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20.07. - 15.08.01

Öffentlicher Anzeiger, 15.08.01 (Rheinzeitung, gedruckte Ausgabe)
Noch drei Anlagen - Verschönerer wanderten zu den Windrädern
CALLBACH/UNKENBACH. Noch in diesem Jahr wird der Windpark Lettweilerhöhe um drei weitere Windkraftanlagen ergänzt, so dass der komplette Park dann aus insgesamt elf Windkraftanlagen. besteht. Demnächst wird dort ein Panorama-Höhenweg mit sieben Info-Tafeln angelegt.
Das und mehr erfuhren die Teilnehmer einer Wanderung zu den Windrädern, die der Verschönerungsverein Callbach organisiert hatte. Zwar waren nur knapp 20 Personen aus Callbach, Lettweiler und auch Lauterecken gekommen, doch die zeigten sich sehr interessiert. Wie dicht können Windkraftanlagen nebeneinander stehen? Kann der Strom gespeichert werden? Wie tief ist das Fundament? Wie lange schätzt man die Lebensdauer, und wer ist danach für die Entsorgung der Anlagen zuständig? Wieviel wiegt denn so ein Rotorblatt?
Martin Frey von der Betreiberfirma JuWi gab bereitwillig Auskunft und hielt auch einiges an schriftlichem Informationsmaterial bereit. Die Betreiber rechneten mit einer Lebensdauer von etwa 25 bis 30 Jahren. Dann müsste der Kopf erneuert werden. Sollte die Anlage irgendwann komplett entfernt werden müssen, sei die Betreiberfirma dafür verantwortlich. Dafür würden schon jetzt Rücklagen gebildet, erklärte Martin Frey. (kx)

Die RHEINPFALZ, 11.08.01  
Pfalzwerke: Strom aus Erdwärme soll 2004 fließen
Umweltverträgliche Technik könnte Rheinebene von Basel bis Mainz versorgen - 12 bis 16 Pfennig pro Kilowattstunde
LUDWIGSHAFEN/SOULTZ. Energie aus der Erde, emissionsfrei gewonnen aus der Wärme des Gesteins in mehreren tausend Metern Tiefe - was wie ein Märchen klingt, das zu schön ist, um wahr zu sein, soll schon Ende 2004 Realität werden: im elsässischen Soultz, unter Beteiligung der Pfalzwerke AG.
Das Zauberwort, das ohne Umweltbelastung Strom und Wärme verspricht, heißt Geothermie: Erdwärme. Das System ist so simpel, dass es schier unglaublich klingt: Über das Medium Wasser wird die Wärme, die in der Erde herrscht, an die Oberfläche geholt, mit Hilfe eines Wärmetauschers in Dampf und dieser über eine Turbine in Strom umgewandelt. Der Dampf ist zudem als Fernwärme nutzbar. In Soultz, wo in einem internationalen Gemeinschaftsprojekt seit 14 Jahren die Ausbeutung der Erdwärme erforscht wird, beträgt die Hitze in 5000 Metern Tiefe 202 Grad Celsius.
Das erste Projekt, bei dem Erdwärme in 3500 Metern Tiefe "angezapft" wurde, ist in Soultz 1997 gelungen. Für das anstehende Vorhaben ist im vergangenen Jahr das erste von drei Löchern gebohrt worden. Ein halbes Jahr dauert es, bis eine fünf Kilometer tiefe Röhre in das Sediment und in den darunter liegenden, extrem harten Granit getrieben ist. Hochtechnologie ist dafür notwendig. Mit Tauchpumpen wird das vom Gestein erhitzte, unter Druck stehende Wasser nach oben geholt.
Jörg Baumgärtner, Geophysiker und Projektleiter in Soultz, schätzt die Kosten für das gerade angelaufene Projekt auf rund 24 Millionen Euro. Förderanträge bei der EU, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und dessen Äquivalent in Frankreich sind gestellt, die Genehmigung zur Ausbeutung wird in zwei bis drei Monaten erwartet. Im Endausbau soll das Kraftwerk 6 Megawatt (MW) Strom produzieren, bei einem Eigenverbrauch von einem Megawatt. Abgesehen von den hohen Investitionskosten - ein 20-MW-Erdwärme-Kraftwerk kostet 160 bis 180 Millionen Euro - ist der Betrieb überaus günstig. Die Kilowattstunde Strom wäre laut Pfalzwerke-Vorstand Günther Koch für 12 bis 16 Pfennig zu erzeugen. Das erneuerbare Energiengesetz (EEG) sieht eine Vergütung des Erdwärmestroms von 17,5 Pfennig pro Kilowattstunde vor. Damit würde sich das Engagement nicht nur ökologisch, sondern auch betriebswirtschaftlich lohnen. "Da wollen wir dabei sein", sagt Koch. 1996 sind die Pfalzwerke in das Projekt eingestiegen, das sie bisher mit rund 750.000 DM unterstützt haben. Bis 2006 soll feststehen, ob die Technik in großem Stil anwendbar ist. Der umweltfreundliche und praktisch unendlich verfügbare Energieträger könnte mit 100 bis 150 Kraftwerken von je ein bis zwei Hektar Größe die Rheinebene von Basel bis Mainz komplett mit Strom versorgen.Weiterer Bericht diese Seite.
Von unserer Redakteurin: Judith Schäfer. RON - RHEINPFALZ ONLINE, Samstag, 11. Aug , 03:45 Uhr

