Eine Aktion der Landschaftspflegeverbände

Feldhamsterschutz durch Hamsterpacht

Früher eine Landplage, ging die Feldhamsterpopulation ab Mitte der 80er Jahre drastisch zurück. Heute findet man selbst im damaligen Hauptverbreitungsgebiet, Rheinhessen und Vorderpfalz, kaum noch Tiere dieser Art.
Mit der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie verdeutlichte die Europäische Union Ihre Absicht zum Schutz des Nagers, indem sie ihn als prioritär schützenswert einstufte.
Viele Landwirte konstatierten zunächst erfreut den Rückgang des emsigen Getreidesammlers. Der landwirtschaftliche Strukturwandel und der Rückgang landwirtschaftlicher Nutzflächen im ländlichen Raum waren dem Erhalt des Nagers in der Vergangenheit sicherlich nicht dienlich.

Schutz und Fördermöglichkeiten
Es ist bekannt, dass einem Aussterbeereignis nach langem Rückgang der Individuenzahlen eine Störung der Populationsstruktur vorausgeht, bei der die Individuenzahl unter einen kritischen Wert fällt. In dieser Phase des Aussterbeereignisses kann die Art nur noch mit großen Anstrengungen vor der Auslöschung bewahrt werden und jede zufällige und zusätzliche Beeinträchtigung kann fatale Folgen haben. Die Maßnahmengruppe Hamsterpacht sieht den Feldhamsterhof als Konzept vor:
Für Landwirte, die an einem Erhalt des Hamsters in der Flur interessiert sind, steht eine Förderung in Form der sogenannten "Hamsterpacht" zur Verfügung. Im laufenden Jahr wird dabei die Meldung und der Erhalt eines bewohnten Feldhamsterbaus mit einem Betrag von 50 DM gefördert. Die Hamsterpacht sieht eine reduzierte Bewirtschaftung einer Fläche von 10 x 10 m vor, auf dem sich der Nagerbau befindet.
Ein später Stoppelumbruch, die Anlage eines Spritzfensters und das Befolgen weiterer punktueller Vorgaben verleiht dem teilnehmenden Betrieb die Bezeichnung Hamsterhof, welche als Auszeichnung für besondere Verdienste im lokalen Natur- und Artenschutz vor Ort gelten kann. Eine hohe Bedeutung kommt dabei der Minimalbodenbewirtschaftung wie auch den biologisch dynamischen- und integrierten Anbaumethoden zu.
In der Maßnahmengruppe Eingriffsregelung und Schutzackersysteme kann vor allem an die dauerhafte Anlage von extensiv bewirtschafteten Luzernestreifen und Wildäckern gedacht werden. Zusätzliche Gebüschpflanzungen sollten in ausgeräumten Landschaftsbereichen am Rand möglich sein.
Eine Anlage von Schutzäckern mit Fördergeldern der Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz ist gleichfalls geeignet, zusammenhängende Landschaftsabschnitte mit bekannten Hamstervorkommen zu sichern.
Eine Natur-Patengruppe wird gleichfalls über die Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz finanziert. Sie richtet Fachtagungen zum Thema Feldhamsterschutz aus. Sie arbeitet weiterhin die Meldungsdaten der Landschaftspflegeverbände in einem geographischen Informationssystem auf und steht mit dem Artenschutzreferat dem Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in engem Kontakt. Weitere Informationen bei:
Koordination Rheinhessen: Landschaftspflegeverband Rheinbessen-Nahe e.V., Alzey, Tel.: 0673 1/9595-15, Fax:-20, lpvlrn@t-online.de.
Koordination Pfalz: Landschaftspflegeverband Südpfalz e.V., Maikammer, Tel.: 06321/ 958713, Fax: 57276, bolap@t-online.de.
Ansprechpartner sind das LA für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, Oppenheim, Tel.: 06133/ 9337-17, Fax: -29, ludwig.simon@lfug.rlp.de und der Landschaftspflegeverband Rheinhessen-Nahe e.V., Holger Hellwig, Alzey, Tel.: 0673 1 / 9595-15, Fax 06731959520, lpvlrn@t-online.de

pm

Pfälzer Bauer, Der Landbote Nr. 19, vom 11. Mai 2001