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10.07. - 21.07.01

Allgemeine Zeitung, 21.07.2001
Folgen für Kommunen derzeit nicht absehbar
CDU will Anhörung zu Vogelschutzgebieten
hat. MAINZ-BINGEN – Die CDU-Kreistagsfraktion hat eine öffentliche Anhörung zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten im Kreis Mainz-Bingen gefordert. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Joachim Gerhard schlägt in einem Brief an Landrat Claus Schick eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Wirtschaft und Landwirtschaft und Verkehr und Umwelt „rechtzeitig vor dem Abgabetermin für die kommunalen Stellungnahmen“ vor.
Die Landesregierung beabsichtigt, große Flächen im Kreis Mainz-Bingen als Vogelschutzgebiete auszuweisen. „Die sich für den Kreis, die Landwirtschaft und die betreffenden Kommunen ergebenden Folgen sind derzeit nicht absehbar, so dass eine Anhörung hier zur Klärung der Sachverhalte beitragen kann“, meint Dr. Gerhard.
Durch ungenaue Abgrenzung der Gebiete gebe es Unklarheiten bezüglich der Flächennutzungsplanung. Darüber hinaus befänden sich große Flächen im Bereich der Gemeinden Gau-Algesheim, Heidesheim und Ingelheim im Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiete, wobei die Flächenabgrenzungen noch nicht feststünden.
„Den betroffenen Gemeinden wurde eine unzumutbar kurze Zeit für Stellungnahmen aufgegeben, so dass eine intensive Befassung der kommunalen Gremien nicht erfolgen kann“, moniert Dr. Gerhard. Selbst der als Verlängerung gewährte Termin Ende August sei nicht annehmbar.

Warum Pferdsfeld?
Nicolay: Alles, was man selbst nicht will...
ttt. BAD SOBERNHEIM – Robert Nicolay hat gestern in der AZ gelesen, dass es in Simmertal und Weiler Widerstand gegen Windkraftanlagen gibt. Aufgefallen ist dem Vorsitzenden der SPD-Verbandsarbeitsgemeinschaft aber auch, dass aus beiden Dörfern vorgeschlagen wird, die gewaltigen Propeller auf Pferdsfeld aufzustellen. Diese „Automatik“ stört den Sozialdemokraten jetzt schon. Es mache sich derzeit eine Mentalität breit, alles, was man nicht im eigenen Dorf haben will, nach Pferdsfeld zu schieben.


Allgemeine Zeitung, 20.07.2001
Windräder unter der Lupe
Kreisverwaltung leitet Raumordnungsverfahren ein
Kip. DIENHEIM – Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat für die beantragten Windenergieanlagen in der Dienheimer Gemarkung ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Darin soll nun geklärt werden, ob der Bau der Windräder den Grundsätzen der Regionalplanung Rheinhessen-Nahe widerspricht. Untersucht wird der Einfluss der Anlagen auf die angrenzenden Landschaftsschutzgebiete und den Vogelschutz, der auf den Hochflächen südlich des Rheins zwischen Mainz, Bingen und Wörrstadt keine Konzentration von Windrädern vorsieht.
Da in den hochverdichteten Räumen der Region den Freiflächen für Naherholungszwecke eine besondere Bedeutung zukommt, werden die geplanten Anlagen auch diesbezüglich genauer unter die Lupe genommen, wie der zuständige Abteilungsleiter bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Peter Patschike, den Windkraftanlagenbetreibern Pravetz aus Mainz und der Firma GAIA in Lambsheim mitgeteilt hat. Beide müssen der Behörde, die für die Genehmigung der Windräder zuständig ist, nun umfangreiche Gutachten zur Beurteilung vorlegen.

Mit Speck fängt man Mäuse ......
Im Glantal
Zu den Windrädern wandert Callbachs Verschönerungsverein am 11. August, um 13 Uhr ab Weiher. Es gibt Infos und einen Imbiss von einer der Betreiberfirmen. Karl Geib erbittet Teilnehmermeldungen unter Tel. 06753 / 2946.