Die RHEINPFALZ, 11.08.01 (gedruckte Ausgabe)
Landschaft als Kapital
Landrat will Anlagen im Nordosten konzentrieren
Landrat Dr. Winfried Hirschberger will der Windenergienutzung "nicht generell ihre Existenzberechtigung absprechen". Sie führe zumindest vor Augen, dass der Verbrauch von Energie einen Preis habe. Somit könne diese Art der Energieproduktion als Mahnmal angesehen werden.
Hirschberger sieht in der Mittelgebirgslandschaft der Westpfalz das "wichtigste Kapital" der Region. Der Bau von Windkrafträdern ändere diesen Charakter jedoch nachhaltig. Um diese Auswirkungen zu vermeiden - der Landrat glaubt auch nicht an ein sinnvolles Zusammenspiel zwischen sauberer Windenergie und Fremdenverkehr - und damit der Tourismus keinen Einbruch erlebt, will Hirschberger den Bau von Windkrafträdern im "nordöstlichen Teil des Landkreises konzentrieren". Der Anblick moderner Industriewindanlagen dürfe nicht mit der Vorerstellung einer romantischen Windmühle verwechselt werden.
Den Aspekt von Gewerbesteuerzahlungen an Gemeinden, die auf ihrem Gebiet den Bau von Windrädern zulassen sieht Hirschberger zwar positiv schränkt jedoch ein, dass noch nicht bekannt sei, wieviel Geld tatsächlich fließe.
Der Landrat plädiert dafür, mehr heimisches Holz zu nutzen. Dies sei ein umweltneutraler Rohstoff, der ausreichend vorhanden sei.

RHEINPFALZ ONLINE, 07.08.01
Strom durch Windkraft (9): Genehmigung nicht zwingend
Landrat nimmt distanzierte Haltung zu Nutzung von Windenergie ein
Der Bau von Windkraftanlagen soll im Landkreis Kusel ausschließlich auf den von der Planungsgemeinschaft Westpfalz vorgeschlagenen Flächen möglich sein. Vorhaben auf anderen und weiteren Flächen würden nicht genehmigt. Dies erklärte Landrat Dr. Winfried Hirschberger in einem Gespräch mit der RHEINPFALZ.
Im Landkreis Kusel seien zurzeit elf Windenergieanlagen gebaut, zwölf seien genehmigt. Von weiteren 21 Anträgen für den Bau von Windrädern würden zehn nicht genehmigt, erklärte Hirschberger, der in seinem Landkreis "rheinhessische Verhältnisse" verhindern will. Damit sprach er einen Windpark an der Autobahn 61 bei Alzey an, der aus weit über 20 Anlagen besteht.
Der Kuseler Landrat nimmt eine distanzierte Haltung zur Windenergienutzung ein. Der Abbau von Windrädern nach ihrer Nutzungsdauer sei nicht "unbedingt ein Argument" für diese Technologie, die nicht in der Lage sei, einige konventionelle Kraftwerke zu ersetzen.
Auch wenn Windkraftanlagen zu den privilegierten Bauvorhaben zu zählen seien, bedeute dieser Vorrang nicht automatisch Genehmigung, gab Hirschberger zu bedenken. Man habe Aspekte wie den Vogelschutz und vor allem den Landschaftsschutz sorgfältig zu prüfen.
Der Landrat hat die Genehmigung von Windrädern zur Chefsache erklärt. Das Erscheinungsbild einer modernen Windernegieanlage dürfe nicht mit dem einer Windmühle gleichgesetzt werden. Von romantisierenden Vorstellung müsse man sich in diesem Zusammenhang verabschieden.
Den Eingriff moderner Windräder in die Landschaft bezeichnete Hirschberger als "stark". Er versicherte, dass sich im Landkreis Kusel die Anzahl von Windkraftanlagen "nicht wesentlich erhöhen" wird. Wenngleich eine generelle Untersagung für den Bau nicht möglich sei, so werbe man bei den Verbandsgemeinden dafür, sich in Zurückhaltung zu üben, was die Ausweisung von Standorten angehe. Wenn überhaupt, dann möchte Hirschberger von den potenziellen Betreibern ein Gesamtkonzept und eher einer Bündelung von Anlagen an wenigen Standorten den Vorzug vor dem Bau von Einzelanlagen an vielen Standorten geben.
Naturnahe Energiegewinnung sei zwar wichtig und notwendig, aber mit Windkrafttechnik wegen ihrer außerordentlichen Eingriffe in die Natur wenig sinnvoll, lautet Hirschbergers Fazit.
Alleine die durch den Gesetzgeber ermöglichte finanzielle Förderung der Windenergietechnik könne nicht ausschlaggebend für deren Verbreitung sein. Für den Landkreis spiele das Argument, dass mit dem Betrieb von Windrädern Geld zu verdienen sei, keine Rolle. Dies sei die Position eines Unternehmers. Ein Landkreis hingegen habe eine Gesamtbeurteilung anzustellen. (dgg). RON - RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 7. Aug , 03:45 Uhr

