So
plädierten die Merzhäuser Bürger dafür, einen
Rechtsanwalt einzuschalten, der ihre Interessen
sachkundig vertritt.
Wie Schlicht inzwischen mitteilte, soll nach dieser
ersten Informationsveranstaltung schnellstmöglich eine
Bürgerversammlung einberufen werden, um den Widerstand
der Bevölkerung auf eine breite Basis zu stellen.
Taunus-Zeitung vom 14.
Januar 2002
Ohne Hektik gegen Windkraft vorgehen,
Christina Jung
..... Dumke verwies auf ein Arbeitspapier von einigen
Professoren, welches unter dem Titel Darmstädter
Manifest bekannt geworden sei. Diese hätten objektiv
dargelegt, dass Windenergie für Deutschland
"absolut belanglos" sei. Das Geld, welches hier
Verwendung finde, könne an anderer Stelle sinnvoller
eingesetzt werden..... Angst vor dem Verlust seiner
Alterssicherung hatte Hermann HÄNISCH, der mit seinen 90
Lenzen dennoch im Umgang mit Computern und Internet
gewieft ist. Er hatte aus dem Internet eine Vielzahl von
Informationen abgerufen und war bereit, sein Wissen mit
den Anwesenden zu teilen. Er gab zu bedenken, dass eine
Windkraftanlage den Wert der Immobilien schmälern
werde.....
Westfälische-Rundschau, 13.01.02
Stadt verklagt Kreis und will Windkraftanlagen verhindern
Bad Berleburg/Hemschlar. (rh) Die Stadt Bad Berleburg
hält die von einem Landwirt in Hemschlar geplante
Errichtung von zwei Windkraftanlagen am Pustenberg für
nicht mit übergeordneten öffentlichen Belangen
vereinbar und lehnt das Vorhaben wegen der nachhaltigen
Beeinträchtigung und Verunstaltung des Landschaftsbildes
ab.
Zwei Windkraftanlagen will ein Landwirt rund 300 bis 400
Meter von der Bebauung in Hemschlar (im Bild vom
Schützenheim) um den Bergrücken am Pustenberg
errichten. Die Stadt ist aus Landschaftsgründen dagegen
und versagte das Einvernehmen.
Das ist der Tenor der Klage, die die Stadt Bad Berleburg
gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein vor dem
Verwaltungsgericht in Arnsberg erhoben hat. Der Bad
Berleburger Stadtrat hatte der Klage gegen den Kreis vor
dem Verwaltungsgericht in seiner Sitzung am 10. Dezember
zugestimmt, weil sich der Kreis als untere staatliche
Verwaltungsbehörde in einer Verfügung vom 13. November
über das zu dem Bauvorhaben erforderliche, von der Stadt
Bad Berleburg jedoch versagte Einvernehmen hinweggesetzt
hatte.
Da ein Widerspruchsverfahren im vorliegenden Fall nicht
zulässig ist, wie die Stadtverwaltung in einer
Sitzungsvorlage zur Ratssitzung dargelegt hatte, kann die
Stadt Bad Berleburg nur über den Weg einer Klage am
Verwaltungsgericht in Arnsberg gegen die Verfügung des
Kreises vorgehen.
Damit ist möglicherweise ein
Verwaltungsgerichtsverfahren mit der kommunalen
Aufsichtsbehörde in Gang gekommen, das - je nach der
Entscheidung der Arnsberger Verwaltungsrichter - bis vor
das Oberverwaltungsgericht in Münster gehen könnte.
Die Klage war bereits unmittelbar nach der Ratssitzung
erhoben worden, weil die Klagefrist bereits am 14.
Dezember ablief. Bei der Stadt Bad Berleburg gibt man
sich zuversichtlich, weil jüngste OVG-Entscheidungen in
vergleichbaren Fällen die Position der Stadt zur
Errichtung von Standorten für Windkraftanlagen
bestätigt hätten.
Der vor einigen Jahren in Hemschlar ansässig gewordene
Vollerwerbslandwirt Andreas Herrmann, der den früheren
Hof Dreisbach erworben hatte, will mit einem Betreiber
aus Werl zwei Windkraftanlagen um den Pustenberg, einem
kleineren Bergrücken rund 400 Meter von der Ortsbebauung
Hemschlar in Richtung Markhausen, errichten. Die beiden
mit den Windrädern 100 Meter hohen Anlagen sollen
dieseits und jenseits des Bergrücken stehen und würden
nach Darstellung der Stadt Bad Berleburg weithin in der
Landschaft einsehbar sein.
