Mail an die politischen Entscheidungsträger
Sehr geehrte Damen und Herren, die Sie in der Verantwortung stehen!



Immer mehr BürgerInnen in ganz Deutschland lehnen aus guten Gründen der Windenergienutzung ab. Viele dieser BürgerInnen begrüßten anfänglich die Windenergieanlagen, weil ihnen ein möglicher Atomausstieg mittels dieser regenerativen Energiequelle, sowie eine Minderung der CO2 Emission, suggeriert wurde. Die u.a. im Darmstädter Manifest geäußerte Kritik jedoch gab vielen BürgerInnen Anlass die Angelegenheit zu hinterfragen. Das Medienangebot zu dieser Thematik war und ist leider als unzureichend zu bezeichnen. Dank einer großen Auswahl seriöser, wissenschaftlicher Publikationen in gedruckter Form oder mittels Internet konnte und kann sich der Interessierte umfassend informieren und sich somit ein eigenes Urteil bilden. 

Die Energie des Windes kann in Deutschland nicht effizient genutzt werden. Mit der Windenergie kann in Zukunft kein nennenswerter Anteil unseres Energiebedarfes gedeckt werden. Sie ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen unvertretbar. Studien zu Folge könnte ein Drittel unseres Stromverbrauchs allein durch Sparmaßnahmen erzielt werden. Das ist vielmehr als von der Windenergienutzung je zu erwarten ist. Darüber hinaus hat Energiesparen den überaus erfreulichen Nebeneffekt, dass Natur und Umwelt überhaupt nicht belastet, sondern sogar geschont werden. 

Die erwünschte CO2 Reduktion kann durch die Windenergienutzung nicht nennenswert beeinflusst werden, da Kraftwerke wegen der Gewährleistung der Energieversorgung weiter laufen müssen. Sogar die Zahlen und Werte in den "Modellen" des der Windenergienutzung nicht ablehnend gegenüberstehenden Wuppertaler Institutes lassen den hohen Stellenwert, den man momentan der Windenergienutzung einräumt, grotesk erscheinen. Die Argumente der Minderung des CO2 Ausstoßes "im Bereich weniger Promille", mit Wissen um die eigentlichen Hauptverursacher in diesem Bereich, und den durch die Windenergie ermöglichten Ausstieg aus der Atomenergie sind Augendienerei, versuchte Volksverdummung. 

Die Rechtfertigung der Windenergienutzung mit dem an der Realität vorbeigehenden "politischen Willen" ist kein Argument, weil sich der politische Wille grundsätzlich an dem Wohle der Allgemeinheit zu orientieren hat. Eine Demokratie ist am Ende, wenn eine "Lobby" diktiert, was politisch gewollt ist, die "Lobby" ihr eigenes Interesse "privilegiert", das Allgemeinwohl ignoriert, rücksichtslos gegen geltendes Recht verstößt, und sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert.

Dem Allgemeinwohl dient die Raumordnung. Sie trennte bisher klar Industriezonen vom Außenbereich — der Natur. In dem historisch geschützten Außenbereich breitet sich die baurechtlich "privilegierte" Industrieanlage Windkraftanlage in unglaublicher Geschwindigkeit aus. Windräder zerstören die historisch gewachsene Kulturlandschaft, die in unserem dicht besiedelten Land ohnehin zunehmend durch Beton, Asphalt und Blech immer knapper wird. Sie gefährden die menschliche Gesundheit, sie zerstören den Lebensraum der Menschen und zahlloser anderer Geschöpfe. 

Dem Allgemeinwohl dient die Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie soll u.a. sicherstellen, dass zur wirksamen Umweltvorsorge die Auswirkungen auf die Umwelt nach einheitlichen Grundsätzen frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Hierzu bedarf es einer Untersuchung der Umweltauswirkungen unter Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit [1].  Die nach deutschem Recht und EU-Recht erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Falle der baurechtlich "privilegierten" Industrieanlage fast nie durchgeführt. 

Dem Allgemeinwohl dient unser Grundgesetz. Es misst der Unversehrtheit des Menschen, dessen Gesundheit, einen ganz besonderen Wert bei. Sowohl das Grundgesetz wie der aus dem Nachbarschaftsrecht hergeleitete Nachbarschaftsschutz werden durch den Bau von Windkraftanlagen ständig missachtet und verletzt.