FAZ, 03.08.01 (gedruckte Ausgabe)
Ehemaliger Gartzer Amtsdirektor in Haft - Beamter soll sich für einen Anlagenbauer beim Aufbau eines Windparks in Schönfeld eingesetzt haben.
F.P. POTSDAM, 2. August. Wegen des dringenden Verdachts, bestechlich zu sein, ist am Donnerstag der ehemalige Amtsdirektor von Gartz an der Oder im brandenburgischen Landkreis Uckermark, Hartmut Wohlthat, verhaftet worden. Die für Korruption zuständige Staatsanwaltschaft in Neuruppin wirft Wohlthat vor, beim Aufbau eines Windparks in der Gemeinde Schönfeld mit sechzig Windrädern sich für eine bestimmte Firma eingesetzt zu haben, obgleich die Gemeinde bereits einer anderen Firma den Zuschlag erteilt hatte. Wohlthat soll für seinen Einsatz mehr als 20 000 Mark bekommen haben (siehe F.A.Z. vom 31. Juli). Das Geld soll auf das Konto einer Freundin in Polen eingezahlt worden sein. Die Staatsanwaltschaft beantragte Haft, weil die Vorwürfe schwer wögen und Verdunklungs- und Fluchtgefahr bestehe. Wohlthat habe nach Polen so gute Kontakte wie in Gartz selbst, er könne die polnische Bekannte unter Druck setzen oder in Polen untertauchen. Gegen Wohlthat wird außerdem noch in anderen Zusammenhängen von der Neuruppiner Staatsanwaltschaft ermittelt. Auch der Landkreis Uckermark als Aufsichtsbehörde beschäftigte sich schon seit längerem mit dem Gebaren des Amtsdirektors. Das Rechnungsprüfungsamt hatte herausgefunden, daß Wohlthat sich unter anderem eine doppelte Aufwandsentschädigung genehmigt und ohne Erlaubnis als Diskjockey gearbeitet hatte. Wohlthat soll seine Schweigepflicht als Beamter verletzt haben. Außerdem war er Mitte des vergangenen Jahres and einem Hungerstreikt beteiligt, was er als Beamter nicht darf. Damals wehrten sich einige Bürger aus Gartz dagegen, daß künftig die Butterschiffe auf der Oder nicht mehr in Gartz anlegen sollten, weil an anderer Stelle ein neuer Anleger errichtet worden war. Wohlthat war seit 1991 Amtsdirektor in Gartz, Anfang Dezember 2000 wurde er vom Dienst suspendiert, als der Landkreis von den zeitgleichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfuhr. Die Vorwürfe gegen Wohlthat wogen auch für den Landkreis so schwer, daß er das Verfahren inzwischen an das Innenministerium des Landes Brandenburg abgegeben hat. Wohlthat war schon früher einmal aufgefallen, als ihm nachgewiesen wurde, daß er "schwarze Kassen" geführt hatte. Der Amtsdirektor kam damals mit einem Bußgeld davon. Nach dem 1997 in Kraft getreteten Korruptionsgesetz droht bei einer solchen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall eine Haftstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Der Prozeß gegen Wohlthat darf schon deshalb mit Spannung erwartet werden, weil dann auch das mitunter aggressive Werben der Windkraftbetreiber, das offenbar vor Bestechung keinen Halt macht, zur Sprache kommen dürfte."