Landwirt Herrmann, der bereits vor einigen Jahren mehrere
Windkraftanlagen auf seinen landwirtschaftlichen Flächen
Richtung Altenberg errichten lassen wollte, stößt bei
den meisten Anliegern mit seinem Vorhaben auf Ablehnung.
Dem Bauern fehlt dafür das Verständnis: Windkraft
bringe saubere Energie und mit der wolle er sich ein
zweites Standbein schaffen. Er bleibe bei seinem
Vorhaben, sagt der Landwirt, während sich bei Nachbarn
erkennbarer Widerstand regt. Bauer Herrmann: "Ich
werde das Durchziehen."
http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?region=Bad+Berleburg&id=2124009
- 13.01.2002
Allgemeine Zeitung, 10.01.2002 (Wiesbadener Kurier)
Kälte macht Reben an der Weinstraße schwer
zu schaffen
Erhebliche Schäden/Rheingauer Weinberge bisher nicht
betroffen
Rheingau/Neustadt. (pjb/dpa) Temperaturen von bis zu 20
Grad minus haben dem Weinbau an der Deutschen Weinstraße
in diesem Winter bereits erhebliche Schäden bereitet.
Den Riesling- und den Spätburgunderreben im Rheingau
hingegen konnte der Winter bisher glücklicherweise
nichts anhaben.
Zwischen Bockenheim und Schweigen an der Weinstraße sind
die Reben in manchen Orten bis zu 80 Prozent geschädigt
und werden in diesem Jahr keine Trauben tragen. Nach
Angaben des Weinexperten bei der Staatlichen Lehr- und
Forschungsanstalt (SLFA) in Neustadt, Jürgen Oberhofer,
ist schon jetzt ein mengenmäßig großer Jahrgang
2002 auszuschließen.
Betroffen von der Kälte sind besonders die
Rotwein-Rebsorten Portugieser und Dornfelder sowie bei
den weißen Sorten der Müller-Thurgau, vor allem in
tiefen Lagen. Auch die Burgunder-Reben dürften nach dem
Austrieb im Frühjahr Schäden aufweisen. Es gibt
große lokale Unterschiede am meisten geschädigt
sind die Rebanlagen in Senken, in denen die Kälte
gewissermaßen zusammenfließt, sagte Oberhofer.
Die pfälzischen Winzer hatten zuletzt in den Wintern
1985 und 1986 ähnliche Minustemperaturen mit schweren
Schäden an den Rebstöcken erlebt.
Bis 20 Grad minus kein Problem für den Riesling
Im Rheingau gibt es nach Auskunft des Leiters
des Weinbauamtes in Eltville, Andreas Booß, bisher keine
negativen Auswirkungen der Kälte auf die Reben. Die
niedrigste Temperatur im Rheingau sei in diesem Winter
mit 15 Grad minus gemessen worden, in den Weinbergen sei
es damit nicht kälter als 17 Grad minus gewesen. Der
Riesling, der als eine robuste Rebsorte gilt, könne aber
erst bei Temperaturen um 20 Grad minus in Mitleidenschaft
gezogen werden, auch dem Spätburgunder habe die Kälte
nicht schaden können, so Booß. Dass die Reben im
Rheingau unbeschadet geblieben sind, liege aber auch
daran, dass die Kälte nicht plötzlich aufgetreten sei.
Wenn die Temperaturen langsam zurückgehen, dann könne
sich der Stoffwechsel des Rebstocks darauf einstellen und
die Pflanze schützen Diese Fähigkeit sei bei der
Riesling-Rebe besonders ausgeprägt, so Booß.
Der Leiter des Weinbauamtes würde aber auch bei leichten
Frostschäden noch keine Probleme für den Ernteertrag
befürchten: Schäden von bis zu 20 Prozent wachsen
sich im Frühjahr aus, meinte Booß, die Pflanze
könne sich davon erholen.
Öffentlicher Anzeiger, 10.01.2002 (Druckversion, Seite 19)
Bis Mitte April sollen Würfel in Sachen
Windenergie fallen
Auch neue Hallgartener BI Pro Nordpfalz gegen Windpark
Niedermoschel
HALLGARTEN. Ob der Windpark (acht Räder) auf der
Gemarkung Niedermoschel in Nähe Hallgartens gebaut
werden darf, ist weiter ungewiss. Sicher ist nur, dass
die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd in Neustadt
(SGD) spätestens ein halbes Jahr nach Beginn des
Raumordnungsverfahrens entscheiden muss. Also muss bis
Mitte April 2002 über den Windpark entschieden sein.
