Wie kurzfristig Aufwendungen reduziert und Mehreinnahmen erzielt werden sollen

Chronologie einer Intrige Diese Seite gibt es seit dem 27.12.07 lotto spielen
Information der BWG-Mitglieder Haftungsasuschluß
Die BWG-Geschäftsführung hat ein Problem ?
Ist diese Schande noch zu toppen ?
Kesseltreiben gegen mutmaßliche IG-Sympatisanten ?
Der tolerante, demokratische Umgang mit
Andersdenkenden ist ganz offensichtlich nicht gegeben !
Weinwirtschaft Newsletter
WeinmagazinOrdentliche Generalversammlung 11.02.2008
Monsheimer Firma verklagt Bezirkswinzergenossenschaft auf 1,2 Millionen Euro Provision
BWG Wonnegau verklagt
   

07.03.2009

Zahlen liegen auf dem Tisch – Wirtschaftsprüfer legen Gutachten vor
BWG soll bis 17.03.2009 die Summe von € 927.157,13 zahlen

Bedingt durch die fristlose Kündigung der Verträge seitens der BWG Wonnegau ist der Hengst GmbH ausweislich eines Wirtschaftsprüfer-Gutachtens ein Gesamtschaden in Höhe von € 1.155.993 enstanden.

Die bis zum 17.03.2009 geforderte Summe von € 927.157,13 beziffert den der Hengst GmbH entstandenen Schaden aus dem Alleinvertriebsvertrag (04.08.2007 bis 30.09.2010) und dem Geschäftsbesorgungsvertrag (04.08.2007 bis 01.01.2013). Sollte die BWG der Zahlungsauforderung nicht nachkommen, wird die bereits anhängige Klage ohne weitere Vorankündigung um diese Summe erweitert werden.

In diesem Betrag nicht enthalten sind bereits in der laufenden Klage eingestellte Forderungen. Ein ganz erheblicher Teil davon sind bis heute von der BWG nicht bezahlte Provisionen, die von der Hengst GmbH vor Ausspruch der fristlosen Kündigung verdient worden waren. Dafür fallen zudem noch Zinsen an. In Hinblick auf die nach dem Schlitter-Prozeß gestellte Kostenprognose (1) ist nun das geschätzte 10-fache weit überschritten. - Wer wird die Zeche bezahlen müssen?

Es ist 5 vor 12 …
Teure, risikobehaftete Prozesse mit ungewissem Ausgang stehen an. Wenn nicht jetzt, wann sonst wird man die Mitglieder über das weitere Wohl und Wehe ihrer Genossenschaft informieren?

Ein geeignetes Instrument wäre beispielsweise eine außerordentliche Generalversammlung. In diesem Rahmen könnten der Anwalt der BWG wie auch der Genossenschaftverband den Sachverhalt anschaulich darlegen. Den Mitgliedern wäre somit die Möglichkeit gegeben, sich ein wahres Bild der tatsächlichen Lage ihrer Genossenschaft zu machen, um gemeinsam einen Weg aus der Misere zu finden.


Chronologie einer Intrige
Recherchiert und chronologisch zusammengestellt von Trude Fuchs
zum Ausdrucken der Chronologie

"Es gibt aber Dinge im Leben, die darf man eben nicht falsch machen
und wenn man es doch tut, muß man dazu stehen und auch die Konsequenzen tragen."
(2)


Einleitend zum besseren Verständnis: Das
Premium-Projekt
  • Beginn 2004, Winzer verpflichteten sich zu besonderen Pflegemaßnahmen im Weinberg, Ausdünnen der Trauben, Entblätterung, eine Botrityzidbehandlung in die Traubenzone. Ziel: Erzeugung hochwertiger Qualität.
  • Die Teilnehmer/Winzer sollten für den Mehraufwand Zuschläge pro kg Trauben erhalten.
  • Diese hochwertigen QbA-Weine sollten und wurden zu hohen Preisen abgesetzt.
  • Das Premium-Projekt war vom Vorstand genehmigt.
  • Mehr als 50% des Mehrerlöses erhielten nicht allein die am Projekt teilnehmenden Erzeuger, sondern kamen allen Trauben abliefernden Genossenschaftsmitgliedern zugute.
  • Selbst ein Vorstandsmitglied vertrieb eine gewisse Menge auf der Flasche.

Februar/März 2007 Vorwurf "Betrug & Untreue" gegen Vorstandsvorsitzenden Jost
Der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Schilling und das damalige Aufsichtsratsmitglied Ripp erhoben gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden Jost den Vorwurf, letzterer habe sich des Betruges und der Untreue schuldig gemacht, indem er sich ihm nicht zustehende Gelder aus dem Premium-Projekt angewiesen habe.
Die im März folgende Prüfung durch eine vom Aufsichtsrat eingesetzte Kommission (Ernst, Ripp, Kiefer) hatte zum Ergebnis, daß sich Jost einen Teilbetrag der ihm aus dem besagten Projekt zustehenden, vom Vorstand genehmigten Zuschläge lediglich einige Wochen zu früh angewiesen hatte.
Zeitgleich wurde Druck von Seiten Schillings gegen Jost aufgebaut und mit einer Amtsenthebung gedroht. Schilling kündigte an, daß ansonsten der gesamte Aufsichtsrat und zwei Herren vom Vorstand geschlossen zurücktreten wollten.