Windkraft, ein Feigenblatt mit Nebenwirkungen.
Leserbrief in der FR (gedruckte Ausgabe) zu Windkraft steht unter Strom (FR vom 13. Juni 2001): Die Zahl der Windräder steigt ständig. Zwar sind wir in Deutschland von der Ausbaugrenze, die in einem Szenario einmal mit 70.000 Windkraftanlagen (WKA) angegeben wurde, noch weit entfernt, dennoch drängt sich in einigen Landstrichen die Frage auf. "Wohin denn noch?"
War vor drei Jahren in Hessen nur die Region des nördlichen Vogelsbergs vollgestellt, präsentiert sich jetzt der gesamte Streifen Kassel-Paderborn als großer Windpark", und dazu sind noch viele weitere Gruppen übers Land verteilt.
Sollten sich früher nach einer Richtlinie des Landes Hessen die WKA-Gruppen verträglich in das Landschaftsbild einordnen, ist davon heute keine Rede mehr. Die WKAs werden immer mächtiger, die Rotordurchmesser haben die 50-Meter-Grenze inzwischen erreicht, also etwa zweifache Baumlänge!
Kein Problem, die WKAs sind "privilegiert! Alle anderen Bauwerke in Deutschland werden vor ihrer Genehmigung sehr wohl auf ihre Auswirkung auf das Landschaftsbild hin überprüft - und gegebenenfalls auch abgelehnt.
Nun scheint ja die Frage, ob sich WKAs lohnen, eindeutig mit Ja beantwortet werden zu müssen - ökonomisch, dank Steuereinsparungen. Aber ökologisch? Da sind die Binnenlandanlagen von sehr Zweifelhaftem Nutzen.
Während eine Offshore-WKA im Vergleich zu einem guten Küstenstandort mit einer Mehrausbeute von mindestens 25 Prozent veranschlagt wird, muss für einen Binnenlandstandort ein Minus von mindestens 50 Prozent, teilweise sogar über 70 Prozent angesetzt werden.
In der Summe heißt das, für eine WKA an der Küste stehen drei baugleiche WKAs im Binnenland. Daher kommt es, dass nur etwa 20 Prozent des "Windstroms im Binnenland erzeugt werden, gegenwärtig also knapp 0,9 Prozent unseres Stromverbrauchs. Eine Zahl, die völlig in der Schwankung des Verbraucherverhaltens untergeht. Dafür der ganze Aufwand.
Nicht vernachlässigbar sind dagegen die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Eine Verdrängung einzelner Brutvogelarten ist ebenso belegt wie gesundheitliche Beeinträchtigungen von Menschen, die in der Nähe von WKAs leben müssen. Fazit: Windkraft, ein Feigenblatt mit Nebenwirkungen. - Erika Allmacher, Neukirchen, Knüllgebirge (31.07.01, 15:25)

FAZ 24.7.01 (gedruckte Ausgabe)
Die EU-Kommission prüft das deutsche Ökostromgesetz - Verdacht auf verbotene Beihilfen
Auch Luxemburg und Großbritannien im Visier der Wettbewerbshüter
Ho. BRÜSSEL, 23. Juli. Die Europäische Kommission macht ihre Ankündigung wahr und geht nun auch gegen die staatliche Förderung erneuerbarer Energiequellen wegen verbotener staatlicher Beihilfen vor. Wettbewerbskommissar Mario Monti hat die Bundesregierung darüber informiert, daß seine Beamten das Gesetz zur Förderung des Ökostroms auf mögliche beihilferechtliche Ungereimheiten hin überprüfen. Montis Bedenken richten sich gegen die Abgabe von Ökostrom zu erhöhten Preisen an öffentliche Unternehmen wie Stadtwerke und Regionalversorger. Damit enthalte das EEG Elemente einer fragwürdigen staatlichen Beihilfe.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Frühjahr steht der beihilferechtlichen Überprüfung nicht im Wege. Die Luxemburger Richter waren damals zu dem Ergebnis gelangt, daß die Förderung von Ökostrom durch Abnahmeverpflichtungen und Preisaufschlag rechtens sei. In einem Grundsatzpapier hatten Monti und die für die Energiepolitik zuständige Kommissarin Loyola de Palacio unlängst angekündigt, daß nicht nur in Deutschland beihilferechtliche Überprüfungen eingeleitet worden seien. Neben dem EEG in Deutschland sind ähnliche Regelungen in Luxemburg und in Großbritannien betroffen. Die EU-Behörde weist die Mitgliedsstaaten darauf hin, daß staatliche Beihilfen weder den Binnenmarkt noch die Liberalisierung auf den Gas- und Strommärkten behindern dürften. Sie werde sicherstellen, daß vor allem Beihilfen an staatliche Energieabnehmer, wie zum Beispiel Stadtwerke oder Regionalversorger, keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile zu Lasten von neuen Marktteilnehmern zur Folge hätten. Die Brüsseler Behörde folgt dabei Richtlinien vom Februar dieses Jahres, wonach sie alle Förderarten in den EU-Staaten auf ihre Übereinstimmung mit dem Wettbewerbs- und Umweltrecht überprüfen darf. Darüber hinaus läßt Monti keinen Zweifel daran, daß er auch die übrigen wettbewerbspolitischen Instrumente zur Öffnung der Energiemärkte einsetzt. Angesichts der in den EU-Staaten stark divergierenden Marktöffnung will der Kommissar alle Hemmnisse und Ungleichgewichte sowie Diskriminierung beim Marktzugang auf mögliche Wettbewerbsverstöße untersuchen. Dabei sind der französische Strommarkt und die Electricité de France (EdF) auffällig geworden. Vor der Genehmigung der Fusion zwischen der EdF und der Energieversorgung Baden-Württemberg mußet sich der staatliche Stromanbieter verpflichten, einen Teil seines Marktes in Frankreich ausländischen Konkurrenten zu öffnen. "Es geht darum, daß wir alle unsere Befugnisse zur gleichgewichtigen Liberalisierung und Öffnung der Energiemärkte nutzen", heißt es. Dazu gehörten auch Verfahren nach Artikel 81 und 82 des EU-Vertrags wegen mißbräuchlicher Ausnutzung einer marktbeherrschenden Position. Die rot-grüne Bundesregierung zeigt sich unterdessen beunruhigt über das Vorgehen Montis. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs schien die Berliner Regierung mit einem ihrer Vorzeigegesetze auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Um so mehr versucht sie nun, im Gespräch mit Monti das weitere Vorgehen zu klären. In Brüssel gibt man zu, daß die eingeleiteten Überprüfungen ein "schockierendes Element" für Umweltpolitiker wie Jürgen Trittin enthielten. Andererseits sei die Bundesregierung durch das Grundsatzpapier rechtzeitig informiert worden.