Mehr konnte die SGD noch nicht sagen. Erst würden die
Stellungnahmen geprüft, so ein SGD-Mitarbeiter. Danach
könne es zu einem Erörterungstermin mit allen
Beteiligten kommen. Gegen einen Windpark an der
Gemarkungsgrenze hatten sich neben dem Hallgartener Rat
auch die Verbandsgemeinderäte Bad Münster am Stein-
Ebernburg und Alsenz-Obermoschel ausgesprochen.
Während Alsenz-Obermoschel mit knapper Mehrheit dagegen
votierte, war die Ablehnung aus BME einstimmig. Neben
Einwänden gegenüber der grafischen Darstellung des
Gutachtens und dem fehlenden Schallschutzgutachten gab
der Rat zu bedenken, dass ein Windpark den Erholungswert
der Fremdenverkehrsgemeinde Hallgarten und der
Rheingrafenstein-Region erheblich mindere.
Die Argumentation machte sich auch die inzwischen
gegründete Bürgerinitiative Pro Nordpfalz zu eigen, die
sich in ihrer Position gegen den Windpark auch auf ein
Schreiben der Landesregierung stützt:
"In Rheinland- Pfalz sind derzeit 454
Windenergieanlagen in Betrieb. Der Anteil der Windenergie
am Stromverbrauch beträgt 0,69 Prozent. Solche Anlagen
stellen keinen Beitrag zur Leistungsabsicherung
dar."
Ziel ihrer Arbeit sei, die Landschaft als Lebensgrundlage
für Mensch und Tier zu erhalten. "Wir sind
angetreten, unsere Heimat zu schützen gegen die
Zerstörung durch rein profitorientierte Investoren und
Gemeinderäte im Zuge eines energiepolitisch unsinnigen
Ausbaus der Windenergie", heißt es in der
Stellungnahme von Pro Nordpfalz, die von Dr. Thomas Wenz,
Thomas Kehl und Engelbert Krattner unterzeichnet wurde.
Dass die Windenergie den Erholungswert mindert, weiß
auch Hallgartens Ortsbürgermeister Ernst-Peter Bayer,
seit die drei Windräder in Feilbingert laufen: "In
meinem Haus unten im Tal höre ich zwar nichts, aber
schon am Friedhof, der etwas höher liegt, hört man die
Feilbingerter Windräder." (bj)
Im Detail
Hat Raumordnungsverfahren Erfolg? Nachdem die
Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel in ihrem
Flächennutzungsplan keine Windräder bei Niedermoschel
ausgewiesen hat, strengte Niedermoschel ein
Raumordnungsverfahren an, das einen Windpark mit acht
Rädern von 120 Metern Gesamthöhe (Feilbingert 87 Meter)
auf ihrem "Roten Kopf" vorsieht. Sollte das
Raumordnungsverfahren Erfolg haben, stünde das erste Rad
nur 530 Meter von Hallgarten entfernt. Neben Hallgarten
haben sich die betreffenden VG-Räte dagegen
ausgesprochen. Alsenz und auch die Stadt Obermoschel
haben keine Einwände. (bj)
taz,
07.01.02
Investoren gesucht
Die Wind 7 AG führt außerbörsliche
Kapitalerhöhung durch. Börsengang für die zweite
Jahreshälfte geplant
Die Wind 7 Aktiengesellschaft, Eckernförde, führt seit
Jahresbeginn eine außerbörsliche Kapitalerhöhung
durch. Das Grundkapital der Gesellschaft (WKN 526 640)
soll damit um bis zu 10 Millionen Euro erhöht werden.
Dies erfolgt durch die Ausgabe von bis zu einer Million
neuer Namensaktien zu einem Nennwert von je 10 Euro. Der
Ausgabepreis für die neuen Aktien beträgt 14 Euro,
Altaktionäre erhalten im Rahmen der Ausübung ihres
Bezugsrechtes einen Rabatt und bekommen die Aktien zum
Preis von 13 Euro. Die Zeichnungsfrist endet bei
Erreichen des maximalen Erhöhungsbetrages, spätestens
aber am 28. Februar 2002. Den Erlös will man
international in den Ausbau der Windkraft investieren.
Der Börsengang ist nach Unternehmensangaben "für
die zweite Jahreshälfte 2002 geplant".
Die Zuteilung erfolgt nach Ablauf der Bezugsfrist direkt
nach Eingang des Zeichnungsscheins beim Unternehmen in
der Eingangsreihenfolge. Solange ausreichende
Kapazitäten verfügbar seien, werde "in der Regel
eine volle Zuteilung" gewährt.