Inzwischen hatte Jost per Fax den Genossenschaftsverband um Prüfung des Sachverhaltes gebeten. Er erhielt die falsche Auskunft, nur der Aufsichtsrat könne eine Prüfung durch den Genossenschaftsverband veranlassen. Nach nochmaliger Anfrage von Jost wurde die Auskunft gegeben, daß auf Antrag von zwei Vorstandsmitgliedern eine Sonderprüfung durchgeführt würde. Um den 21/22 März fand ein 4-Augengespräch zwischen Jost und Schilling statt. Man kam überein ........ diese Prüfung zu beantragen. Jost war sicher: Das Prüfungergebnis brauchte er nicht zu fürchten und evtl. daraus abzuleitende Konsequenzen ebenfalls nicht.
Von diesem Zeitpunkt an bis zum Prüfungstermin wurden unter den Mitgliedern die abstrusesten Gerüchte gestreut (u. a.: Die Auszahlung des Traubengeldes im Mai sei durch das Verhalten von Jost gefährdet usw.).  In eben dieser Zeit wurde auch ein Aufsichtsratsprotokoll bekannt: Ein Plan A sah vor - Amtsenthebungsverfahren gegen Jost. Ein Plan B sah vor - sollte das nicht erreicht werden, kompletter Rücktritt des Aufsichtsrates sowie der Vorstandmitglieder Schilling und Zechner.

Am 26.03.2007 um 10 Uhr übergab Jost - noch bevor die Prüfung überhaupt richtig begonnen hatte - Schilling die schriftliche Rücktrittserklärung. Selbigen Tags führte Prüfer Schäfer vom Genossenschaftsverband in der Winzergenossenschaft die Sonderprüfung durch. Das Ergebnis der Sonderprüfung bestätigte nicht die gegen Jost erhobenen Vorwürfe des Betruges und der Untreue. - Nach Josts Rücktritt führte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Schilling kommissarisch die Geschäfte bis zu den vorgezogenen Neuwahlen am 26.04.2007.

26.04.2007 - In dieser prekären Lage wurde Schilling (nicht zuletzt aufgrund fehlender Kandidaten) in nicht geheimer Wahl zum Vorstandsvorsitzenden und Ripp zu seinem Stellvertreter gewählt.

"Um die BWG Wonnegau zukunftsfähig zu machen, ist es unabdingbar, dass kurzfristig Aufwendungen reduziert und Mehreinnahmen erzielt werden."

Ist man damit auf dem richtigen Weg?

Jetzt gerieten der Geschäftsführer der BWG, Schlitter, und Hengst, der den Alleinvertrieb für Faßwein inne hatte, in das Fadenkreuz der Intrige.
Mai 2007 - Im Zusammenhang mit dem Premium-Projekt war die Hengst GmbH mit dem (von der Prüfungskommission des Aufsichtsrats protokollierten!) Vorwurfs der Kundentäuschung in Mißkredit gebracht worden. Die erwähnte Sonderprüfung im März war auch in diesem Fall zu dem Ergebnis gekommen, daß kein Betrug und keine weinrechtlichen Verstöße vorliegen. Mit Schreiben vom 04.05.2007 nahm die Prüfungskommission des Aufsichtsrats (Ripp, Ernst und Kiefer) lapidar die erhobenen Vorwürfe mit den Worten zurück: "Es entfällt der Verdacht einer möglichen Kundentäuschung."

Am 02.07.2007 unterbreitete Schilling der Hengst GmbH die "ersten" Modifizierungsvorschläge zur Gestaltung des Vertriebes. (Zu weiteren Vorschlägen sollte es gar nicht mehr kommen). Das Schreiben einleitend malt Schilling ein düsteres Bild bzgl. der Lage der BWG. Demselben widerspricht jedoch der gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Prüfungsbericht des Genossenschaftsverbandes, verlesen bei der Generalversammlung am 26.04.2007. Außerdem verdiente die BWG Wonnegau laut einer statistischen Studie, die zur Pflicht gemacht werden soll, vom Genossenschaftsverband die Note "Sehr Gut", aufgrund des Eigenkapitalstocks von 58% und der Auszahlung an die Mitglieder in Höhe von 6.398 EUR pro ha im Jahr 2006 (5.800 in 2005).

Die Firma Hengst ist seit fast 50 Jahren fest mit der BWG über Verträge verbunden. Der von Schilling in dem betreffenden Schreiben so schwarz gemalte Hintergrund lieferte den Deckmantel, die Verträge, die 2010 bzw. 2012 zur Verlängerung anstehen (ggf. dann auch beendet werden können) zu attackieren. Einfach zu annullieren waren sie nicht, denn: "Die Verträge sind nach Prüfung durch den Genossenschafsverband formaljuristisch nicht zu beanstanden ...". (Quelle: Schreiben Schilling 01.07.2007). Deshalb unterbreitete Schilling die erste Modifizierung der Zusammenarbeit mit der Firma Hengst GmbH.
Die Firma Hengst sollte gravierende Eingriffe in das bestehende Vertragsverhältnis hinnehmen. Ihr wurde im "Gegenzug" das Folgende in Aussicht gestellt: "6. Der Vorstand signalisiert auch Bereitschaft den Alleinvertriebsvertrag unter Umständen vor Ablauf zu erneuern, wenn Einigung über eine Modifizierung der Konditionen (Provisionssätze) erzielt werden kann." (Quelle: Schreiben Schilling 01.07.2007). Die Hengst GmbH konnte offenbar unter einer so fragwürdigen Bedingung auf diese erste (und damit auch letzte) "Modifizierung" nicht eingehen.