Allgemeine Zeitung, 26.07.01
Außerdem: Windrad soll auf Flurstück 7
kp. SIMMERTAL – Die Firma, die im Bereich Simmertal zwei Windräder plant (wir berichteten), hat sich zwischenzeitlich bei der AZ gemeldet. Der Geschäftsführer äußerte sich zu den Irritationen, die die Standortfrage ausgelöst hatte. „Wir planen auf dem Grund der Ortsgemeinde“, hieß es. Dies bedeutet, dass in der Flur 20 auf den Flurstücken 7 und 27 Windkraftanlagen vorgesehen sind. Keine Erklärungen gab die Firma zu der Frage ab, wie das Flurstück 8 in die Unterlagen des Raumordnungsverfahrens kam.

Allgemeine Zeitung, 21.07.01
Abstand zum Wald zu gering
Kritik an geplanten Windräder-Standorten
kp. SIMMERTAL – Höhe: 133 Meter, Rotordurchmesser: 70 Meter, Nennleistung: 1800 Kilowatt. Das sind die nackten Zahlen zu den beiden geplanten Windkraftanlagen auf dem Habichtskopf (wir berichteten).
Und bereits die Zahlen lassen Heinz-Jürgen Heblich und Erich Schlarb schaudern. „Nirgendwo in der Umgebung stehen so hohe Räder. Die sind höchstens 70, 80 Meter hoch“, sagt Heblich. Und sieht deshalb – wie auch Schlarb – in der Realisierung der Windräder einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild.
Wer so hohe Anlagen aufstellen will, braucht natürlich entsprechende Flächen. Und die sind laut Heblich und Schlarb auf dem Habichtskopf nicht gegeben. Zu der Auffassung gelangten die beiden nach der Sichtung der geltenden Bestimmungen und diverser Fachliteratur sowie einer Begutachtung der Gegebenheiten vor Ort.
Dabei stellten sie fest, dass beispielsweise das geplante Rad auf dem Flurstück 27 viel zu nah am Wald steht. 200 Meter seien hier vom Land Rheinland-Pfalz als Mindestabstand vorgegeben. 200 Meter sei ein Rad auf der 27 aber nicht vom Wald weg.
Das auf dem Flurstück 8 vorgesehene Rad verletzt keine der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsvorschriften. Rückt die Anlage jedoch von dem Flurstück 8 auf das Flurstück 7, das bekanntlich ebenfalls als Standort im Gespräch ist, sieht Heblich eine Möglichkeit, auch gegen dieses Rad vorzugehen.
Wie Heblich erläuterte, gehören ihm rund um das Flurstück 7 Flächen, die er landwirtschaftlich bewirtschaftet. Und – rein theoretisch – müsse er die Chance haben, dort irgendwann ebenfalls ein Windrad aufzustellen.
Dies könne er aber nicht, weil dann die Distanz zur Anlage auf dem Flurstück 7 nicht gewahrt sei. Die Entfernung zwischen den beiden Rädern müsse nämlich mindestens der 4-fache Rotordurchmesser, in Hauptwindrichtung sogar der 8-fache sein.
In der Zeitschrift „top agrar“ hat Heblich nachbarschaftliche Rechtsstreitigkeiten zu diesem Aufstellproblem verfolgt. Und die Rechtssprechung zu dem Thema stimmt ihn durchaus optimistisch. Selbst in Fällen, in denen eine Partei kurz vor Baubeginn war, die andere indes irgendwann bauen wollte, habe der erst genannte den kürzeren gezogen.


