Hier erfahren Sie mehr darüber, wie die "nicht unumstößlichen, verwaltungsverbindlichen Restriktionen" aufgrund der "nicht entbehrlichen Einzelbewertungen" vorsorglich im "Einzelfall" im Zuge der "Maßstäblichkeit" einer "planungs- und projektbezogenen Einzelbewertung" interpretiert und abgesichert wurden ...