Windräder produzieren zu viel Lärm
Heblich und Schlarb wehren sich gegen Aufstellung auf Habichtskopf/Welches Flurstück?
kp. SIMMERTAL – Wo plant die im Bereich Simmertal am Windkraftanlagenbau interessierte Firma die Räder? Auf den Flurstücken 7 und 27 oder 8 und 27? Hierüber herrscht weiterhin Unklarheit. Unabhängig von dieser Frage formiert sich Widerstand gegen die generelle Aufstellung von Windrädern auf dem Habichtskopf.  
Anrufe der AZ bei jener Firma, die mit der Ortsgemeinde über die Standorte 7 und 27 (beide im Besitz der Kommune) verhandelte, dann aber ein Raumordnungsverfahren mit den Standorten 8 (Privatbesitz) und 27 beantragte (wir berichteten) waren auch gestern und vorgestern nicht von Erfolg beschieden.
Dafür erreichte die AZ einen engen Verwandten der Besitzer des Flurstückes 8, das einem Geschwisterpaar gehört. Dieser teilte mit, dass ihm Verhandlungen zwischen den Besitzern und der Firma nicht bekannt seien. Ein Geschwisterteil habe überhaupt erst aus der AZ von den Windräderplanungen erfahren.
Unabhängig von der genauen Standortfrage (7 oder 8) mehrt sich der generelle Protest gegen Windkraftanlagen auf dem Habichtskopf. Neben Heinz-Jürgen Heblich von „Stephans Geflügelhof“ sprach sich jetzt auch Ernst Schlarb massiv gegen die Realisierung von Windrädern aus.
Schlarb bewirtschaftet auf dem Habichtskopf mehrere Flächen, darunter auch die fraglichen Flurstücke 7 und 8. Die Aufstellung eines Rades in diesem Bereich hätte für ihn Nachteile. „Die Bewirtschaftung wäre dann auf jeden Fall schwieriger“, berichtete er und machte noch auf ein weiteres Problem aufmerksam: Wer in unmittelbarer Nähe des Rades Flächen zu bestellen hat, wäre bei der Arbeit ständig einer enormen Lärmbelastung ausgesetzt.
Doch nicht nur aus persönlichen Gründen zieht Schlarb gegen die Windkraftanlagen zu Felde. Vom Lärm sieht er nämlich alle Bürger Simmertals und die Bewohner des auf Weiler Gemarkung liegenden Gonrather Hofes (siehe hierzu Bericht auf der Seite Sobernheim) betroffen.
Zum
Lärmproblem gesellen sich Argumente wie: Eingriff in das Landschaftsbild durch Aufstellung von 133 Meter hohen Rädern und Eingriff in die Vogelwelt durch Behinderung einer Flugroute. Alles in allem kommt Schlarb daher wie Heblich zu dem Schluss, dass die Windkraftanlagen an anderer Stelle – etwa in Pferdsfeld – besser aufgehoben seien.
Nach intensiver Recherche in aktuellen Richtlinien, diversen Fachberichten und vor Ort sind Heblich und Schlarb ohnehin der Meinung, dass der Realisierung von Windräder in dem fraglichen Bereich einiges entgegensteht, da beispielsweise viele geforderte Abstandsregelungen (zum Wald, zu Wegen etc.) nicht erfüllt seien. (Bericht folgt)

Propeller vor der Tür unerwünscht
Weiler will keine Simmertaler Windkraftanlage
mp. WEILER – Einstimmig sprach sich der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung gegen den Bau von Windkraftanlagen (Abkürzung: WKA) auf dem benachbarten Simmertaler Habichtskopf aus. Mit dieser Entscheidung liegt der Weilerer Rat klar auf der Linie, die er bereits seit über zwei Jahren vertritt.
Vor zwei Jahren war die Errichtung von zwei 1000 Kilowatt-Anlagen mit einer Höhe von etwa einhundert Metern geplant. Im benachbarten Simmertal hatte der Gemeinderat keine Bedenken. „Wir müssen uns auf die Natur berufen“, hatte Bürgermeister Willi Heß damals gesagt und den Bau von WKA auf Simmertaler Gemarkung befürwortet.
Doch schon damals waren die Weilerer Bürger, vor allem die Bewohner des Gonrather Hofes, massiv gegen die großen Propeller. Inzwischen sind die Anlagen noch leistungsstärker und größer geworden, man plant heute bereits 1800 Kilowatt-Anlagen mit einer Gesamthöhe von 133 Metern. Das ist für die Menschen am Gonrather Hof nicht zumutbar, war der eindeutige Tenor bei der Ratssitzung in Weiler.
Hier auszugsweise die Begründung, mit der die Weilerer gegen den Bau von Windkraftanlagen auf dem Habichtskopf protestieren: „Für die knapp 30 Bewohner des Gonrather Hofes in neun Gehöften stellt diese Anlage eine nicht zumutbare Belastung dar. Der dauerhafte
Lärmpegel ist störend und langfristig gesundheitsschädigend, es handelt sich um Geräusche, die Tag und Nacht andauern. Die Höhe der Anlage ist mit 133 Metern kein schöner Anblick für die Bewohner. Die Menschen des Gonrather Hofes haben auch schon bei früheren Versammlungen eindeutig WKA's in ihren unmittelbaren Nähe abgelehnt. Das Büro für Landschaftsökologie hatte sich in einer Stellungnahme gegen die Windkraftanlagen ausgesprochen, da diese den Vogelzug stören würden. In Weiler ist man jedoch erstaunt, dass der Gutachter nur drei Monate später sein eigenes Gutachten revidierte und die WKA's mit der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 300 Metern für vertretbar hielt. Nach gründlicher Überlegung kann Weiler der Errichtung von WKA's auf dem Habichtskopf daher nicht zustimmen.“
Bürgermeister Gerhard Schmidt machte deutlich, dass man in Weiler nicht gegen eine alternative Energiegewinnung sei, sondern in der Tat nur der Simmertaler Standort abgelehnt werde. Als alternativen Standort schlägt Weiler erneut die Konversionsfläche auf dem Flugplatz Pferdsfeld vor.
Siehe auch Kirner Seite