Echo Online, 21.07.01
Der Leserbrief eines Landrats
Windkraft-Anlagen um Lindenfels
„Riesenspargel“ im Naturpark Bergstraße-Odenwald?
Neuerdings wird im Lautertal, in Lindenfels und anderen Gemeinden im Odenwald wieder über den Bau von Windkraftanlagen zur Erzeugung regenerativer Energie diskutiert. Argumente dagegen und dafür sind schon genannt worden und können im Rahmen dieses Leserbriefes nicht alle wiederholt werden. Verwunderlich ist, dass die Diskussion wohl in erster Linie in den Verwaltungen und unter den Kommunalpolitikern und weniger unter den stark betroffenen Bürgerinnen und Bürger geführt wird.
Das ist schade, denn einmal installiert, werden Windkraftanlagen, jede von einer Gesamthöhe von deutlich über 100 Metern und damit von weither wahrnehmbar für böses Erwachen und massive Kritik sorgen. Hätte man das nicht vorher abschätzen und sagen können? Worum geht es? Worum geht es nicht? Es geht mir überhaupt nicht darum, etwas gegen die unbestrittene Bedeutung und Nützlichkeit von regenerativen Energien, zum Beispiel der Windkraft zu sagen. Es muss aber die Frage erlaubt sein, ob die heute aktuellen neue Typen der Windräder, die nicht zu unrecht als „Riesenspargel“ bezeichnet werden, auch auf den Kuppen und Hochflächen des Odenwaldes stehen müssen.
Ich meine, dass sich das keine Stadt, keine Gemeinde im Landschaftsschutzgebiet Naturpark Bergstraße-Odenwald antun sollte. Und allein deshalb wäre es gut, wenn die Bevölkerung viel deutlicher als bisher darüber aufgeklärt würde, dass Windkraftanlagen der neuen Generation das vertraute, charakteristische und oft noch idyllische Landschaftsbild unserer Heimat nicht nur „in den Schatten stellen“, sondern so beschädigen und nivellieren, wie wir es leider in vielen Mittelgebirgslandschaften andernorts schon antreffen und als verunstaltend empfinden.
Egal auf welcher Höhe im Odenwald der erste „Riesenspargel“ aufgestellt würde, er hätte nicht zuletzt wegen des Fernblicks, den wir auf die Bergkuppen dieser Mittelgebirgslandschaft heute noch genießen können, Einfluss und Auswirkungen auf das Landschaftsbild insgesamt und nicht nur auf die nähere Umgebung. Und wenn die erste Anlage gebaut ist, wird die nächste Gemeinde beschließen wollen: Bei uns auch!
So haben sich schon viele Kommunen mit Industrieanlagen einen Bärendienst geleistet, den sie längst bereuen, aber nicht mehr ändern können. Auch für das für unseren Naturpark beantragte Prädikat „Unesco-Geopark“ wären Windkraftanlagen auf den Höhen des Odenwaldes eher schädlich als förderlich. Der Mut zur Verantwortung und die ordnende Hand der Kreisausschüsse des Kreises Bergstraße und des Odenwaldkreises sind wichtiger denn je.
In der Sache geht es um die Abwägung zischen dem Natur- und Landschaftsschutz einerseits und der so genannten
Privilegierung der Windkraft andererseits. Die verantwortlichen Kommunalpolitiker im Naturpark Bergstraße-Odenwald sollten wissen, dass die Landschaftsschutzverordnung für den Naturpark dessen Landschaftsbild vor Verunstaltungen schützen will und im Geltungsbereich dieser Verordnung selbst der Regionalplan Südhessen 2000 die Kommunen nicht zwingen kann, bauplanungsrechtliche Grundlagen für die Windenergienutzung im Außenbereich zu schaffen.
A
uch das Naturschutzrecht und das Baurecht stellen Gott sei Dank Hürden dar, die es den Politikern und Verwaltungen leicht machen, Ansinnen von Betreibern von Windkraftanlagen auf den von einer Bebauung bislang weitgehend freigehaltenen Kuppen und in Höhenlagen unseres Odenwaldes abzulehnen. Nur Mut!
Dr. Dietrich Kaßmann, Hermannstraße 2, Heppenheim

RHEINPFALZ, 21.07.2001(gedruckte Ausgabe)
Leserbriefe
1. "Nur Materialismus zählt noch."
Zum Bericht "Drei bis fünf Windkraftanlagen an einem Standort gebündelt" und zum Kommentar von Karin Dauscher in der Ausgabe vorn 16. Juli.
(...) Wo man bisher mit einem Windrad bereits den Fuß in der Tür der Landschaftsverschandelung setzte, legitimiert dieser Tatbestand jetzt bis zu vier weitere Subventionsglücksbringer. Da kann geplant werden wie will, irgend jemand bekommt sie immer vor den, Latz geknallt.
Wir Betroffenen versuchen, uns mit abgedroschenen Zahlen und gegebenermaßen manchmal schon lächerlichen Argumenten (was z.B. die Fauna betrifft) an einen Strohhalm zu klammern, der vorm Ertrinken in einem Meer von Windrädern rettten soll.
Warum nimmt man nicht Rücksicht auf das Gros Individuum Mensch, das diese Dinger nicht will. Ethisch-philosophisches Denken hatte früher einen höheren Stellenwert. Heute zählt nur noch Materialismus. Auch eine Philosophie, die man unter fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen versucht.
Karin Dauscher, sollte in ihrem Kommentar selbst sachlich bleiben und uns, die ihre Heimat bewahren wollen, nicht als oppositionelle Quertreiber hinstellen. Wir besetzen weder die Hamburger Hafenstraße noch wollen wir Anarchie. Jedem ist die intakte Landschaft ein Großteil seiner Freizeit und enormes Engagement weit. - Christian Krüger, Schallodenbach