Anfang Juli ging bei dem Aufsichtsratsvorsitzenden Ernst ein anonymes Schreiben ein. Darin wird behauptet, Herr Ripp habe bei Sorten mit hohen Zuschlägen überdurchschnittlich viel Trauben angeliefert, bei weniger lukrativen Sorten dafür unterdurchschnittlich wenig. Darauf und auf "Flächentausch usw." hatte Jost bereits im April mit Forderung einer Sonderprüfung hingewiesen. Ein ordentliches Prüfungsergebnis steht noch immer aus. Angesichts des vielbeschworenen und geltenden Gleichheitsgebotes ist dies ein Skandal, zumal Ripp den "Fall Jost" auf den Prüfstand stellte. - Ein anderer Vorwurf ist gegen den Vorstandsvorsitzenden Schilling gerichtet. Unstimmigkeiten über Art und Weise der Auftragsvergabe der neuen EDV stehen im Raum. - Ein weiterer Vorwurf betrifft einen Angestellten der BWG. Er soll beim Barverkauf von Flaschenwein den 25%-tigen Rabattanspruch eines bereits vor längerem verstorbenen Kunden zu seinen eigenen Gunsten vereinnahmt haben.

Das anonyme Schreiben zum Anlaß nehmend wurde der ahnungslose Schlitter zu einer Befragung einbestellt und mit dem Inhalt des Schreibens vor mehreren Zeugen konfrontiert. Die Frage, ob er der Autor der anonymen Anschuldigungen sei, beantwortete er mit Nein. Im weiteren Verlauf setzten Schilling und Ripp Geschäftsführer Schlitter mit Vorwürfen wie "Geheimnisverrat" und "fehlender Loyalität" unter Druck, um ihm schlußendlich aus eben diesen Gründen fristlos zu kündigen. Diese "Vertragsbedingte Kündigung" bescherte dem nun arbeitslosen Schlitter eine 3-monatige Sperrung des Arbeitslosengeldes!

Anschließend erfolgte die fristlose Kündigung des Alleinvertriebsvertrages der Hengst GmbH aus "wichtigem Grund", ohne denselben zu nennen. Einige Tage später verhängten Schilling und Ripp über Jost und Schlitter ein Hausverbot. Hengst durfte die BWG nur noch in Anwesenheit von Schilling und Ripp betreten. Die Schlösser waren bereits ausgetauscht worden.

09.08.2007 – Herbstversammlung. Bereits die Einladung zu der Versammlung garantierte dem Vorstandsvorsitzenden Schilling mit dem Hauptpunkt "Zusammenarbeit mit der Hengst GmbH" ein volles Haus. Ungewöhnlich viele Mitglieder (ca. 200!) waren gekommen. Einleitend erklärte Schilling, bei Amtsantritt habe er "Sümpfe menschlicher Niederungen" vorgefunden. ––– Dabei war er doch selbst seit vielen Jahren im Vorstand der Genossenschaft und während der letzten Jahre sogar als stellvertretender Vorsitzender aktiv in die Führung eingebunden. ––– Weiter führte er aus, wie schlecht es um die Genossenschaft bestellt sei (vgl. oben Note "Sehr Gut" seitens des Verbandes). Die Auszahlungen an die Mitglieder seien so schlecht/niedrig wie bei keiner anderen Genossenschaft, Erzeugergemeinschaft oder Traubenankäufern. Publikumswirksam legte der Vorstandsvorsitzende Schilling der Hengst GmbH zur Last, auf Kosten der BWG zuviel Geld zu verdienen. Mittels einer Beamer-Show wurden die Verträge der Hengst GmbH, insbesondere jedoch die erwirtschafteten Einnahmen aus denselben in reißerisch populistischer Weise mit den Worten präsentiert: Das kostet die Genossenschaft die Hengst GmbH! Das ist unser Geld, das Geld der Mitglieder. Der Applaus war selbstredend auf seiner Seite. Die meisten Zuhörer waren jetzt überzeugt, daß sich die Hengst GmbH unrechtmäßig auf Kosten der Mitglieder bereichere.
Ein Herr Fontana vom Genossenschaftsverband unterstrich Schillings Darbietung. Anschließend bot Schilling an, etwaige Fragen zu beantworten. Die erste Wortmeldung kam von Frau XX. Ihren Fragen, was die Prüfung des Falles Jost zum Ergebnis hatte, wie auch ihren beharrlichen Fragen nach den wichtigen Gründen der fristlosen Kündigungen begegnete Schilling ausgesprochen ungehalten und sehr laut. Mehrfach und mit Nachdruck wies sie auf die mögliche Rechtswidrigkeit von Vertragsbruch im Falle der fristlosen Kündigungen hin, auch auf das damit verbundene hohe Risiko, besonders finanzieller Art. Die Möglichkeit einer finanziellen wie ideellen Beschädigung der BWG stand für Schilling außer Frage.
Verunsichert durch Schillings Reaktion gab es zunächst keine Wortmeldungen mehr. Lediglich Herr XX wagte es, Stellung zu Schillings Rechenkonstrukten zu nehmen. Er erklärte, warum die Kündigung der Hengst GmbH der BWG keine nennenswerten Einsparungen bringen kann und bringen wird. Denn bekanntermaßen fallen Provisionen, Honorare, Kosten für Weinlabor und Weinbehandlungsmittel immer an. Schilling schenkte jedoch auch diesem in keiner Weise Beachtung (auch nicht die geringste!). Weitere Wortmeldungen zu dem "heißen" Thema traute sich dann keiner mehr.
Die ganze Veranstaltung dominierte ein riesengroßes auf die Leinwand gebeamtes Konterfei der beiden Schillingchen Langohren aus der Wiesenmühle (ein Esel und ein Maultier). Diesem Anblick konnte sich keiner der Anwesenden entziehen: Zwangsläufig blickte jedes BWG-Mitglied spiegelbildgleich in das Antlitz einfältiger Esel. (Nicht wenigen BWG Mitgliedern hat sich diese Allegorie jedenfalls aufgedrängt).