Allgemeine Zeitung, 18.07.2001
Ortsgemeinde stellt Fläche
Derzeit laufen Verhandlungen über Windräder/Flurstück 7 oder 8?
kp.
SIMMERTAL – Die beiden im Bereich Simmertal geplanten Windkraftanlagen (wir berichteten) sind auf Grund und Boden der Ortsgemeinde Simmertal geplant. Ortsbürgermeister Dieter Herrmann erklärte gestern auf AZ-Anfrage, dass die Windräder auf dem Habichtskopf in der Flur 20 auf den Flurstücken 7 und 27 angedacht seien.
Wie Herrmann weiter berichtete, führt die Ortsgemeinde im Augenblick Verhandlungen mit der an der Realisierung der Windkraftanlagen interessierten Firma. Nicht bestätigt wurde von Herrmann dieAZ-Information, dass die Firma der Ortsgemeinde in einem Vertragsentwurf Pachteinnahmen von 20000 Mark zugesichert habe.
Sicher zeigte sich der Ortsbürgermeister gestern, dass der Gemeinderat den Windrädern seine Zustimmung erteilt, wenn mit der Firma ein akzeptabler Vertrag ausgehandelt wird und alle Prüfverfahren positiv enden. „Wir müssen jetzt einfach abwarten, wie die Verhandlungen weitergehen und was die Fachleute zu den Standorten sagen“, so Herrmann.
Fachleute und Bürger haben derzeit im Rahmen der Offenlage im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren gemäß Landesplanungsgesetz die Möglichkeit, sich zu äußern. Das Raumordnungsverfahren war von der Firma beantragt worden. In dem Antrag hatte sie von der Errichtung je eines Windrades auf den Flurstücken 8 und 27 in der Flur 20 geschrieben.
Die Flurstücke 8 und 27 finden sich dann auch in allen Unterlagen des eingeleiteten Raumordnungsverfahrens. Warum aus der 7 eine 8 wurde, konnten der AZ gestern weder Orts-, noch Verbandsgemeinde oder Kreis erläutern. Bei der Antrag stellenden Firma war der Geschäftsführer gestern nicht zu erreichen. Eine Mitarbeiterin konnte keine Auskunft erteilen.
VG- und Kreisverwaltung wiesen im Gespräch darauf hin, dass kein neues Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss, wenn sich herausstellt, dass durch einen (Schreib-)fehler aus der 7 eine 8 wurde. Der Grund: im Raumordnungsverfahren gehe es allgemein darum, ob in dem fraglichen Bereich die Aufstellung von Windkraftanlagen möglich ist. Unter anderem werde hier geprüft, ob das Gebiet in einer so genannten Hauptvogelflugroute oder einer Tiefflugzone liegt.
Ein genaues Flurstück benennen muss die Firma erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, hieß es vom Kreis. Dann müsse sie sich definitiv entscheiden, ob es jetzt um das Flurstück 7 (im Besitz der Ortsgemeinde) oder das Flurstück 8 (im Privatbesitz) geht. Ein Fehler an dieser Stelle habe also erst dann entsprechende Folgen.
Im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren vor dem Bau der Räder spielen auch Punkte wie Lärmemission eine bedeutende Rolle.


