Bundesrat verweist Naturschutzgesetz in den Vermittlungsausschuss - 20.12.2001

Berlin (agrar.de) - Die Bundesregierung hat bei der Durchsetzung der Novelle des Naturschutzgesetzes [1] im Bundesrat [2] eine Niederlage erlitten. Die Länderkammer verwies das Gesetz heute in den Vermittlungsausschuss, dabei stimmten auch SPD-geführten Länder gegen die jetzige Formulierung. Damit verzögert sich das In-Kraft-Treten der neuen Schutzvorschriften in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft um mehrere Monate.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) machte im Bundesrat deutlich, dass die Bundesregierung nur zu Detailänderungen an dem Gesetz bereit sei. 'Die Destruktion der Kernpunkte des Gesetzes können wir nicht akzeptieren', sagte er. Die Kritik der Länder setzt jedoch an einigen dieser Kernpunkte an.

Der bayerische Staatsminister Reinhold Bocklet (CSU) kritisierte die Vorgabe, dass mindestens ein Zehntel der Fläche Deutschlands zu einem Biotop-Verbund gehören soll. Diese Regelung sei zu starr. Bayern hat angekündigt, eine Klage gegen das Gesetz zu prüfen, wenn die Bundesregierung sich nicht auf die Änderungswünsche einlässt.

Umstritten sind auch die Regelungen zur 'Guten fachlichen Praxis' für die Landwirtschaft. So kritisiert Rheinland-Pfalz kritisiert die neuen Regeln für die Landwirtschaft zum Einsatz von Düngemitteln. Mehrere Länder sind der Meinung, dass Länder und Gemeinden durch das Gesetz würden finanziell übermäßig belastet würden.

Informationen zur 'Guten fachlichen Praxis [3]',
Links zum Thema Landschaft und Natur [4],
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen [5].

Links
 [1] http://www.bmu.de/download/dateien/bnatschg14_7469.pdf
 [2] http://www.bundesrat.de
 [3] http://www.agrar.de/aktuell/praxis.htm
 [4] http://dir.agrar.de/agrar.de/Landschaft_+_Natur/
 [5] http://dir.agrar.de/agrar.de/Dokumente/Gesetze_%2B_Verordnungen/

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Newsletter vom Ministerium für Umwelt und Forsten.

Naturschutzgesetz
Mainz, 20. Dezember 2001

Bundesrat
Rheinland-Pfalz ruft beim Naturschutzgesetz Vermittlungsausschuss an

Rheinland-Pfalz wird bei der Bundesratssitzung zur Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes im Interesse der Partnerschaft zwischen Naturschutz und Landwirtschaft und weniger Bürokratie den Vermittlungsausschuss anrufen. Umweltministerin Margit Conrad: „Rheinland-Pfalz wird das Gesetz nicht blockieren. Wir sehen aber in einer zentralen Frage die Notwendigkeit, das Gesetz über das Vermittlungsverfahren zu verbessern.“

Die Intervention richtet sich vor allem gegen die Ausgestaltung der „guten fachlichen Praxis“ für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Auch der Antrag des Landes Rheinland-Pfalz im Bundesrat spricht sich für die „gute fachliche Praxis“ aus. Aber sie sei in den jeweiligen Landwirtschafts-, Forstwirtschafts- und Fischereigesetzen zu regeln. Insbesondere stört bei der Ausgestaltung der „guten fachlichen Praxis“ zur Bewirtschaftung im Bundesnaturschutzgesetz die Verpflichtung zur flächendeckenden „schlagspezifischen“ Dokumentation des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. „Auch wir setzen das Instrument der Dokumentationsverpflichtung ein. Es macht aber keinen Sinn, dies erstens in einem Bundesgesetz zu regeln und zweitens flächendeckend vorzuschreiben und damit jede Flexibilität und praxisnahe Anwendung unmöglich zu machen. Dies bedeutet einen unangemessenen Bürokratisierungsaufwand ohne erkennbaren Nutzen für den Naturschutz“, so die Ministerin. Aus Sicht von Rheinland-Pfalz ist es sinnvoller, die flexible Gestaltung des Einsatzes dieses Instrumentariums auf Länderebene zu ermöglichen.

„Naturschutz in der Fläche braucht eine engagierte Landwirtschaft. Eine erfolgreiche Wende in der Agrarpolitik gibt es  nur mit den Landwirten und nicht gegen sie“, so die Umweltministerin.

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