Inzwischen hatten sowohl Schlitter als auch die Hengst GmbH ihre Anträge gegen die BWG bei Gericht eingereicht. Näheres kam den Mitgliedern zunächst nicht zur Kenntnis.

27.11.2007 – Verhandlung Schlitter contra BWG Wonnegau - Besucher der Verhandlung notierten:
Vor dem Arbeitsgericht in Worms nahm am 27.11.2007 der Vorstandsvorsitzende der Monsheimer Winzergenossenschaft den vom Gericht wie folgt vorgeschlagenen Vergleich an.
"1. Die Parteien sind sich darüber einig, daß das Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger Kündigung vom 24.07.2007 mit Ablauf des 31.12.2007 beendet wird.
2. Für den Verlust des sozialen Besitzstandes zahlt die Beklagte an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 30.000 EUR entsprechend §§ 9, 10 KSchG.
3. Die Beklagte hält an den gegenüber dem Kläger erhobenen Vorwürfen nicht fest.
4. Die Beklagte erteilt dem Kläger ein gutes, qualifiziertes Arbeitszeugnis.
5. Die Beklagte gibt zu Gunsten des Klägers die Direktversicherung Versicherungsschein Nr. 70 43 37 2222 –1 bei der R+V Lebensversicherung AG in voller Höhe frei und zeichnet hierzu die heute übergebene Freigabeerklärung ab.
6. Die Parteien sind sich darüber einig, daß mit Erfüllung dieses Vergleichs und auch der restlich vorgesehenen Abwicklung des Vertragsverhältnisses bis zum 31.12.2007 alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, bekannt oder nicht bekannt, erledigt sind.
Die Parteivertreter beantragen die Wertfestsetzung. Sie erklären übereinstimmend, daß Gegenstand des Vergleichs auch die Direktversicherung war, die nach Mitteilung der R+V aus April 2007 einen Gesamtwert von 18.517,00 EUR hat."

Das Problem der Geschäftsführung –– die "nebulöse IG" ?
Mitglieder der BWG Wonnegau nahmen an der öffentlichen Verhandlung Schlitter contra BWG Wonnegau teil.
Der Schlitter-Prozeß machte deutlich, daß die Vorwürfe Geheimnisverrat und mangelnde Loyalität eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nicht zwingend rechtfertigen. Vor allem die hohen Kosten zeigen, wie teuer ein Vertragsbruch ausfallen kann. Mit welchen Kosten erst muß im Fall der Hengst GmbH gerechnet werden? Auch hier ist bestenfalls ein Vergleich zu erwarten, der unsere Genossenschaft allerdings ein Vielfaches wie im Fall Schlitter kosten wird. Bei der Erörterung dieser Problematik mit weiteren Mitgliedern der BWG reifte die Idee, im Interesse aller Mitglieder der BWG Wonnegau ein Informationsschreiben abzufassen mit dem Ziel, die Einberufung einer bereits überfälligen außerordentlichen Generalversammlung herbeizuführen.

12.12.2007 - Um jedes BWG-Mitglied zu erreichen, bedurfte es einer Mitgliederliste. Diesselbe wurde am 12.12.2007 beantragt und mit Schreiben vom 19.12.2007 von der BWG abgelehnt. (Siehe § 31 Genossenschaftsgesetz) - Was nun? Die Interessengemeinschaft BWG Wonnegau dachte nach und fragte bei Mitgliedern nach. Auf diese Weise konnten 98 BWG-Mitglieder gefunden werden. Die Email-Adressen weiterer 112 (!) Mitglieder verschickte die BWG am 05.11.2007, als sie für das "Netzwerkprojekt des Genossenschaftsverbandes" warb. Vermutlich im Geiste der bei der Herbstversammlung angekündigten "mehr Transparenz als in der Vergangenheit" in einer "gläsernen Genossenschaft" ließ der Vorsitzende diese Emails im offenen Verteiler versenden, damit die Mitglieder auf moderne Art einfacher miteinander kommunizieren können.

30.12.2007 - Die Interessengemeinschaft BWG Wonnegau informiert die Mitglieder
Im demokratischen Rahmen einer
außerordentlichen Generalveradammlung soll jedes Mitglied die Möglichkeit haben, sich ein wahres Bild der tatsächlichen Lage der BWG und der Lösung anstehender Probleme zu machen. Vorstand und Aufsichtsrat, als Treuhänder fremden Vermögens, sollen umfassende Auskunft erteilen über die unter den Tagesordnungspunkten formulierten Fragen. Nach Erörterung der Haftungsfrage im Zusammenhang mit den fristlosen Kündigungen sollen die Mitglieder in geheimer Abstimmung entscheiden, ob sie die Vertragsbrüche zu verantworten haben bzw. billigen und für diesbezügliche Kosten und Regreßansprüche haften.

03.01.2008 - 03.01.2008 - Schriftliche Reaktion der BWG Wonnegau, Zitat: "Ein Teil unserer Mitglieder hat am 30. und 31. Dezember eine E-MAIL bzw. einen Brief (ohne Absender) von einer „Interessengemeinschaft BWG Wonnegau“ erhalten. Nach unserer Information ist Frau Trude Fuchs die treibende Kraft hinter dieser „IG“. Frau Fuchs ist kein Mitglied unserer Genossenschaft, die Interessen unserer Genossenschaft und ihrer Mitglieder vertritt sie daher sicherlich nicht. Auch hat Frau Fuchs von der Genossenschaft keine Adressen oder sonstigen Informationen erhalten. Es stellt sich daher die Frage, woher Frau Fuchs die vielen, teilweise betriebsinternen Informationen erhalten hat und wie Sie an Mitgliedsadressen, insbesondere die e-mail-Adressen gekommen ist?
Da man jedoch seitens der „IG“ nicht mit „offenem Visier‘ kämpft, kann nur vermutet werden, wer letztlich hinter Frau Fuchs steht. Ihre Äußerungen deuten jedoch für uns darauf hin, dass Sie als Sprachrohr der Herren Hengst, Jost und Schlitter fungiert und offenbar die Wiedereinsetzung der Herren in den Geschäftsbetrieb betreiben will. Für uns ist daher klar: es geht der angeblichen „IG“ keinesfalls um die Interessen unserer Genossenschaft und ihrer Mitglieder, sondern um die Interessen Dritter.
Ein Problem haben wir allerdings mit
falschen Unterstellungen, die nur dazu dienen sollen, von Ihnen gewählte Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder zu diskriminieren. Es würde den Rahmen dieses Schreibens sprengen, alle Falschaussagen an dieser Stelle richtig zu stellen."
(Zitatende)

