(Abschrift) Brief vom Landrat:

"Ihr Brief vom März 02, hier eingegangen am 18.3.02

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihren Brief habe ich erhalten.
Leider kann ich Sie nicht persönlich ansprechen, da aus dem Brief nicht ersichtlich ist, wer Ansprechpartner der Bürgerinitiative ist und dies auch aus der Unterschriftenliste nicht erkennbar ist.
Wie ich Ihrem Brief jedoch entnehmen kann, ist Ihnen grundsätzlich die Problematik der Genemigung von Windkraftanlagen bekannt.
Windkraftanlagen sind im Aussenbereich grundsätzlich entsprechend den Regelungen des Baugesetzbuches privilegiert. Dementsprechend hat die Baubehörde nur begrenzten Einfluss auf deren Errichtung.
Allerdings ist zu beachten, dass im Bereich der VG Rhaunen Regelungen des Landschaftsschutzgebietes und des Naturparks Saar-Hunsrück greifen. Insbesondere zielen diese auf die Erhaltung des Landschaftsbildes ab, so dass sie im Genehmigungsverfahren besondere Beachtung finden müssen.
Deshalb ist es nur schwer vorstellbar, dass in diesem Bereich eine Vielzahl von Windkraftanlagen genehmigt werden kann . Konkret liegt der Kreisverwaltung jedoch noch kein Genehmigungsantrag vor, so dass auch noch keine abschliessende Entscheidung getroffen wurde.
Soweit Sie mit Ihrem Brief einzelne Gemeinderäte kritisieren, so möchte ich darauf hinweisen, dass nach unserer Verfassung die kommunale Selbstverwaltung eine essenzielle Grundlage unseres demokratischen Staates ist. Die Selbstverwaltung wird dabei durch die entsprechenden Vertretungsorgane ausgeübt, die in eigener Verantwortung nach Recht und Gesetz für Ihre Bereich zu beraten und zu beschliessen haben. Dies ist, gerade wenn es um umstrittene, in der Gesellschaft stark diskutierte Fragen geht, keine leichte Aufgabe. Allerdings ist festzuhalten, dass die Gemeinden zwar an dem Genehmigungsverfahren gesetzlich beteiligt sind, die Entscheidung jedoch nach den Vorgaben der gesetzlichen bestimmungen durch die Genehmigungsbehörde zu treffen ist.