2. "Bewohner auf Probleme hinweisen"
(...) Herr Umweltminister Trittin und oberster Energiesparer darf hier zitiert werden! Wenn alle Stand-by-Schaltungen (z.B. mit Zeitschaltuhr, oder Steckdosenleiste) abgeschaltet würden, das die Abschaltung eines Kernkraftwerkes ermögliche, was man von den derzeit laufenden 10.000 Windkraftanlagen nicht behaupten kann. Obgleich wir seit langem ein Überangebot an Strom haben, könnte das Energiesparen die schönste Sache der Welt sein. Leider fehlen die entsprechenden Anreize.
Alle Energiefachleute wissen, dass Wissenschaftler weltweit an der Nutzung der Sonnenenergie arbeiten, diese mit großen Solarsegeln im Weltraum auffangen, zur Erde leiten und dort in Strom umwandeln werden (...). Außerdem ist der Prozess der Energiegewinnung aus der Wasserstoff-Implosion auf einem vielversprechenden Weg. Es bedarf also allenfalls einer Übergangszeit von maximal 30 Jahren, bis die eigentlichen Zukunftsenergien dauerhaft verfügbar sind. Für diese Zeit würde sich die Nutzung der Brennstoffzelle, die längst in Autos, Kinderspielzeug und ab 2003 in Haushaltsgeräten verfügbar ist, anbieten, sowie die Photovoltaik-Technik.
Stillgelegte, rostige und noch lange nicht entsorgte Windräder sollten wir vernünftigerweise in unserem landschaftlich besonders reizvollen Bundesland mit allen Mitteln verhindern, und dabei bereits bei der Planungsphase dieser Monster beginnen, indem man die Bewohner der jeweiligen Region auf die bevorstehenden Probleme hinweist.
Die Entsorgung einer einzigen Anlage kostet mehr als der erzielte Pachtpreis für die gesamte Laufzeit, den ein Landbesitzer erhält, und nicht wie unlängst von dem Vertreter eines Herstellers behauptet, mit dem Schrottpreis der Anlage zu begleichen wäre. Mit dieser Argumentation die Landbevölkerung zu verdummen, ist absolut unerträglich.
Die neuesten Forderungen des bereits Windkraft geschädigten Landes Brandenburg bezüglich der Deckung der Entsorgungskosten von Windkraftanlagen beweisen dies, und sind keine Halbwahrheiten, wie in einem Kommentar der RHEINPFALZ behauptet! Wenn man dann engagierte Windkraftgegner als Pseudo-Fachleute bezeichnet, müssten Windkraft-Befürworter eigentlich Fachleute sein, aber weit gefehlt. Gegner haben Gespür, Verstand und Weitblick, und im Gegensatz zu Befürwortern keine wirtschaftlichen Interessen an einer Energieart mit Steinzeitcharakter auf Kosten der Allgemeinheit. Erstaunlich ist, wie schnell man einen Befürworter vom Unsinn socher Anlagen überzeugen kann und dieser dann, seiner Vernunft folgend, zum Gegner wird. Demnach sind nahezu alle befürwortenden Argumente Scheinargumente und mühelos widerlegbar.
(...) Die massie Verschandelung der liebenswerten Landschaft nimmt den letzten Anreiz, sich mit Wohneigentum in einer solchen Region zu binden. - Alfred Heß, Merzweiler