RHEINPFALZ, 17.07.01
Gleich fünf Firmen haben Interesse an Windrad-Bau
GRIES: Vorstellung im Gemeinderat findet großes Interesse bei Bevölkerung - "Löwenberg" als Standort
Ungewöhnlich gut besucht war die Juli-Sitzung des Ortsgemeinderates Gries. Grund: Ortsbürgermeister Gunter Jung hatte alle fünf Windkraft-Firmen zur Vorstellung eingeladen, die sich für den Bau einer Windkraftanlage auf dem Leben- oder Löwenberg beworben haben. Der Lebenberg ist die höchste Erhebung der Gemarkung und alle fünf Firmen halten die Windverhältnisse in unterschiedlichen Abstufungen für geeignet.
Ortsbürgermeister Gunter Jung sagte in seiner Einführung, dass für die Grieser Windkraftanlagen fünf Firmen "den Hut in den Ring" geworfen hätten. Jung schilderte die Bemühungen der Ortsgemeinde, vor einer Entscheidung durch viele Informationen eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen. Der Ortsgemeinderat habe in einer ersten Aussprache keine grundsätzlichen Einwände gehabt. Ende März hätten die Bürger in einer Einwohnerversammlung Gelegenheit gehabt, mehr über die Windkraft-Projekte zu erfahren.
Jetzt gelte es einen Überblick über die Leistungsfähigkeit der Bewerber zu erhalten. Über die Höhe der Standortvergütungen für die Ortsgemeinde wurde in öffentlicher Sitzung nichts gesagt.
Die Firmen kamen aus den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Alle Firmen wurden zwischen 1994 und 1996 gegründet und haben durch eine ganze Reihe von Projekten ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Zum Teil handelt es sich um Planer, die mit Produktionsfirmen zusammenarbeiten. Alle Bewerber bieten Bürgern aus den Standortgemeinden die Möglichkeit, Anteile kaufen können.
Alle fünf Firmen wollen zwei Windkraftanlagen bauen. Man möchte in Gries Anlagen mit einer Flügelspitzhöhe von 120 bis 122 Metern bei einer Nabenhöhe von knapp 100 Metern bauen. Die Rotoren haben eine Spannweite von rund 70 Metern. Mit einer solchen Anlage kann der Strom für 2.000 Familien ins Netz gespeist werden. Die Windkraftbauer haben durch entsprechende Bundes-Gesetze die Garantie, dass die Stromvermarkter die Einspeisung erlauben und sie einen Grundpreis dafür zahlen müssen.
Für das Projekt ist die Erstellung eines Bebauungsplans notwendig. Einziger "Gegner", so der Eindruck, scheint die Regionalplanung Westpfalz für den Standort Gries zu sein: "Die wollen uns doch gar nicht", wurde eine Dame unter den Windkraft-Ingenieuren in der Sitzung deutlich. Alle fünf Firmen sicherten auf Anfragen aus dem Gemeinderat zu, dass durch eine Rücklagenbildung auch die Entsorgung einer Anlage sichergestellt ist.
Man schätzt eine Betriebsdauer von 20 Jahren als realistisch. Der Gemeinderat stellte klar, dass für eventuell notwendige Gutachten (Lärmschutz, Schattenwurf) die Bewerber aufzukommen haben. Der vorgesehene Standort erfordert eine Nutzungsänderung im Flächennutzungsplan. Man rechnet mit einem guten Jahr, bis die Ausschreibung offiziell erfolgen kann.
Die vorgesehene Aussprache über den Ausbau der Ortsdurchfahrten wurde überraschenderweise von Ortsbürgermeister Jung abgesetzt, weil im Vorfeld Sonderinteressen nicht beachtet worden seien.
Beschlossen wurde die Verschiebung einer Pflanzinsel im Neubaugebiet am Schlossberg. Dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr wurde die Bereitstellung einer Garage als Lagerraum zugesichert, wenn der vorgesehene Raum nicht mehr einer vertraglichen Nutzung unterliegt.
Die Ortsgemeinde gibt nachträglich 300 Mark für eine Kindergartenfahrt des protestantischen Kindergartens in die elsässische Partnergemeinde Gries. 100 Mark (bei 750 Mark Kosten) schießt der Partnerschaftsverein Schönenberg-Kübelberg zu. Das Presbyterium der protestantische Kirchengemeinde, Träger der Einrichtung, hatte einen Zuschuss abgelehnt, weil er erst im Nachhinein beantragt worden sei und verwies auf Mittel aus einem freien Sparbuch des Kindergartens. Den Rest wollen die beiden Ratsfraktionen und Bürgermeister Karl-Heinz Schoon zusammenbringen. Schoon hatte berichtet, dass im Partnerschaftsverein auch die Frage gestellt wurde, wo eigentlich der Finanzierungsanteil der Eltern für den Ausflug bleibe. (bbö) RON - RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 17. Jul , 03:45 Uhr