09.01.2008 - Schreiben BWG Wonnegau, Zitat: "Seit Weihnachten 2007 überhäuft Frau Trude Fuchs, die nicht Mitglied unserer Genossenschaft ist, die Bezirkswinzergenossenschaft Wonnegau und ihre Gremien, insbesondere unseren Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Gerhard Schilling und seinen Stellvertreter Herrn Mathias Ripp mit unzutreffenden Vorwürfen und Anschuldigungen." (Zitatende)

Warum tun sich die Herren nur so schwer? Es müsste doch ein Leichtes sein, "falsche Unterstellungen" oder "Falschaussagen" richtig zu stellen, wie auch "unzutreffende Vorwürfe und Anschuldigungen" !?!



Bereits mit dem Schreiben vom 3. Januar 2008 haben Vorstand und Aufsichtsrat die schriftliche Zusicherung gegeben, daß die Mitglieder, für die Kosten im Zusammenhang mit den fristlosen Kündigungen nicht haften werden. Wortwörtlich wird garantiert:

"Sie, verehrte Mitglieder, wird es jedenfalls nicht treffen.
Die Zahlung der Ihnen zustehenden Traubengelder ist sicher "

Ehrenhaftigkeit und Ehrlichkeit der Zusage stehen außer Frage. Vorstand und Aufsichtsrat werden ganz gewiß ihr Versprechen bei der Generalversammlung mit einer Bürgschaft bestätigen und absichern.

Wer die "Zeche zahlen muß", war am 3. Januar offenbar noch nicht entschieden, aber am 9. Januar!
Dem Schreiben vom 9. Januar war eine von Personen des Vorstandes und Aufsichtsrates unterschriebene Erklärung begefügt. Zehn von 13 Herren stehen zu ihren Entscheidungen und übernehmen die Verantwortung. Sie erklären wörtlich,

"daß wir in alle Entscheidungsprozesse in unserer Genossenschaft seit März 2007 voll eingebunden waren und alle Entscheidungen einstimmig getroffen wurden."

Die Einbindung in die Entscheidungen und die Einstimmigkeit derselben geben jedoch keine Antwort auf die Fragen: Waren die unterzeichnenden Herren umfassend und zeitnah über die Folgen und Risiken, die mit der fristlosen Kündigung geltender Verträge verbunden sind, informiert? Hatten sie Gelegenheit das Für und Wider gewissenhaft zu erörtern und abzuwägen? – War das hohe Risiko eines Schadens erkennbar und abweisbar? – Welche vernünftigen geschäftlichen Gründe sprachen dafür, ein so hohes Risiko einzugehen?

Zwei weitere Tatsachen geben zu denken:
1. Die Herren Klingmann, Martin, Minrath und Wenzel, - ein Vorstandsmitglied und drei Aufsichtsräte - bekennen, "voll" in Entscheidungen seit März 2007 "eingebunden" gewesen zu sein. Bekanntlich wurden genannte vier Herren erst am 26. April 2007 gewählt. Warum sollen sie für einen Zeitraum haften, in dem sie noch gar nicht im Amt waren?
2. Drei Unterschriften fehlen unter der Erklärung. Der Aufsichtsratsvorsitzende Ernst war entschuldigt. Der Vorstandsvorsitzende Schilling und dessen Stellvertreter Ripp waren anwesend, haben aber nicht unterzeichnet. Stehen die Herren Schilling und Ripp nicht zu den seit März 2007 getroffenen Entscheidungen und den damit verbundenen Konsequenzen?

Kann einem Vorstand und Aufsichtsrat unter derart dubiosen Sachverhalten Entlastung erteilt werden? Zumal mit der Entlastung des Vorstandes auch sämtliche Beschlüsse abgesegnet werden. Die Entlastung könnte allenfalls unter dem Vorbehalt der endgültigen Klärung der Haftungsfrage im Zusammenhang mit den Vertragsbrüchen und vorbehaltlich weiterer rechtlicher Einsprüche erteilt werden. Rundschreiben - zum Ausdrucken (pdf)

24.01.2008 - Einladung zur ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2007
TOP 7
a. Stellungnahme der Genossenschaft
b. Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Man darf gespannt sein, was unter "TOP 7 Interessengemeinschaft BWG Wonnegau" verhandelt und beschlossen werden soll, ein Maulkorb für die ganze IG oder nur für die "treibende Kraft" ?