RHEINPFALZ, 20.07.2001 (gedruckte Ausgabe)
Rheinland-Pfalz beginnt mit der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie
VON UNSEREM REDAKTEUR THOMAS FEHR
RÜLZHEIM. Pfälzerwald Haardtrand, Rheinauen, Bienwald, Wiesen im Nordpfälzer Bergland: Überall in der Pfalz werden Landstriche erfasst, die Heimat bedrohter Vogelarten sind. In diesen Gebieten sollen die Vögel besonderen Schutz genießen, damit der dramatische Rückgang der Artenvielfalt wenigstens gebremst wird.
So steht es in der Präambel der europäischen Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 (!), mit deren Umsetzung die europäischen Stuten gerade begonnen haben. Arten, die diesen besonderen Schutz genießen sollen, sind unter anderem Purpurreiher, Zwergdommel, Blaukehlchen, verschiedene
Spechtarten, Schwarzstorch, Schwarz- und Rotmilan, Wespenbussard, Wanderfalke, Eisvogel, Wachtelkönig und Uhu.
Rheinland-Pfalz ist dabei sich in das europäische ökologische Netzwerk "Natura 2000" einzuklinken, das den Bestand von bedrohten Arten in Europa stabilisieren und sichern soll. Nach Vorgabe der EU-Vogelschutzrichtlinie werden Gebiete ausgewiesen, die dem Schutz einzelner Arten dienen - und in denen alle anderen Belange hintenan gestellt werden. Wenn beispielsweise in den Rheinauen die Kiesbaggerfläche größer werden soll, geht das nur, wenn es nicht zu lasten der dort lebenden Vögel geschieht. Die Richtlinie schreibt dazu eine Verträglichkeitsprüfung vor, die die wirtschaftlichen Belange der Menschen und den Schutz der Vogelart gegenüber stellt.
Bewusst ist die Prüfung so angelegt, dass im Zweifelsfall für die Vögel entschieden werden muss. Das bestätigte Theodor Jochum vom Umweltministerium bei einer Veranstaltung im südpfälzischen Rülzheim.
Dort im Landkreis Germersheim werden wie in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes zurzeit Stellungnahmen von Politik Wirtschaft und Bürgern eingeholt, die letztlich in die Liste der geplanten Schutzgebiete eingearbeitet werden sollen. Die endgültige Entscheidung, welche Flächen der Europäischen Kommission als Vogelschutzgebiete gemeldet werden, soll schon im Oktober fallen. Nach Angaben des Umweltministeriums werden dann in erster Linie Vogel- und Naturschutzexperten darüber entscheiden, nachdem die Verwaltungsjuristen mögliche Einwendungen der jetzt laufenden Anhörung bewertet haben.
Allerdings ist das Projekt bereits in Zeitnot. Nachdem die SGD-Süd Neustadt im Juni zur Abgabe einer Stellungnahme bis Mitte Juli aufforderte, hat beispielsweise der Kreis Germersheim Aufschub beantragt. Während der Sommerferien ist kein Kreis-Gremium zusammen zu trommeln, das über den Inhalt einer Stellungnahme entscheiden könnte.
Die bisher vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht auf einer Vorschlagsliste gesammelten Gebiete sollen nach EU-Vorgabe das Hauptvorkommen der jeweiligen Vogelart abdecken. Pro Vogelart werden fünf Gebiete benannt, in Ausnahmefällen können es bis zu zehn sein. Dabei geht es sowohl um die fünf wichtigsten Brutgebiete als auch um die fünf wichtigsten Mauser-, Überwinterungs- oder Rastplätze von Zugvögeln.
Nach der Liste des Landesamtes soll beispielsweise der in Deutschland vom Aussterben bedrohte Purpurreiher besonderen Schutz in den Mechtersheimer Tongruben, im Eich-Gimbsheimer Altrhein, Wörther Altrhein und Wörther Rheinhafen, im Neupotzer Althein und im Bobenheimer und Roxheimer Altrhein mit Silbersee erhalten. Damit sind nach Erkenntnis des Landesamtes alle Plätze in Rheinland-Pfalz abgedeckt, an denen der Purpurreiher vorkommt.
Ebenfalls als vom Aussterben bedroht sind die Kornweihe und die Wiesenweihe eingestuft. Ihre letzten Vorkommen im Nordpfälzer Bergland (Schallodenbach bis Bechenheim) sollen ebenfalls unter den besonderen EU-Schutz fallen. Im Dahner Felsenland wird eine Schutzzone für Grauspecht, Neuntöter und Wanderfalke ausgewiesen, der Haardtrand zwischen Bad Dürkheim und Landau soll Schutzzone für Heidelerche, Ziegenmelker und Schwarzspecht werden.
Die Kollissionsmöglichkeiten zwischen Vogelschutz und lokalen Interessen sind vielfältig. Das betrifft Bebauungspläne und Bauleitpläne der Gemeinden ebenso wie wirtschaftliche Nutzungsflächen und Ausweitung vorhandener Betriebe. Wo immer eine Veränderung sich störend auf den Schutz der jeweiligen Vogelart auswirken könnte, entscheidet das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung.
Ludwig Simon vom Landesumweltamt nahm in der Rülzheimer Info-Veranstaltung den Kritikern aus Landwirtschaft, Weinbau, Kiesindustrie und Kommunen zunächst den Wind aus den Segeln. Ausgangspunkt der Unterschutzstellung sei der Ist-Zustand. An diesem werde auch die Richtlinie nichts ändern Erst wo er verändert werden soll. Erst wo er verändert werden soll, greife die Verträglichkeitsprüfung. Probleme mit der Prüfung sehen weder Jochum noch Simon.
Weil es in Deutschland die Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte und Betriebe bereits gebe, werde die lediglich um den Aspekt des besonderen Vogelschutzes erweitert.
INFO: Auskunft aber vorgesehene Schutzflächen und eventuelle Auswirkungen gibt die Abteilung Landespflege der Kreis- oder Stadtverwaltungen.

EINWURF
UNTER ZEITDRUCK

Die Bürokratie hat einmal mehr zugeschlagen und erschwert ein an sich gutes und dringend notwendiges Vorhaben. Viele Vogelarten brauchen europaweit besonderen Schutz. Der Rückgang der Arten ist teilweise dramatisch. Folgerichtig kümmern sich die EU-Staaten um effektiveren Vogelschutz, weisen auf Druck aus Brüssel in bisher nicht gekanntem Maß (endlich) Schutzgebiete aus. Weil diese Ausweisung aber im Hau-Ruck-Verfahren und während der Sommerpause durchgezogen werden soll, schalten die betroffenen Kreise, Städte und Interessenvertretungen automatisch auf Gegenwehr. Das hätte nicht sein müssen. Seit 1979 war Zeit, das mit allen Beteiligten zu besprechen und umzusetzen, was jetzt in ein paar Wochen abgehakt werden soll (tom)

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