Allgemeine Zeitung, 17.07.2001
Heblich wehrt sich gegen Planungen im Bereich Simmertal
Den Windrädern bläst scharfer Wind entgegen
SIMMERTAL – Heinz-Jürgen Heblich von „Stephans Geflügelhof“ kann es nicht fassen: im Bereich Simmertal sollen zwei Windkraftanlagen errichtet werden. Heblich sieht dieses Vorhaben mit etlichen Problemen behaftet. Er befürchtet einen Eingriff in das Landschaftsbild, eine Lärmbelästigung für die Simmertaler und Weiler Bürger und eine Einschränkung der Möglichkeiten für die Landwirte mit Flächen rund um die geplanten Windkraftanlagen.
Von Kerstin Prosch
Im Frühjahr 1999 hatte Heblich zum ersten Mal von der Idee gehört, im Bereich Simmertal Windräder zu betreiben. Damals, erinnert er sich, hatte es in Simmertal sogar eine Informationsveranstaltung gegeben. „Ein Vertreter einer Firma hat auf Einladung der Ortsgemeinde über das Thema referiert“, berichtet er. Die Zuhörer hätten wenig begeistert reagiert.
Danach, so Heblich, war es um die Windräder still geworden. Allerdings nicht, weil das Thema erlegt war, wie er jetzt feststellen musste. Vielmehr habe die Firma die Zeit genutzt, um ihre Planungen konsequent voranzutreiben. Zwischenzeitlich habe sie beispielsweise die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß Landesplanungsgesetz beantragt.
Im Zuge der Offenlage erfuhr Heblich von dem Vorhaben der Firma. Wie er im Gespräch mit der Allgemeinen Zeitung erläutert, sind zwei Windräder auf dem Habichtskopf (Flur 20) geplant. Sie sollen jeweils eine Höhe von 133 Metern haben. Der Rotordurchmesser wird mit 70 Metern angegeben. Nach Eigenangaben der Firmen wird der vorgegebene Schallgrenzwert nicht überschritten.
Heblich geht davon aus, dass die beiden Windanlagen nicht nur das Landschaftsbild verändern, sondern die Bürger aus Simmertal und Weiler mit Lärmbelastungen rechnen müssen. Zwar liegen die – bei einer Prognose aufgestellten – Werte alle unter den gültigen Richtwerten, doch müsse man bedenken, dass in einem Gebiet, in dem nachts augenblicklich absolute Ruhe herrsche, bereits rund 35 Dezibel durchaus laut seien. Hinzu komme eine Steigung des Lärmpegels bei mehr Wind.
Erhebliche Nachteile sieht Heblich darüber hinaus für die Landwirte. Ihre Möglichkeiten für die Zukunft werden durch die beiden Windkraftanlagen erheblich eingeschränkt. So sei es beispielsweise nicht möglich, das zukunftsträchtige GPS-System zu nutzen. Denn dieses funktioniert über Satellit. Durch die Schallpegelwellen komme es jedoch zu atmosphärischen Störungen.
Das GPS-System soll Landwirten ermöglichen, über Sensoren die gedroschene Menge einer Fläche zu erfassen. Anhand dieser Zahlen wird dann später die Düngung gesteuert. So werde Düngemittel gespart und die Natur geschont.


Allgemeine Zeitung, 16.07.2001
Auf einen Blick„Viel Wind um nichts“
red. – die Windkraftanlagen in Rheinhessen wirbeln auch im Landtag kräftig Luft auf. „Die Opposition versucht, das Sommerloch mit heißer Luft zu füllen“, meint der Sprecher rheinland-pfälzischen Innenministeriums, Michael Hartmann, als Reaktion auf die Aussagen der CDU, im Land drohe ein Wildwuchs von Windkraftanlagen. Außerdem vermisst Hartmann bei den Ausführungen der Christdemokraten, „ob und wo man die alternative Energieform nun will oder nicht. Eine inhaltliche Auseinandersetzung ist deshalb nicht möglich.“
Den Vorwurf, die Landesregierung liefere keine Vorgaben, ignoriert nach Ansicht Hartmanns nicht nur die Planungshoheit der Kommunen, sondern „ist in jedem Falle nachweislich falsch“. Nach Aussage des Zuber-Sprechers ist „die oberste Landesplanung von Anfang an bei dem Thema mit einer eigenen Konzeption am Ball“.
Den Planungsgemeinschaften seien Hilfestellungen geboten worden, um die regionalen Raumordnungspläne zu diesem Privilegierungstatbestand fortzuschreiben. „Dies ist uns auch gelungen“, stellt Hartmann fest, „denn nun sind konkrete Standorte festgelegt.“ Nachzulesen sei das in der Verwaltungsvorschrift „Standortsicherung und Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen“. Hartmann weiter: „Es ist nicht zu befürchten, dass Rheinland-Pfalz übersät sein wird mit Windkraftanlagen.“


