@grar.de Aktuell - Nachrichten aus Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz
Nachhaltige Nutzung und Eigentum sichern - 02.11.2001
Grundeigentümer, Bauern, Jäger und Fischer kritisieren Naturschutzgesetz

Bonn (agrar.de) - Führende Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer - Bauern, Jäger und Fischer - appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit der geplanten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht die Bereitschaft zur freiwilligen Mitarbeit im Naturschutz aufs Spiel zu setzen. Diese Verbände erheben damit bereits zum zweiten Mal ihre Stimme zur Novelle, weil sie die Eigentümerrechte ihrer Mitglieder immer stärker eingeschränkt sehen.
Die Kritik an der Naturschutz-Novelle der Bundesregierung [1] wird nach Informationen des Deutschen Bauernverbandes (DBV [2]) auch von der CDU auf Bundes- und Landesebene unterstützt. In einer Erklärung betonen die agrar- und umweltpolitischen Sprecher mehrerer Landtagsfraktionen sowie der Bundestagsfraktion, die Novelle sei zu bürokratisch und greife unzulässig in das Eigentum ein.

Die Erklärung der Verbände hat folgenden Wortlaut:
'Die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Fischerei-Verband und der Deutsche Jagdschutz-Verband fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, das Eigentum zu schützen und so eine nachhaltige Bewirtschaftung des Eigentums zu garantieren. Der Entwurf zum Bundesnaturschutzgesetz erkennt das weitreichende Engagement der vielen Millionen Grundeigentümer und Bewirtschafter, seien es nun Land- und Forstwirte, Jäger oder Fischer, nicht an und setzt damit die Bereitschaft zu freiwilliger Mitarbeit auf´s Spiel.
Im Mai diesen Jahres sind die Verbände des Grundeigentums, der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und der Fischerei mit der 'Bonner Erklärung' an die Öffentlichkeit getreten. Sie haben darin die Bundesregierung aufgefordert, Eigentum und Natur gleichermaßen zu schützen. Es wurde kritisiert, dass auf Betreiben vor allem der Natur- und Umweltschutzorganisationen Eigentumsrechte der Naturnutzer, durch die eine nachhaltige Bewirtschaftung sichergestellt wird, eingeschränkt werden. Als Beispiele wurden die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz und die Änderungsbestrebungen zum Bundesjagdgesetz genannt.
In der weiteren Debatte um das Bundesnaturschutzgesetz sind die von den Verbänden vorgebrachten Kritikpunkte aber nach wie vor nicht berücksichtigt worden. Der Gesetzentwurf sieht noch immer keine hinreichende Regelung vor, mit der sichergestellt wird, dass Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für Naturschutzauflagen, die über die jeweilige gute fachliche Praxis [3] hinausgehen, einen Ausgleich erhalten. Diese notwendige gesamtgesellschaftliche Leistung soll so in ihren Kosten einseitig den Naturnutzern aufgebürdet werden.
Durch die Anhebung der Kriterien der guten fachlichen Praxis, durch die Ausweitung der Schutzgebietskategorien, durch die Erweiterung der gesetzlich geschützten Biotope und durch die Einführung einer Wiederherstellungsverpflichtung im Bundesnaturschutzgesetz wird der Anwendungsbereich der in den letzten Jahren erfolgreich ausgebauten Kooperationen zwischen Nutzern und Schützern (Vertragsnaturschutz) erheblich gefährdet und zugunsten hoheitlich angeordneten Naturschutzes eingeschränkt. Der Vertragsnaturschutz, der auf freiwillig eingegangenen Verpflichtungen beruht, ist aber anerkannter Garant für eine artenreiche Kulturlandschaft und einen gesicherten Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten.
Darüber hinaus werden das Jagd-, Forst-, Fischerei- und Landwirtschaftsrecht in fahrlässiger Weise mit dem Naturschutzrecht vermengt, obgleich die so genannte Unberührtheitsklausel im Bundesnaturschutzgesetz anderes zu vermitteln sucht.'
Links zum Thema Landschaft und Natur [4],
Links zum Thema Verbände [5].
 [1] http://www.bmu.de/download/dateien/bng_entw1.pdf
 [2] http://www.bauernverband.de
 [3] http://www.agrar.de/aktuell/praxis.htm
 [4] http://dir.agrar.de/agrar.de/Landschaft_%2B_Natur/
 [5] http://dir.agrar.de/agrar.de/Deutschland/Verb%E4nde/


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Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und ihrem Umfeld - 02.11.2001
Edmund Rehwinkel-Stiftung fördert wissenschaftliche Arbeiten