An dieser Stelle sei allen BWG-Mitgliedern herzlich für das rege Interesse gedankt, ganz besonders denjenigen für ihre Ehrlichkeit, die den Antrag auf eine außerordentliche Generalversammlung aus Angst vor Nachteilen nicht unterstützen wollten. Die Namen der BWG-Mitglieder, die den Antrag auf eine außerordentliche Genaralversammlung unterstützen, werden vorläufig NICHT bekannt gegeben werden. Der tolerante, demokratische Umgang mit "Andersdenkenden" ist ganz offensichtlich nicht gewährleistet. Künftig wird deshalb auch keine Auskunft mehr über die bei der Interessengemeinschaft BWG Wonnegau mitwirkenden Personen erteilt. Sie wurden zum Teil telefonisch belästigt und bedrängt. Wer also Dampf ablassen möchte, möge sich an mich, die von den Herren Schilling & Ripp erklärte "treibende Kraft",
Trude Fuchs, wenden.

31.01.2008 - Weinwirtschaft Newsletter
BWG Wonnegau - Schlammschlacht
Mit harten Bandagen kämpfen seit rund einem Jahr etliche Kontrahenten um die Bezirkswinzergenossenschaft BWG Wonnegau ...
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01.02.08 -
Kesseltreiben gegen mutmaßliche IG-Sympatisanten ?
Der tolerante, demokratische Umgang mit Andersdenkenden ist ganz offensichtlich nicht gegeben !
Bereits Anfang Januar wurden bei der Interessengemeinschaft BWG Wonnegau mitwirkende Personen in übelster Weise attackiert.
Mittlerweile werden sogar mutmaßliche IG-Sympatisanten massiv in die Mangel genommen. Das probate Hilfsmittel dabei ist unter anderem die Lüge, "man"(3) habe nun die Liste mit den Namen derjenigen BWG-Mitglieder, die den Antrag auf eine außerordentliche Generalversammlung unterstützen. - Der geneigte Leser wird sich an dieser Stelle irritiert fragen, ob Monsheim wirklich in Mitteleuropa liegt. Ich, die von den Herren Schilling & Ripp erklärte "treibende Kraft", muß bekennen, daß mir persönlich keine Attacken zu Teil wurden. Allerdings verstehe ich jetzt zumindest ahnungsweise, warum etliche BWG-Mitglieder aus Angst vor Nachteilen den Antrag auf eine außerordentliche Generalversammlung nicht unterstützen wollten.

Deshalb erkläre ich hier an Eidesstatt, daß die Antragslisten lediglich interessierten BWG-Mitgliedern für ihre Eintragungen vorgelegt wurden. Keine einzige der genannten Antragslisten wurde jemals der BWG-Führung oder wem auch immer überlassen! Dies war nach Bekanntgabe des Termins für die ordentliche Generalversammlung nicht mehr nötig. Zum Glück, kann man jetzt nur sagen.
Ade Satzung, Ade Demokratie!

11.02.2008 – Ordentliche Generalversammlung
Die ganze Versammlung über anwesend war ein Rechtsanwalt aus Mainz
Die Leitung der Versammlung war einem Verbandsvertreter übertragen worden
Die Versammlung wurde mittels Tonaufzeichnung dokumentiert.

Bilanz 2007: Gewinn rund 11.000 Euro über dem Vorjahr

Verlesung des Prüfungsberichtes für das Jahr 2006:
(Der Verbandsvertreter erklärte, der Bericht des aktuellen Wirtschaftsjahres läge immer erst verspätet vor)
Insgesamt erfreuliches Ergebnis,
Erhöhung der Erlöse,
Verbesserung der Auszahlung
(
Vgl. Note Sehr Gut in 2006).

10 % höhere Auszahlung als 2006
Kommentar: Ohne die Bemühungen der BWG-Führung schmälern zu wollen, muß der Hinweis erlaubt sein, daß eine höhere Auszahlung kein Wunder ist angesichts der großen Nachfrage nach Deutsch-Wein und der super (hohen) Weinpreise !

In Frage stehen jetzt allerdings die Ehrenhaftigkeit und Ehrlichkeit der Zusage: "Sie, verehrte Mitglieder, wird es jedenfalls nicht treffen. Die Zahlung der Ihnen zustehenden Traubengelder ist sicher." - Vorstand und Aufsichtsrat haben ihr Versprechen bei der Generalversammlung mit keiner Silbe angesprochen und nicht mit einer Bürgschaft bestätigt.



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

bei der ordentlichen Generalversammlung am 11. Februar stellte sich die angekündigte Klarheit leider nicht ein. Alle von uns als wichtig erachteten Punkte kamen nicht zur Sprache.

Unter Top 7 b. hat die Mehrheit der 142 stimmberechtigten Mitglieder dem Antrag des Vorstandsvorsitzenden zugestimmt, gegebenenfalls rechtlich gegen die Interessengemeinschaft BWG Wonnegau vorzugehen.

Was dieser merkwürdige Beschluß auch immer bedeuten mag ... Eines ist zumindest klar: Hätte sich die IG in irgend einer Form rechtswidrig verhalten, hätte es keines Beschlusses durch die Generalversammlung bedurft, um rechtliche Schritte gegen die IG einzuleiten zu können.

Die im Schreiben vom 3. Januar 2008 von Vorstand und Aufsichtsrat gegebene Zusage, daß die Mitglieder für die Kosten im Zusammenhang mit den fristlosen Kündigungen nicht haften werden, wurde von zuständiger Seite weder angesprochen noch mit der erwarteten Bürgschaft bestätigt oder abgesichert. - Wir, die Interessengemeinschaft BWG Wonnegau, haben uns geirrt: Das angestrebte Ziel wurde de facto nicht erreicht! Sinn und Zweck unseres Tuns sind damit hinfällig geworden.

Die Interessengemeinschaft BWG Wonnegau sagt Ihnen

Lebwohl!