Allgemeine Zeitung, 16.07.2001
Insgesamt 14 neue Windräder sollen in der Gemarkung von Ober-Flörsheim entstehen. Ein Leser wehrt sich gegen die Behauptung, das Areal sei „ohne Wert“.
Die Heimat erhalten
Die Gemeinde Ober-Flörsheim ist nicht zu beneiden: Gerade jetzt, wo wichtige Entscheidungen anstehen, ist die Stelle des Bürgermeisters unbesetzt. Dabei sind die Windparkbetreiber der Firma Juwi dem Ort schon bedenklich nahe auf den Leib gerückt; sie ziehen an allen Fäden, um ihre Ziele durchzusetzen. Neben zweifelhaften Gutachten (es gibt – ökologisch gesehen – keine Landschaft ohne Wert, auch wenn sie touristisch unattraktiv erscheint) werben sie hauptsächlich mit Geldangeboten.
Hier sollte jeder Gemeinderat verantwortungsbewusst abwägen und sorgfältig prüfen, ob er wirklich (wie in Ober-Flörsheim geschehen) „möglichst viel Geld aus dem Projekt herausholen“ und „das zu erwartende Geld zum allein entscheidenden Kriterium“ (Zitat) machen will.
Denn es bleiben noch viele Fragen offen: Was geschieht beispielsweise mit den riesigen Windrädern, sollte sich die Windkraft einmal als unrentabel erweisen?
Windparkgegner sind im Allgemeinen auch keine Atomkraftbefürworter, wie gelegentlich unterstellt wird; ihnen geht es letztlich um den Erhalt ihrer rheinhessischen Heimat, deren vertrautes Landschaftsbild sie auch für künftige Generationen bewahrt wissen wollen.
Hans Rainer Marx, Carl-Goerdeler-Straße 23, Alzey

Allgemeine Zeitung, 16.07.2001
Auf einen Blick„Viel Wind um nichts“

Re: Auf einen Blick„Viel Wind um nichts&#8220: Selbschtveschdändlisch missen Aldernadieve geje'iwwer em Adohmschdrohm xsucht unn gfunne werre, unn sischerlisch iss die Windkraft ahnie devunn. Awwer isses rischdisch, sich vumm Minischderium aus schlischt unn ergreifend uff Vewaldungsvorschrifde se beruhfe, die kahn außeschdehende Mensch kennt? De (S)ton macht die Mussik!
Aus dem Grund soi moi Frohch erlaubt: iss ahch in der Vorschrift bericksischdischt, daß des Landschaftsbild vunn unserm Rhoihesse unser erschd Visiddekahrt unn Repräsendanzmittel ver unser grehschde Erwerbszweisch - de Woi - unn
was Gott soi Dank immer meeh, unn segahr in em iwwerdorschschnittlisch gehohwene Niwooh kummt - die Fremdevekehr dorsch Woikunne - iss?
Innernazzjonahl werd unser Rhoihesse als deitsch Toskana genennt - unn soh solls ahch bleiwe! Mer sollden aus de Annere ihr Fehler lerne. In Friesland werd vunn de Turischde veahnzelt schdehende Windkraftohlahche hiehgenumme, awwer wuh se geballt zusammeschdehn, doh bleiwen mittlerweile die Gäschd weg.
Moin Vorschlach wär: Sisch nett nur immer uff gegewwene Vorschrifde beruhfe, denn jede Genehmischung hott soi eischinieh Problematik. Vor jeder Genehmischung seht eisch bitte unser Rhoihesse aus de Ahche vunn Fremde oh, die uff de Such nohch e bißje Erhohlung bei em guhde Schluck Woi sinn, odder droh denken wuh der gewaxe iss.
Aller Proscht unn en Guhde! Rhynus
(Rhynus@main-rheiner.de)