Bonn (agrar.de) - Die Edmund Rehwinkel-Stiftung [1] der Landwirtschaftlichen Rentenbank [2] schreibt für das Jahr 2002 die Förderung mehrerer wissenschaftlicher Arbeiten zum Thema: 'Aktuelle Probleme der landwirtschaftlichen Flächennutzung' aus. In der Ausschreibung wird darauf verwiesen, dass sowohl zunehmende außerlandwirtschaftliche Nutzungsansprüche als auch zunehmende Nutzungsbeschränkungen die Landwirtschaft vor schwierige Herausforderungen stellen und eine Vielzahl von ökonomischen, ökologischen und rechtlichen Fragen aufwerfen.
In den Studien sollen Nutzungskonflikte zwischen der Landwirtschaft und ihrem Umfeld sowie praktisch umsetzbare Lösungsansätze dargelegt werden. Gefördert werden Studien, die die Nutzungskonflikte und Kompromisse zwischen Landwirtschaft und Bebauungen, zwischen Landwirtschaft und Umweltschutzzielen sowie Maßnahmen zur ökonomischen und ökologischen Optimierung der Flächengrößen aufzeigen.
Die Edmund Rehwinkel-Stiftung fördert wissenschaftliche Studien mit einem hohen unmittelbaren Nutzen für die Landwirtschaft. Zu einem aktuellen Schwerpunktthema erfolgt jährlich eine Ausschreibung, bei der in der Regel vier bis fünf Forschungsprojekte gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Studie beträgt 15.000 Euro. Die Ausschreibungsunterlagen können bei der Edmund Rehwinkel-Stiftung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Hochstr. 2, 60313 Frankfurt am Main, angefordert werden. Anmeldeschluss für die aktuelle Ausschreibung ist der 4. Januar 2002.
Links zu Stiftungen [3].
 [1] http://www.rentenbank.de/deutsch/bank_d/rehwinkel_d/rehwinkel_d.html
 [2] http://www.rentenbank.de/
 [3] http://dir.agrar.de/agrar.de/Deutschland/Politik/Stiftungen/


Club of Rome
KRITIK AM ÖKOLANDBAU
In den letzten Ausgaben unseres Rundbriefes zitierten wir Auszüge aus der Zeitschrift des Club of Rome als  Stilblüten mit unfreiwilliger Ökokomik.  Nun hat uns das Club Forum (Nr.2/2001) positiv überrascht: Die Agrarwissenschaftler und Clubmitglieder Heinrich A. Toepfer und Eckhard Knuth setzen sich mit den Grenzen des Öko-Landbaus kritisch auseinander und plädieren für eine Landwirtschaft, die die Erkenntnisse der Wissenschaft und die Möglichkeiten der Technik nutzt.   Hut ab, soviel Mut gegenüber dem Öko-Mainstream hätten wir nicht erwartet. DIE FROHE BOTSCHAFT von http://www.maxeiner-miersch.de/

Königsweg oder neue Sackgasse?
Multifunktionale Landwirtschaft: Beträchtliche Potentiale - 15.08.2001
Frankfurt (agrar.de) - Kennzeichnend für die aktuellen Debatten um die zukünftige Entwicklung von Landwirtschaft und ländlichen Räumen, die mit der Agenda 2000 und, vor allem in Deutschland, mit der BSE-Krise ausgelöst wurden, ist die Hervorhebung der Qualitätsorientierung und der Anspruch der Multifunktionalität.
Mit den Chancen, welche die national und EU-weit erkennbare, neue Politikorientierung für eine stärker multifunktional ausgerichtete Landwirtschaft eröffnet, befasst sich ein aktuelles, von der Europäischen Kommission gefördertes und von der Landwirtschaftlichen Universität Wageningen (Niederlande) koordiniertes Forschungsvorhaben, an dem das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS [1]) der Universität Frankfurt als deutscher Partner beteiligt ist. Aus diesem Vorhaben liegen jetzt neue Ergebnisse vor, die das Potential einer multifunktionalen Landwirtschaft und das Engagement einer großen Zahl landwirtschaftlicher Haushalte in 'neuen' landwirtschaftsnahen Aktivitäten unterstreichen.
Entworfen wird ein Bild einer modernen, zukunftsfähigen Landwirtschaft, das nicht mit den üblichen Vorstellungen eines hochrationalisierten und allein auf Kostenführerschaft und internationale Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteten Agrarsektors übereinstimmt.
Insgesamt engagieren sich über 60 Prozent der 502 in Deutschland befragten Landwirtsfamilien in 'neuen' landwirtschaftsnahen Aktivitäten. In den Familien, die versuchen höhere Preise ab Hof zu erzielen, indem sie eine bestimmte Produktqualität garantieren oder kürzere Wege zum Verbraucher suchen, wird der Anteil dieser Tätigkeiten am gesamten Betriebseinkommen auf durchschnittlich 44 Prozent geschätzt. Im Durchschnitt sind in den genannten neuen Tätigkeitsbereich(en) insgesamt 0,89 Vollzeitkräfte und 0,76 Teilzeitkräfte aus der Familie tätig. Bei rd. 50 Haushalten (bzw. 10 Prozent der gesamten Stichprobe) kommen noch bezahlte, familienfremde Arbeitskräfte hinzu (im Durchschnitt der rd. 50 Haushalte 3,29 Vollzeitkräfte und 1,48 Teilzeitkräfte).
Immerhin 76 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die Wichtigkeit der genannten Tätigkeitsbereiche innerhalb der nächsten 5 Jahre noch weiter zunehmen wird. 23 Prozent der befragten Landwirte sind an einer Umstellung auf Ökolandbau interessiert.  Das sind nur einige der vorliegenden Daten, die das Ergebnis der Befragung einer repräsentativen Stichprobe von insgesamt 2.656 landwirtschaftlichen Haushalten in sechs EU Mitgliedsstaaten, davon 502 in Deutschland darstellen.
Eine ausführliche Darstellung der aktuellen Daten aus dem Forschungsvorhaben ist erhältlich bei Dr. Karlheinz Knickel (E-Mail [2]), Institut für Ländliche
Strukturforschung (IfLS [1]).
Links zum Thema Forschung [3],
Links zum Thema Zukunft und Visionen [4].
 [1] http://www.ifls.de
 [2] mailto:Knickel@em.uni-frankfurt.de
 [3] http://dir.agrar.de/agrar.de/Bildung/Forschung/
 [4] http://dir.agrar.de/agrar.de/Landleben/Zukunft_%2B_Visionen/


Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet - 01.02.2002

Berlin/Bonn (agrar.de) - Das auf Grund der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschuss vom vergangenen Dienstag geänderte Bundesnaturschutzgesetz hat heute den Bundesrat [1] passiert.
Die Zielbestimmung des Gesetzes orientiert sich an dem in Artikel 20 a des Grundgesetzes niedergelegten Umweltpflegeprinzip. Erstmals wird Umweltverbänden ein Klagerecht auch auf Bundesebene eingeräumt. Die Länder werden verpflichtet, 10 Prozent ihrer Flächen für einen Biotopverbund unter Schutz zu stellen. Das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft wird neu definiert. Dazu werden Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft präzisiert. Darüber hinaus sieht das Gesetz erstmals vor, auch in der Zone bis zu 200 Meilen vor den Küsten Natur- und Vogelschutzgebiete auszuweisen.
Die großen deutschen Umweltverbände BUND [2], NABU [3], WWF [4] und DNR [5] sehen in der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes einen herausragenden Erfolg der Umweltbewegung. Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: 'Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz kann die Natur für heutige und künftige Generationen besser gesichert werden. Naturschützer und Landwirte, Lerche und Luchs können sich gemeinsam freuen.' Jetzt seien vor allem die lange zögerlichen Bundesländer gefordert, die neuen Richtlinien konsequent im Sinne des Naturschutzes umzusetzen. Die Äußerungen einiger Landespolitiker ließen leider befürchten, dass sie ihre Blockadehaltung fortsetzen wollten.
NABU-Präsident Jochen Flasbarth hob die künftige Möglichkeit der Verbandsklage auf Bundesebene sowie die Formulierung klarer Vorgaben für die naturnahe Landwirtschaft hervor. Wenn die Regelungen zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft noch durch entsprechende Förderprogramme in der Agrarpolitik unterstützt würden, sei nach Auffassung Flasbarths ein historischer Wendepunk zum Greifen nahe: 'Wir haben die einmalige Chance, den langjährigen Trend der Landschaftszerstörung und des Artenschwundes endlich umzukehren.'
Der WWF bewertete die Einführung eines bundesweiten Biotopverbundes auf mindestens 10% der Landesfläche als wichtigen Schritt zum Erhalt der nationalen Artenvielfalt. 'Bund und Länder sollten jetzt ein Vorbild sein und ihre für die Biotopentwicklung benötigten Eigentumsflächen kostenlos zur Verfügung stellen', schlug WWF-Fachbereichsleiter Thomas Neumann vor.
Auch nach Ansicht des DNR unterstütze das neue Bundesnaturschutzgesetz die von der Bevölkerung gewünschte Agrarwende. 'Der Deutsche Bauernverband muss endlich aus seiner Schmollecke herauskommen und die Chancen für die Landwirtschaft begreifen', so DNR-Präsident Hubert Weinzierl.
Der Bauernverband hatte die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses als 'nicht befriedigend' kritisiert. (unsere Meldung [6]). Ein Antrag der sieben unionsgeführten Länder, gegen das Gesetz Einspruch einzulegen, fand im Bundesrat mit den 31 (von insgesamt 69) Stimmen dieser Länder nicht die erforderliche Mehrheit.
Links zum Thema Landschaft und Natur [7],
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen [8].
 [1] http://www.bundesrat.de
 [2] http://www.bund.net
 [3] http://www.nabu.de
 [4] http://www.wwf.de
 [5] http://www.dnr.de
 [6] http://news.agrar.de/archiv/20020131-00001/
 [7] http://dir.agrar.de/agrar.de/Landschaft_%2B_Natur/
 [8] http://dir.agrar.de/agrar.de/Dokumente/Gesetze_%2B_Verordnungen/

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