Dem Allgemeinwohl dienen Natur- und Landschaftsschutzgesetz. Alle diesbezüglichen Gesetze werden im Falle der Windkraftanlagen offenkundig ignoriert und anhand der "Privilegierung", die diese Industrieanlagen genießen, wider geltendes Recht "legalisiert". — Wie reichhaltig und vielfältig die Tier- und Pflanzenwelt unserer heimischen Kulturlandschaft ist, wird aus Unwissenheit gewaltig unterschätzt. Aufgrund dieser Tatsache gerät die Gewichtung bei Abwägung der Belange in Schieflage, die dazu führt, dass die Natur und Landschaft schützenden Gesetze irrelevant zu sein scheinen. Besagte Schieflage führt zu dem Trugschluss mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen könnten einen vermeintlich "völlig ausgeräumten Landschaftsausschnitt" verbessern. Es ist ein fataler Irrtum, dass entstandener Schaden auch nur annähernd ausgeglichen werden kann und bedeutet darüber hinaus, dass zu dem entstandenen Schaden weitere Eingriffe in ökologische Systeme vorgenommen werden und damit verloren gehen werden. Der verschwenderische Raubbau an fruchtbarem Ackerland, einer auf dieser Erde sehr begrenzten Größe, hat innerhalb der letzten Jahre extreme Ausmaße angenommen und wird durch besagten Irrglauben sogar noch verstärkt. — Der gesetzlich geschützte Außenbereich, unverbaute Landschaften, gewachsene Kultur-Landschaften mit ihrer unverwechselbaren Flora und Fauna, sind nötig für die Erholung der Menschen, den Erhalt ihrer physischen und psychischen Gesundheit, sie sind unverzichtbarer Lebensraum und Lebensgrundlage unzähliger anderer Lebewesen. 

Dem Allgemeinwohl dient nicht "das Milliardengeschenk" [2],  das unsere Gesellschaft wenigen Glücksrittern mit den zum Renditerenner für Topverdiener mutierten Ökosymbol Windrad in die Taschen stopft.. "Im Angebot: 15 Prozent jährlich nach Steuern. Vielleicht gibt's noch mehr - wenn Rot-Grün hält, was es verspricht. Die Zeche zahlen die Stromverbraucher und Steuerzahler. Die Geldvermehrung basiert auf vierfacher Schützenhilfe vom Staat: Windparks haben Priorität im Baugenehmigungsrecht. Sie werden durch diverse Zuschuss- und Kreditprogramme gefördert. Sie dürfen ihren Strom zu bundesweiten Einheitsvergütungen ins Netz einspeisen, die in heutiger Höhe selbst mäßigen Windstandorten Gewinne sichern." — Aber nur solange die Sache mit dem Stromeinspeisungsgesetz funktioniert. — "Freche Willkür" heißt die Überschrift im Spiegel 36/98: "EU-Kommissar Karel Van Miert rechnet dem Minister vor, dass 17 Pfennig für eine Kilowattstunde eine "Überkompension" der Nachteile der Alternativenergie darstelle. Der Minister versprach dem "lieben Karel" Besserung. Doch statt die Windförderung abzubauen, baute sie das Parlament aus. Für die Begründung der Verfassungsbeschwerde hat PreussenElektra den renommierten Bonner Staatsrechtler Fritz Ossenbühl verpflichtet. Der ist sicher, dass Karlsruhe die einseitige Belastung als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot der Verfassung rügen wird. "Soviel freche Willkür" wie im Stromeinspeisungsgesetz", erregt sich der Professor, "ist mir in meiner ganzen Laufbahn noch nicht begegnet". Karel Van Miert sieht das genauso." Nach Ulrich von Lampe "ist damit zu rechnen, dass die Windmühlen keine Rendite mehr bringen und "die Sache teuer wird": Der hohe Anteil von Fremdkapital, das viele Fonds auf Kosten der Steuerzahler spottbillig von den Staatsinstituten Deutsche Ausgleichsbank und Kreditanstalt Wiederaufbau kriegen und das im Erfolgsfall die Rendite pusht, würde zum Verhängnis."

Dem Allgemeinwohl dient nicht die Vergeudung vieler Millionen, die die Allgemeinheit erwirtschaftete. Die Verschwendung behindert die Umsetzung geeigneter Methoden, und verhindert die Förderung erfolgversprechender Technologien, die dem Allgemeinwohl wahrhaft dienen können.

Die Alternative, die die in unverantwortlicher Weise öffentliche Mittel verschwendende Windenergienutzung bietet, ist zu der Belastung durch die Kernenergienutzung zusätzlicher Verlust an Lebensqualität und unwiederbringliche Landschafts- und Naturzerstörung. 

Hiermit möchte ich Sie bitten, gemäss Ihres Amtseides, weiteren Schaden abzuwenden und dafür Sorge zu tragen, dass der umweltzerstörenden Ausbreitung der Windenergienutzung in Deutschland Einhalt geboten wird.

Für eine kurze schriftliche Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen...


[1] Schreiben des Ministeriums für Finanzen an den Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz, Herrn Christoph Grimm, die kleine Anfrage des Abgeordneten Rieth betreffend — UVP-Richtlinie im Zusammenhang mit "Windfarmen", Anfrage 2775
[2] Ulrich von Lampe, CAPITAL 11/98