P.S. Diese Seite wird es allerdings weiterhin geben. Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist: Trude Fuchs, Rodensteinerstr. 13A, Flörsheim-Dalsheim


Nachlese
"Vorstand will Vorgänge klären", ließ die BWG am Morgen der Generalversammlung in der Wormser Zeitung bekannt geben. Mitglieder, die wirklich geglaubt hatten, daß die seit April vergangenen Jahres
«agierenden ehrenamtlichen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Licht ins Dunkel der seit Monaten kursierenden Gerüchte um die ehemalige Führung der Winzergenossenschaft» bringen würden, waren am Ende der Veranstaltung so schlau wie zuvor. Die dargebotene "Aufarbeitung der Geschäftsvorfälle der alten Führung" durch das "Vorstandsteam um den Vorsitzenden Dr. Gerhard Schilling" erschöpfte sich in mehrmaligen Wiederholungen der seit der Herbstversammlung allseits bekannten Inkriminierungen. Drei Tage nach der Versammlung, am 14.02.2008, konnte die BWG diesen "recycelten" Artikel - von zwei kleinen grammatikalischen Änderungen abgesehen, ansonsten wortgleich - unter dem Titel "Neue Führung will Altlasten aufarbeiten" im Regionalteil der Allgemeinen Zeitung unterbringen. Eben dieser Text lag bereits drei Tage zuvor und somit vor Beginn der Versammlung auf allen Tischen aus.

Am 15.02.2008 erfuhren die überraschten BWG-Mitglieder aus der Wormser Zeitung unter dem Titel "Es sind Fehler im Management passiert" zum ersten Mal von "jahrelang schwelenden Unruhen" und "Querelen". - Ach ja? - Die Unruhen und Querelen sind doch erst im Februar 2007 entzündet worden...

Schwarz auf weiß war jetzt allerdings zu lesen, daß sich der Vorwurf "Untreue und Betrug" nicht bestätigt hat. Damit ist klar, daß der seinerzeitige Vorstandsvorsitzende, Hartmut Jost, im März 2007 zu Unrecht zurückgetreten ist.

Beim Aufrollen der jüngsten Vergangenheit war dem fristlos gekündigten BWG-Geschäftsführer Heinz Schlitter leider keine Klärung vergönnt. Vergaß man der WZ mitzuteilen, daß die BWG vor dem Arbeitsgericht alle Beschuldigungen zurücknehmen mußte, und die fristlose Kündigung in eine ordentliche umgewandelt wurde? Herr Schlitter erhielt sein Gehalt bis Ende 2007, plus 30.000 Euro Entschädigung. Ihm wurde die vorhandene Lebensversicherung zugesprochen und die BWG verpflichtet, eine gutes, qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bis Dato hat Herr Schlitter weder die Versicherungspolice noch das von ihm dringend für Bewerbungen benötigte Arbeitszeugnis erhalten.

Zum Fall Hengst GmbH ist der Wormser Zeitung vom 15.02.2008 zu entnehmen: "Vorstand der BWG Wonnegau räumt mit Vergangenheit auf: Bindung an Hengst war zu eng". In moderatem Ton «erläuterte Dr. Gerhard Schilling, früher Josts Stellvertreter, jetzt Vorstandsvorsitzender der BWG, im Gespräch mit der WZ. "Bei ihrer Gründung hatte die BWG einen Vertriebspartner gesucht und mit Hengst gefunden. Der Vertrag mit ihm war aber seitdem praktisch nicht modifiziert worden.(4) Hier hatte sich ein System verselbständigt und war der Winzergenossenschaft so zu sagen aus den Händen geglitten. Da sind Fehler im Management passiert", räumte er ein.»
Dem gegenüber steht die am 11.02.2008 in der Wormser Zeitung abgedruckte Aussage:
«… wie die Verantwortlichen der Bezirkswinzergenossenschaft mitteilen, dass die Aufsichtsgremien viele Jahre von zahlreichen Detailinformationen der Unternehmensführung abgeschnitten gewesen seien. Der Prüfverband der Genossenschaften habe darüber hinaus festgestellt, dass die Hengst GmbH zum Teil von den vertraglichen Vereinbarungen abweichende, höhere Provisionen in Rechnung gestellt habe.» – Wie soll das möglich gewesen ein? Will man damit sagen, die erwähnten Gremien, der Aufsichtsrat und der prüfende Verband, wären an der ordnungsgemäßen Erfüllungen ihrer Pflichten gehindert gewesen?
Bei der Generalversammlung hatte der vormalige Vorstandsvorsitzende Hartmut Jost erst zu fortgeschrittener Stunde Gelegenheit, unter dem Punkt "Verschiedenes" Stellung zu den in Frage stehenden Provisionen zu nehmen.
Vier protokollierte Vorstandsbeschlüsse zitierend belegte er die Rechtmäßigkeit besagter Provisonen und zugleich den Aufsichtsgremien die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben. Rein gar nichts deutet darauf hin, daß die "Aufsichtsgremien viele Jahre von zahlreichen Detailinformationen der Unternehmensführung abgeschnitten gewesen" waren !

Wormser Zeitung, 29.11.2008
Einstige Geschäftspartner vor Gericht
Monsheimer Firma verklagt Bezirkswinzergenossenschaft auf 1,2 Millionen Euro Provision
MAINZ/MONSHEIM Die Fronten zwischen der Bezirkswinzergenossenschaft Wonnegau (BWG) und ihrem früheren Alleinvertreiber Hengst GmbH sind verhärtet. Das zeigte sich gestern bei einem Gütetermin vor der 1. Mainzer Kammer in Handelssachen.
Von Silvia Dott

Die Hengst GmbH verlangt Provisionszahlungen und Schadenersatz in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Die BWG bot 100.000 Euro an.