Allgemeine Zeitung, 16.07.2001
„Betreiber zeigt wahres Gesicht“

Windrad-Betreiber zeigt noch mehr "Gesicht" dk. GAU-HEPPENHEIM ...Gaia Windkraftanlagen gegen den Landkreis zum abgelehnten Antrag auf Erstellung von Windkraftanlagen in der Gemarkung von Gau-Heppenheim wurde vom Kreisrechtsausschuss abgewiesen. -Anmerkung: Ausgerechnet dieser Firma wollen ein paar Heimersheimer Wind verkaufen! Von der Stadt Alzey hat GAIA die Erlaubnis erhalten, drei riesen Windrotoren genau vor das Tor zur Rheinhessischen Schweiz, mitten in ein "faktisches" EU-Vogelschutzgebiet zu bauen! Auch in Eimsheim ist GAIA "am Ball" ....

Nur selten Ärger mit Windrädern“

Allgemeine Zeitung, 11.07.2001
Votum gegen eine Erweiterung
Rat Mölsheim schließt sich VG-Verwaltung an
hl. MÖLSHEIM – Wie bereits in einer vorhergehenden Stellungnahme lehnten die Fraktionen des Mölsheimer Ortsgemeinderates auch bei ihrer jüngsten Sitzung die geplante Erweiterung des bestehenden Windparkes der Firma JuWi (Mainz) auf der Hochfläche zwischen Freimersheim und Pfrimmtal ab.
Damit schloss sich der Rat den Argumenten der VG-Verwaltung an, die in einer Beschlussvorlage darauf hinwies, dass es sich bei der Hochfläche um ein „faktisches Vogelschutzgebiet“ handele, für das die Meldung nach der europäischen
Vogelschutzrichtlinie bevorstehe. Bezogen auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 2. August 1993, wonach Bauleitpläne, die die Lebensräume der Vögel beinträchtigen könnten, stets „unzulässig“ sind. Die Hochfläche sei von hoher ornithologischer Bedeutung und diene als „Lebensraum für gefährdete Vogelarten sowie als Rast- und Durchzugsgebiet“.
Neben der Minderung des touristischen Wertes der Region fügt der Rat außer dem Erholungswert für die Bevölkerung auch die Nutzung der Hochfläche als militärisches Fallschirmabspring-Gebiet der Beschlussanlage bei. VG-Mitarbeiter Becker bedauerte, dass sich wenige Interessenten anhand der ausliegenden Unterlagen in der Verbandsgemeinde informiert hätten.

TOP AGRAR - Top News, 09.07.01
EU beschließt Richtlinie zum Ökostrom
Das Europäische Parlament hat die Richtlinie für "Strom aus erneuerbaren Energien im Elektrizitätsbinnenmarkt" verabschiedet. Ziel ist es, den Anteil des Ökostroms am EU-Strombedarf von derzeit 15 Prozent bis zum Jahre 2010 auf 22 Prozent zu erhöhen.
Mit der Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten u.a. künftig verpflichtet, dem Anbieter regenerativer Energie einen Netzzugang zu garantieren sowie dafür zu sorgen, dass Ökostrom bei Einspeise- und Nutzungsentgelten nicht benachteiligt wird.
Die Richtlinie sieht vor, dass die Europäische Kommission vier Jahre lang die unterschiedlichen nationalen Fördersysteme beobachtet und deren Erfolg am Ende dieses Zeitraums bewertet. Dann soll ein EU-weites Fördersystem entstehen, in das die Erfahrungen aus den einzelnen Mitgliedsstaaten einfließen sollen. Hierbei steht nicht die Kosteneffizienz, sondern das Erreichen von Zielvorgaben im Vordergrund. Damit wurde den relativ teuren Stromeinspeise-Vergütungssystemen, wie beispielsweise das in Deutschland, der Rücken gestärkt.
Auch nach In-Kraft-Treten eines Gemeinschaftssystems sollen nationale Regelungen wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieben Jahre lang ihre Gültigkeit behalten. Das bedeutet, dass das EEG noch mindestens 11 Jahre lang bestehen bleibt. Wer in dieser Zeit investiert, kann für 20 Jahre mit den Vergütungssätzen des deutschen Einspeisegesetzes rechnen. Mit dem In-Kraft-Treten der EU-Richtlinie wird noch in diesem Jahr gerechnet. (9.7.2001)

