Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz    - Pressestelle -
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Pressemeldung vom 24.07.2002 12:22:01 Uhr
Pressemitteilung Nr. 33/2002

OVG: Windräder können bei
erheblicher Störung des Landschaftsbildes unzulässig sein

Obwohl Windenergieanlagen im Außenbereich bevorzugt zulässig sind, dürfen sie im Einzelfall nicht errichtet werden, wenn ihnen am konkreten Standort öffentliche Belange entgegenstehen. Darauf wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Koblenz) in einem jetzt veröffentlichten Urteil hin.
Der Windpark mit sieben Anlagen soll in der Gemarkung von Sarmersbach (Landkreis Daun) entstehen. Als die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert und die zuständige Kreisverwaltung den Bauantrag abgelehnt hatte, kam es zum Rechtsstreit. Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Betreibergesellschaft ab, und das Oberverwaltungsgericht bestätigte dies jetzt in der Berufungsinstanz.
Der Errichtung von Windkraftanlagen an dieser Stelle ständen öffentliche Belange entgegen, befanden die Richter. Zwar habe der Gesetzgeber solche Anlagen, ähnlich wie landwirtschaftliche Vorhaben, grundsätzlich in den Außenbereich verwiesen, wo sie deshalb privilegiert zulässig seien. Dies gelte aber nicht, wenn öffentliche Belange entgegenständen, denen ein größeres Gewicht als die Vorteile der Windkraftnutzung beizumessen sei.
Dies nahm das Oberverwaltungsgericht hier mit Blick auf die freistehende Flurkirche von Hilgerath an: Im ganzen Kreis Daun gebe es keine vergleichbare Flurkirche mit einer solchen Fernwirkung. Insbesondere beim Blick aus nördlicher Richtung würde der Kirchturm von den hier umstrittenen Anlagen gleichsam "überflügelt"; der Gesamteindruck würde dadurch wesentlich beeinträchtigt. Dies sei nicht hinzunehmen, weil die Kirche in dieser Lage etwas Besonderes sei, während Windkraftanlagen auch an anderer Stelle errichtet werden könnten.

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 3. Juli 2002, Aktenzeichen:  8 A 10282/02.OVG

Die Entscheidung kann hier angefordert werden (E-Mail: entscheidungen@ovg.jm.rlp.de).

zum Web: http://www.justiz.rlp.de


 

CDU-Pressemitteilung Nr. 248/2002 vom 24.7.2002

Walter Wirz: CDU begrüßt OVG-Gerichtsurteil
CDU begrüßt Entscheidung des OVG zu Windkraft


Die CDU in Rheinland-Pfalz, so der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Walter Wirz, begrüßt das OVG-Gerichtsurteil zur Windkraft. Demnach dürften Windräder zur Energiegewinnung die Landschaft nicht verschandeln.

Walter Wirz: "Die CDU fühlt sich bestätigt. Das Urteil wird dem von der CDU mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen verfolgten Anliegen gerecht, die Windkraftanlagen nicht zu Lasten des Landschaftsbildes, des Tourismus und des Wohnwertes unserer Städte und Gemeinden massiv auszubauen."

Walter Wirz erinnerte an die Anträge der CDU-Landtagsfraktion, die baurechtliche Privilegierung und hohe Subventionierung der Windkraft zu beenden. Eine ausführliche Anhörung im Landtag Rheinland-Pfalz habe nach Auffassung von Wirz die Position der CDU bekräftigt. Über die Initiativen werde das Parlament nach der Sommerpause zu entscheiden haben.


Pressemitteilung des Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) vom 24. Juli 2002

1. Wegen Störung des Landschaftsbildes lehnen Gerichte Windkraftanlagen ab
2. Höhere Stromrechnung durch Ausbau der Windkraft


1. Trotz Privilegierung sind Windräder bei erheblicher Störung des Landschaftsbildes unzulässig. Das entschied gemäß heutiger Pressemitteilung das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am 3. Juli 2002 unter Aktenzeichen 8 A 10229/ 02.OVG. Sieben geplante Windkraftanlagen in der Gemarkung Sarmersbach im Kreis Daun würden den Kirchturm der freistehenden Flurkirche von Hilgerath "überflügeln... und den Gesamteindruck wesentlich beeinträchtigen... Dies sei nicht hinzunehmen, weil die Kirche in dieser Lage etwas Besonderes sei, während Windkraftanlagen auch an anderer Stelle errichtet werden könnten". Entscheidung anfordern unter Email: entscheidungen@ovg.jm.rlp.de (www.ovg.justiz.rlp.de)

Ähnlich entschied letztinstanzlich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am 2. Juli 2002 unter Aktenzeichen 7 B 918/02 (www.ovg.nrw.de) und die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden am 11. Juni 2002, Aktenzeichen: 4 E 692/00. Sie seien ein "störender technischer Fremdkörper...., der bei unbefangener Betrachtung dort nicht hingehöre." (Tel: 0611 320, Fax - 323111). Vgl. "Wiesbadener Kurier", 06.07.2002 http://www.main-rheiner.de/archiv/objekt.php3?artikel_id=925712

2. "Die Gesamtkosten einer aus Windenergie produzierten Kilowattstunde betragen das Drei- bis Vierfache der Kosten einer im bestehenden Kraftwerkspark erzeugten Kilowattstunde". Dies sagte gemäß heutiger Pressemitteilung Prof. Rainer Frank Elsässer, Vorstandsmitglied der E.ON Energie, in München. Neben der direkten Subvention durch die Stromkunden in Höhe von 9,1 Eurocent pro Kilowattstunde (ct/kWh) stiegen die Erzeugungskosten der Groß-Kraftwerke um ca. 1,5 ct/kWh wegen Rückgang der Auslastung der zur Absicherung des Windstroms notwendigen Groß-Kraftwerke. Beim Betrieb des Stromnetzes führen die nicht kalkulierbaren Windstromeinspeisungen zu 0,7 ct/kWh Zusatzkosten aufgrund höherer Regelenergieanforderungen. 0,2 ct/kWh Zusatzkosten verursache der zum Abtransport des Windstroms in die Verbraucherschwerpunkte erforderliche Netzausbau.

Diese Zusatzkosten zu Lasten aller Stromkunden gingen mit 2,4 ct/kWh erheblich über die Vergütungssätze des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) mit 9,1 ct/kWh hinaus.
Sie seien so hoch wie die Stromgestehungskosten des heutigen Kraftwerksparks und führten zu Mehrkosten zu Lasten der Stromkunden von 1,6 bis 3,6 Mrd. EUR pro Jahr.
Rückfragen an: Erwin Haydn, 089. 12 54-34 74, Fax 089. 12 54-35 89 www.eon-energie.com
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Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) e. V.
Vorsitzender: Ferdinand Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein, Schloß, 74575 Schrozberg, 07936 289/272, Fax 765. Email: 07936272-0001@t-online.de.
Stellvertr. Vorsitzender: Raymond Dequin, Fehrbelliner Straße 83, 10119 Berlin, Tel./Fax 030 28047647.
Schriftführer: Dieter Krämer, Friedrich-Ebert-Str. 13, 57577 Hamm, 02682 4354, Fax 969618. Email: dieterkraemer@t-online.de
Kassenwartin: Gerda Ackermann, Oberer Hirnberg 15, 55767 Oberbrombach, 06787 8567, Fax 8603. Email: ackermannudo@hotmail.com

http://wilfriedheck.tripod.com Text: Dieter Krämer