Zur Vorgeschichte: Für Jahrzehnte hatte die Hengst GmbH den Alleinvertrieb für die Weine der Genossenschaft. Im August 2007 kündigte die BWG den Vertrag fristlos "aus wichtigem Grund". Die Hengst GmbH bezeichnet die Kündigung als unwirksam, weil sie unbegründet sei. Daher stünden ihr Zahlungen zu. Was die BWG allerdings anbiete, sei völlig inakzeptabel. "Es geht hier schließlich um die Existenz meines Mandanten. Seine ganze Familie und er stehen vor dem Nichts", so der Anwalt. Dem Kläger sei vorgeworfen worden, angeblich an der BWG vorbei, auf eigene Rechnung Eiswein verkauft zu haben, erklärte der Rechtsbeistand. "Dabei war alles mit der Genossenschaft abgesprochen", beteuerte Kurt Hengst. Der BWG-Anwalt sprach dagegen von "klar wettbewerbswidrigem Verhalten, das die Kündigung zwingend machte".

Schon vor Sitzungsbeginn hatte sich auf dem Flur eine Vielzahl von Zuschauern versammelt. Deutlich waren zwei Gruppen zu erkennen: Auf der einen Seite die BWG um den Vorstandsvorsitzenden Dr. Gerhard Schilling und seinen Stellvertreter Mathias Ripp, auf der anderen Kurt Hengst und seine Sympathisanten. Der Vorsitzende Richter, Reinhard Endell, appellierte an die Kontrahenten: "Es wäre besser, einen Schlussstrich unter ihre Geschäftsbeziehungen zu ziehen." Es bringe wenig, in der Vergangenheit herumzurühren und unsachliche Elemente, wie angebliche Beleidigungen, aufzugreifen. Man solle sich lieber auf Maximalforderungen und -zahlungen besinnen und einen Vergleich anstreben, meinte der Richter. Dies sei anzuraten, da der Ausgang des Prozesses nach Aktenlage völlig offen sei. So müsse man, komme es zum Prozess, in einer umfangreichen Beweisaufnahme klären, ob die Kündigung vom August 2007 rechtens war oder nicht.

Doch auch nach einer zehnminütigen Denkpause hielten die Parteien erbittert an ihren Positionen fest. "Eine weitere Kooperation mit der Hengst GmbH ist auszuschließen", sagte der Anwalt der BWG und der Vorstandsvorsitzende nickte bekräftigend. Der Hengst-Anwalt konnte darauf seinen Ärger nicht länger zurückhalten. Die Kündigungsgründe seien vorgeschoben, sagt er. Es existierten Schriftstücke, die der Vorstandsvorsitzende innerhalb der BWG habe herumgehen lassen, nach dem Motto: "Was könnte man der GmbH denn anhängen?" Schilling sagte zu den Vorwürfen nichts. Im Januar des kommenden Jahres wird sich entscheiden, wann mit einer ausführlichen Beweisaufnahme - mit der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen - begonnen werden kann. ->
Druckausgabe

Landwirtschaftliches Wochenblatt Nr. 51-52 vom 19 Dezember 2008
LW (Hessen Bauer, Pfälzer Bauer, Landbote) S. 55

BWG Wonnegau verklagt
Streit um Weinvertrieb
Sollte die Bezirkswinzergenossenschaft Wonnegau in Monsheim den Prozess gegen die Hengst GmbH, die für die Genossenschaft über Jahre den Weinvertrieb organisierte verlieren, könnten Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe drohen. Die BWG hatte 2007 den Alleinvertriebsvertrag mit der Hengst GmbH fristlos gekündigt, weil Hengst angeblich auf eigene Rechnung Weißwein verkauft habe, was von Kurt Hengst aber vehement bestritten wird. Wegen der fristlosen Kündigung hatte er deshalb die Winzergenossenschaft vor dem Mainzer Landgericht auf Zahlung verklagt. Der Vorstandsvorsitzende der BWG, Dr. Gerhard Schilling sowie sein Stellvertreter, Mathias Ripp, haben inzwischen ihr Zahlungsangebot auf 100 000 Euro erhöht. Für Kurt Hengst unannehmbar, der beim kürzlich gefundenen Gütetermin bekräftigte, seinen Entschluss, den Klageweg zu beschreiten, zumal er gute Chancen sieht, seine ihm vorenthaltenen Provisionszahlungen sowie den Schadensersatz in Höhe von 1,2 Mio. Euro dann gerichtlich durchzusetzen. Sollte die BWG Wonnegau den Prozess verlieren und zu Zahlungen verpflichtet werden, müssten die Mitglieder durch verringerte Auszahlungen die Zeche bezahlen, zumal für diesen Fall in der Bilanz angeblich keine Rückstellungen gemacht wurden. Im Januar wird sich entscheiden, wann es zur Beweisaufnahme mit der Vernehmung der Zeugen kommt. Dass dann angesichts des hohen Streitwertes mit harten Bandagen gekämpft wird, ist absehbar. sb

07.03.2009
Zahlen liegen auf dem Tisch – Wirtschaftsprüfer legen Gutachten vor



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(1) .... Schlitter hat laut Gericht Anspruch auf Abfindung, die Lebensversicherung und fünf Bruttomonatslöhne, das ergibt 73.517 Eur. (siehe versammlung.pdf)

(2) Schreiben Schilling 21.03.07(nach oben zurück)

(3) Die Plagegeister werden bewußt nicht namentlich genannt. Es wäre doch zu Schade, wenn diese Seite eingestellt werden müßte ....

(4) Diese Aussage ist nicht korrekt. Bei Gründung der BWG wurde der Vertrag mit Hengst senior geschlossen. Anfang der 1990er wurde ein neuer Vertrag mit Hengst junior, dem Inhaber der Hengst GmbH geschlossen. (nach oben zurück)

 
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24.10.2010