Allgemeine Zeitung, 10.07.2001
Landschaft ohne jeden Wert?
Nies übt Kritik an Gutachten zum Hochplateau / Streit um „erste Reihe“
SCH. OBER-FLÖRSHEIM –  In seiner jüngsten Sitzung beriet der Ober-Flörsheimer Gemeinderat zunächst über die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe. Verbandsgemeinde-Bürgermeister Görisch wies darauf hin, dass wegen der günstigen Verkehrslage ein Grundzentrum Ober-Flörsheim/Flomborn sinnvoll sei, um die raumbedeutende Entwicklung im ländlichen Raum zu fördern.
Bei der Diskussion stimmte man überein, dass aufgrund des geringen Bedarfs an Gewerbeansiedlungen der Schwerpunkt auf der Schaffung von Wohnraum in der Gemeinde liegen soll. Weiterhin soll die im Raumordnungsplan vorgesehene Vorbehaltsfläche für Windkraftanlagen auf die derzeit diskutierte Fläche begrenzt werden.
Zentraler Punkt der Tagesordnung war die Stellungnahme des Gemeinderats zum raumordnerischen Verfahren für die geplanten Windräder. Der Erste Beigeordnete Willi Nies kritisierte, dass das von Windkraftbetreiber JuWi bei der Firma Jestaedt und Partner in Auftrag gegebene Umweltverträglichkeitsgutachten das Hochplateau als eine ökologisch völlig wertlose Landschaft darstellte, die ohne jeglichen Erholungswert sei. Im übrigen messen Fachleute dem fraglichen Gebiet eine hohe Bedeutung auf Grund des Vorkommens seltener Vogelarten bei. Ein ausstehendes Vogelgutachten sei entscheidend für die Realisierung des Plans.
Anschließend unterbreitete Verbandsgemeinde-Bürgermeister Görisch die Stellungnahme des Verbandsgemeinderats, wonach die Vorbehaltsfläche für Windnutzung auf die Fläche der ursprünglich vorgesehenen zwölf Anlagen beschränkt bleiben solle. Die aus drei Anlagen bestehende erste Reihe sei wegen der Nähe zur Wohnbebauung wegzulassen. Dies mache den Windpark für den Betreiber nicht weniger wirtschaftlich. Auch die Nachbargemeinden Flomborn und Eppelsheim forderten mehr Abstand zur Ortslage.
Dieser Argumentation schloss sich der Gemeinderat nicht an. Er besteht weiterhin auf der Errichtung von 14 Windkraftanlagen. In der Diskussion wurde Übereinstimmung darüber erzielt, dass es in erster Linie darum gehe, möglichst viel Geld aus dem Projekt herauszuholen. Der Landschaftseingriff sei so erheblich, dass es auf die Anzahl der Windräder gar nicht mehr ankomme. Die erste Reihe Windkraftanlagen sei notwendig, da ansonsten der vorhandene Betonweg nicht neu ausgebaut werde. Die dabei anfallenden Kosten von 300 000 Mark wolle die Firma JuWi übernehmen.
Görisch stellte nunmehr fest, dass der Abstand zum Ort kein entscheidendes Kriterium für den Gemeinderat sei. Beigeordneter Nies bemängelte die Praxis der Firma JuWi, die beim Erwerb der Ausgleichsflächen vollendete Tatsachen habe schaffen wollen. Statt die von der Gemeinde vorgeschlagene zusammenhängende Fläche in der Gemarkung Ober-Flörsheim habe sie auch andere Grundstücke in den Gemarkungen Flomborn, Gundersheim, Mauchenheim und Offenheim erworben. Verbandsbürgermeister Görisch wies darauf hin, die Ausgleichsfläche könne auch außerhalb der Gemarkung liegen, außerdem sei eine finanzielle Abgeltung an das Land Rheinland-Pfalz möglich. Er fügte außerdem an, dass erst nach erfolgter Baugenehmigung die Festlegung der Ausgleichsflächen erfolgen könne. Da noch keine Entscheidung vorliege, seien die bisherigen Käufe der Firma JuWi unternehmerisches Risiko.
Unmittelbar vor der Abstimmung betonte Willi Nies, das für die Gemeinde Ober-Flörsheim allein entscheidende Kriterium sei das zu erwartende Geld. Bei der Abstimmung sprach sich der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen dafür aus, eine positive Stellungnahme für einen Windpark mit 14 Anlagen abzugeben.
Der Begrünungsplan im Neubaugebiet Wasserriß soll noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Einstimmig wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, eine öffentliche Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde einzuleiten, um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen.

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