Die Bonner Analysten Murphy & Spitz Research sehen in
der Aktie "ein Investment mit einem niedrigen
Chance-Risiko-Profil". Durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz bestehe "eine hohe
Sicherheit auf der Absatzseite", niedrige Zinsen
erlaubten zudem "eine gute Wirtschaftlichkeit für
die zu 80 Prozent fremdfinanzierten Windparks".
Risiken bestehen nach Angaben von Murphy & Spitz vor
allem "im Einkauf qualitativ schlechter
Windkraftanlagen und im Wegfall der politischen
Förderung der Windenergie". Es sei jedoch davon
auszugehen, dass die Windenergie zunehmend international
gefördert werde "wie beispielsweise in Frankreich
seit vergangenem Jahr".
www.wind7.de, Analyse (Lang- oder Kurzversion) bei Murphy
& Spitz Research, Tel. 0228-9676400
taz Nr. 6643 vom 7.1.2002, Seite 9, 63 Zeilen
(TAZ-Bericht)
Ostfriesen-Zeitung, 05.01.2002 (gedruckte
Ausgabe S. 14)
"Frischer Wind für die Landwirte"
Pachterträge für Flächen der Windräder sind höher
als bei landwirtschaftlicher Produktion. Rund 30 000 Mark
Pacht pro Jahr erhalten Landwirte pro Windrad von den
Betreibern.
jan Aurich. Windkraft und Landwirtschaft - beide
Wirtschaftszweige ernten Erträge. Die Windernte fällt
dabei häufig weit höher aus, als die Ernte auf den
Äcker und Böden einbringt. Die Erträge der Bauern
könnten dabei durch die Windkraft beflügelt werden. Das
meint zumindest Aloys Wobben, Chef des Auricher
Windanlagenhersteller Enercon: "Die Windenergie kann
einen entscheidenden Beitrag zur Überwindung der Krise
in der Landwirtschaft leisten."
Allein die Pacht, die Windanlagenbetreiber den Landwirten
zahlen, liegen weit über den Hektarerträgen aus dem
Ackerbau oder der Tierhaltung pro Hektar. Wobben rechnet
in einem Gespräch mit der Presse vor: "Die Pacht
für das Land, auf dem eine Enercon-Windmühle steht,
beträgt 30.000 Mark pro Jahr. Das ist fünf bis sieben
Mal so viel gegenüber den durchschnittlichen
Hektarerträgen der Landwirte." Dafür müsse der
Landwirt, nicht einmal selbst in die Windanlagen
investieren, sondern lediglich sein Land verpachten.
Selbst eine Intensivierung der landwirtschaftlichen
Bearbeitung komme an diese Hektarerträge nicht heran.
Und gerade die fortschreitende Intensivierung der
Landwirtschaft, also die Produktion auf immer größerer
Flächen mit immer größeren Maschinen sowie die
Massentierhaltung, stehe im Widerspruch zum Natur- und
Kulturerhalt. Durch die Nutzung landwirtschaftlicher
Flächen durch die Windkraft könnte dieser Widerspruch
aufgehoben werden.
Denn für die Aufstellung eines Windrades müssten
zugleich Ausgleichsflächen von zwei Hektar geschaffen
werden. "Auch dadurch wird unsere Kulturlandschaft
erhalten und geschützt", sagt Wobben. Zudem werde
der volkswirtschaftliche Nutzen der Windenergie insgesamt
unterschätzt.
So müssten konventioneller Energiequellen wie Öl und
Gas meist aus dem Ausland gekauft werden. Das Geld für
diese Rohstoffe werde somit konsumiert, nicht investiert.
Gewinne flössen zumeist an große Konzerne. Dies sei bei
der Nutzung der Windenergie anderes. So erwirtschafte ein
Windpark mit sechs E-66-Mühlen von Enercon jährlich
einen Umsatz von 3,7 Millionen Mark.
Hiervon profitieren zum einen die Landwirte durch die
Pacht von jährlich 180.000 Mark. Zum anderen flössen an
die Kommunen Gewerbesteuern in Höhe von rund 370.000
Mark jährlich und zusätzlich Einkommenssteuer an die
Finanzämter. Zudem kämen vielen Investoren bei
Windparks aus der Region. Und nach den ersten Jahren
steige der Gewinn der Investitionen auf rund 20 Prozent.
Somit bleibe ein Großteil der Einnahmen in der
jeweiligen Region.
(Bildunterschrift: Windmühle im Aufbau) Ein Großteil
der Erträge von Windparks bleibt in der Region. Davon
profitieren neben Landwirten auch Kommunen und Anleger.
Foto: OZ-Archiv.
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